Neue Möglichkeiten bei NRW.BANK.Universalkredit
Die NRW.Bank baut die Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank NRW aus. Dadurch kann der NRW.BANK.Universalkredit optional mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW im einheitlichen Antragsverfahren bei der NRW.Bank beantragt werden. Verbürgt werden können Förderdarlehen zwischen 25.000 Euro und 1,25 Millionen Euro. Der Antrag auf eine Bürgschaft wird gemeinsam mit dem Kreditantrag bei der NRW.Bank eingereicht. In Abweichung zu der Vorgehensweise beim NRW.BANK.Universalkredits wird die NRW.Bank bei Beantragung eines „NRW.BANK.Universalkredits mit Bürgschaft“ das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut erst nach Erhalt der Bürgschaftsurkunde durch die Bürgschaftsbank NRW zur Abgabe eines Konditionenangebots auffordern. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Erhalt des Konditionenangebots, die Konditionierung wie gewohnt zum Zeitpunkt der Zusage durch die NRW.Bank.
Weiterbildungsprogramm WeGebAU für kleine Betriebe spannend
Mit dem Bildungsförderprogramm WeGebAU unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Betriebe und Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Die Weiterbildung kann auch den Erwerb von Berufsabschlüssen umfassen. Von besonderer Bedeutung ist das Programm seit kurzem auch für kleine Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, für die Lehrgangskosten zu 100 Prozent übernommen werden können. Die förderfähige Weiterbildungsmaßnahme kann auch neben der Arbeitszeit in Abend- und Wochenendkursen absolviert werden. Ausgaben für die Fahrt, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung werden ebenfalls bezuschusst. Förderfähig sind berufsbezogenen Weiterbildungen, das heißt technische, gewerbliche, kaufmännische Qualifizierungen, die mindestens 160 Unterrichtsstunden umfassen. Die Kurse müssen zertifiziert sein. Auskunft hierüber erteilen die Bildungsanbieter.
Kontakt:
Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Martin Hinzmann
martin.hinzmann@owtgmbh.de