DER BLOG.
Interessante Beiträge, spannende Interviews, News, Events und Updates zu Selbstständigkeit, Gründung eines Unternehmens, sicheres Wachsen und vom Start-up-Dasein – und das immer “4-fach”.
1.3.2021
FINANZIERUNG
GIVE ME FOUR / Crowdfunding
Eine mögliche Art der Finanzierung für ein Start-up Unternehmen
Bei Start-ups und anderen kapitalbedürftigen Projekten wird die Finanzierungsmethode Crowdfunding immer beliebter, doch was steckt eigentlich dahinter? Das Wort setzt sich aus den Begriffen Crowd (dt. Menschenmenge) und Funding (dt. Finanzierung) zusammen. Viele Unterstützer finanzieren also ein Projekt, um dessen Umsetzung überhaupt erst zu ermöglichen. Die Initiatoren setzen meist ein Finanzierungsziel fest. Kommt die benötigte Summe zur Zielerreichung nicht zusammen, wird den Unterstützern das Geld zurückgezahlt.
Ein erfolgreiches Projekt in Oberhausen starteten die Gründer von POTTWATCH.
Damian, Jason und Lucas gründeten im Mai 2018 eine Uhrenmarke für das Ruhrgebiet. Die Zeitmesser werden mit echter Steinkohle aus der Zeche Prosper Haniel veredelt. Um die Herstellung zu finanzieren, starteten sie im Juli 2019 eine Crowdfunding-Kampagne. Die erste Edition der POTTWATCH (Grubenlicht 5.1) konnte über die Kampagne bei der Plattform Startnext bis Ende August 2019 reserviert werden. Die Auslieferung war für November/Dezember 2019 geplant. Die in der Kampagne angebotene Edition Grubenlicht 5.1 war auf 510 Exemplare limitiert und bereits sechs Tage vor Ende der Kampagne ausverkauft. Ergebnis: 617 % Zielerreichung – ein voller Erfolg.
Das junge Start-up nahm den Schwung mit und startete im Januar 2020 mit dem Verkauf der zweiten Edition „Heimaterde“ über ihre eigene Website und weitere Handelspartner, z.B. im Centro Oberhausen in der dortigen Tourist Information und beim Weltkulturerbe Zeche Zollverein in Essen. Den Erfolg erklärten sich die drei Gründer mit der guten Vorbereitung. Mit einem aufschlussreichen Video, bei dem sie ihr Vorhaben ausführlich erklärten, bauten sie Vertrauen auf und ließen die potenziellen Unterstützer an der Gründungsgeschichte teilhaben. Parallel wurde die PR-Kampagne angeschoben – es erschienen Artikel im Oh!-Stadtmagazin, der WAZ und der Bild-Zeitung. Außerdem führten die jungen Unternehmer in der Zeit eine Reihe von Interviews mit verschiedenen Start-up-Magazinen. So konnten konstant weitere Unterstützer gewonnen werden.
Und Pottwatch macht weiter: Im Frühjahr 2021 startet das junge Unternehmen eine weitere Crowdfunding-Kampagne, denn die neue Uhren-Kollektion soll im Sommer erscheinen. Neben der Kapitalbeschaffung geht es dann aber besonders auch um den Kampf gegen den Klimawandel.
Crowdfunding kann unterschiedliche Formen annehmen. Über eine Kampagne können beispielsweise einfach freie Spenden gesammelt oder mit richtigen Produkten ein Gegenwert geschaffen werden. Die Finanzierungsmethode lässt sich außerdem bei unterschiedlichen Plattformen realisieren. Startnext ist eher eine Plattform für deutsche Projekte (die Kickstarter Plattform eher für internationale Projekte) und stellt den Projektverantwortlichen ganz spezifische Kernfragen:
1 Worum geht es in dem Projekt? Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe?
2 Warum sollte jemand dieses Projekt unterstützen?
3 Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
4 Wer steht hinter dem Projekt?
Neu – NRWMicroCrowd
Mit diesem Programm werden Projekte von Existenzgründer*innen und jungen Unternehmen unterstützt, die sich zu mindestens 20 Prozent durch Crowdfunding finanzieren. Gefördert werden maximal 80 Prozent der Vorhabenkosten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro. Für dieses Programm arbeitet die NRW.BANK mit Startnext zusammen.
Autor: Lucas Heinen
20.2.2021
FÖRDERMITTEL
GIVE ME FOUR / Corona Hilfen
1 Welche Überbrückungshilfen können ab Januar 2021 beantragt werden?
Seit Januar 2021 gibt es das Überbrückungsgeld III. Anders als bei der sog. Novemberhilfe gilt das Überbrückungsgeld III für alle Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler*innen, die von den bundesweiten Schließungen ab 16. Dezember 2020 direkt oder indirekt betroffen waren und im Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Dezember 2019 erlitten haben. Aber auch Unternehmen, die in dem Monat der Schließungsanordnungen mehr als 40 % Umsatzrückgang im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 erlitten haben, können Anträge stellen.
Der Maximalhöhe des Überbrückungsgeld III pro Monat beträgt für direkt und indirekt von den Schließungen betroffene Unternehmen 500.000 Euro pro Monat der Schließung. Alle anderen Unternehmen können bis zu 200.000 Euro im Monat erhalten. Gefördert werden Fixkosten, wie Mieten und Pachten, Finanzierungskosten und ähnliche Kosten, die nicht umsatzabhängig sind, Aufwendungen für Personal, das Kurzarbeit nicht nutzen kann, Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bis zu 20.000 Euro, Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 %, Marketing- und Werbekosten (maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019).
Nähere Erläuterungen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der förderfähigen Fixkosten steht in Abhängigkeit des Umsatzrückganges und liegt zwischen 40 % und 90 %.
Die Antragstellung muss elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform erfolgen. Erfreulich ist, dass seit Januar 2021 Soloselbstständige bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter Nutzung ihres von der Steuererklärung bekannten ELSTER-Zertifikats direkt, also ohne Beauftragung zum Beispiel einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters, Anträge stellen können.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis 31. März 2021 gestellt werden muss. Erfreulich ist, dass auch für das Überbrückungsgeld II (sog. Novemberhilfe) die Antragsfrist bis 31. März 2021 verlängert worden ist.
2 Welche coronabedingten steuerlichen Hilfen kann ich 2021 in Anspruch nehmen?
Zunächst gibt es gute Nachrichten für all diejenigen, die ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2019 noch nicht ganz erstellt haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Jahreserklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen. Dann soll sich die Abgabefrist voraussichtlich bis zum 31.08.2021 verlängern.
Auch in diesem Jahr können Sie wieder Stundungen der bereits fälligen Steuern im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bei Ihrem Finanzamt stellen, wenn Sie erheblich negativ durch Corona wirtschaftlich belastet sind. Vergessen Sie nicht die Anschlussstundung der bereits im letzten Jahr beantragten Stundungen. Letzte Frist für die vereinfachten Stundungsanträge ist 31. März 2021. Die Stundungen laufen dann zinslos bis zum 30. Juni 2021. Ratenzahlungsvereinbarungen laufen sogar zinslos bis 31. Dezember 2021.
Falls Sie durch die Schließungsanordnungen Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern erlitten haben, werden Teilwertabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht. Die inventarisierenden Güter können ausgebucht werden. Sie können so Ihre Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen.
3 Was verbirgt sich hinter der „Neustarthilfe für Soloselbstständige“?
Soloselbstständige, insbesondere Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende, erhalten ab Januar 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss. Das Problem vieler Soloselbstständigen war bislang, dass sie kaum betriebliche regelmäßige Fixkosten hatten. Daher wird jetzt die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale, die sog. Neustarthilfe. Soloselbstständige können einmalig 25 % des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Sollten Sie Leistungen des Jobcenters erhalten, wird die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht angerechnet.
Voraussetzung ist, dass Sie in der Vergangenheit mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Ferner muss Ihr Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz (durchschnittlicher Umsatz 2019) um mehr als 50 % zurückgegangen sein.
Der Zuschuss beträgt einmalig 25 % des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Er wird als Vorschuss ab Januar 2021 ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass es daher zu einer eventuellen Rückzahlung kommen könnte, falls Ihre Umsätze wieder steigen sollten. Auch hier gilt, dass der Antrag bis 31. März 2021 gestellt werden muss.
4 Welche Kredite sind 2021 für Unternehmen in der Coronakrise interessant?
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sollten sich bei Ihrer Hausbank über den kfw-Schnellkredit informieren. Sie können bis zu 300.000 Euro erhalten. Ihr Umsatz im Jahr 2019 ist hierbei natürlich entscheidend. Erfreulich ist, dass eine Kreditrisikoprüfung nicht stattfindet, weil der Bund das vollständige Risiko für Sie übernimmt und Ihre Hausbank komplett von der Haftung freistellt.
Bitte beachten Sie:
Diese Ausführungen sind nach den geltenden Regelungen vom 20.2.2021 verfasst. Die Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern, so dass ggf. aktuellere Ausführungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten.
Autorin: Meike Ströhmer
Informationen:
Heinz Wisnitzer
Berater der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Tel: 0208 85036-13
heinz.wisnitzer@owtgmbh.de
Sandra Rotheuler
Beraterin Weiterbildungsinstitut WbI
Tel: 0208 3771060
rotheuler@weiterbildungsinstitut.de
1.2.2021
FÖRDERMITTEL
GIVE ME FOUR / Bildungsscheck NRW
1 Was ist ein Bildungsscheck?
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fördert die berufliche Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung. Jede einzelne Fortbildung kann mit bis zu 500 Euro bezuschusst werden. Das Ziel des Bildungsschecks ist die Unterstützung von Personen die ihre Beschäftigungsfähigkeit durch ständiges Lernen verbessern und Unternehmen durch gut qualifizierte Beschäftigte zu stärken. Kurz gesagt: Die Menschen fit für die Arbeitswelt der Zukunft zu machen.
2 Wer bekommt einen Bildungsscheck?
//Einzelpersonen im sogenannten „individuellen Zugang“
Ein individueller beruflicher Zusammenhang ist ausschlaggebend, d.h. die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung für die aktuelle oder die zukünftige Tätigkeit muss gegeben sein. Alle weiteren Angebote wie sportliche oder künstlerische Betätigung werden in der Regel nicht gefördert.
Weitere Voraussetzungen sind: der Wohnsitz des Bildungsscheckempfängers muss in NRW sein, jede Person kann pro Jahr einen Bildungsscheck erhalten und Einkommensgrenzen sind zu beachten.
//Unternehmen (Beschäftigte) erhalten einen „betrieblichen Bildungsscheck“
Unternehmen die ihren Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung ermöglichen erhalten finanzielle Unterstützung bei den Ausgaben. Ausgeschlossen von der Kostenübernahme sind Fortbildungen die per gesetzlicher Verpflichtung vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens muss NRW sein und das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte haben. Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks beantragen, jedoch nur einen pro Mitarbeiter.
3 Für welche Weiterbildung?
Angebote, die fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung bringen. Zum Beispiel:
Kurse für den Abschuss eines Fortbildungsberufes, zur Erlangung beruflicher Sachkunde, für methodische Kompetenzen oder das Nachholen von Berufsabschlüssen.
Diese Aufzählung enthält lediglich einige Beispiele, im Einzelfall sollte das geplante Vorhaben mit der Beratungsstelle für den Bildungsscheck abgestimmt werden. Auch ist zu klären ob der Weiterbildungsträger den Bildungsscheck akzeptiert.
4 Wie erfolgt die Antragstellung?
In ganz NRW gibt es autorisierte Beratungsstellen, die in einem persönlichen Gespräch den Bildungsscheck ausgeben. Zwingend ist diese Ausgabe vor Beginn der Weiterbildung, eine Kursanmeldung ist vorzeitig möglich. Der Scheck muss einen Tag vor dem Start vorliegen.
Autor: Heinz Wisnitzer
Heinz Wisnitzer
Berater der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
heinz.wisnitzer@owtgmbh.de
11.1.2021
FÖRDERMITTEL
GIVE ME FOUR / Gründerstipendium NRW
Das Gründerstipendium.NRW soll Gründern innovativer Unternehmen helfen, ihren Lebensunterhalt während der Startphase zu sichern und dabei gleichzeitig ihr Business im Markt voranzubringen. Die Stipendiaten erhalten 1.000 Euro pro Monat an Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für insgesamt ein Jahr.
“Innovative” Unternehmen entwickeln Produkte oder Verfahren, die den Stand der heutigen Technik wesentlich verbessern, oder eine neue Dienstleistung, die ein Alleinstellungsmerkmal auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lässt.
Die Antragsteller sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in NRW haben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind diese entweder noch nicht selbständig oder haben ein Unternehmen gegründet, das nicht länger als ein Jahr besteht.
Voraussetzung für die Förderung ist eine schriftliche Empfehlung einer Jury, die einem akkreditierten Gründungsnetzwerk angehört.
Um an einer Jurysitzung teilzunehmen, müssen die Antragsteller ein Ideenpapier einreichen, in dem folgende Punkte berücksichtigt sein müssen:
1 Innovativität der Geschäftsidee
2 Machbarkeit
3 Kundennutzen, Bedarf
4 Adressierter Markt, Branche, Wettbewerbssituation
Bei einem positiven Votum der Jury kann dann der Antrag beim Projektträger in Jülich gestellt werden.
Das ist im Paket enthalten:
1 Der Stipendiat erhält 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr
2 Das Gründernetzwerk betreut den Stipendiaten kostenfrei durch einen Coach.
3 Das Gründernetzwerk unterstützt die Stipendiaten bei der Kapitalakquise.
4 Das Gründernetzwerk vermittelt Kontakte.
Autor: Heinz Wisnitzer
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Die OWT ist Ansprechpartner und Berater für Unternehmen aus allen Branchen. Vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern. Ob für Oberhausens Wirtschaft oder für auswärtige Firmen mit Ansiedlungsinteresse. Unsere Leistungen kann jedes Unternehmen, Freiberufler oder Existenzgründer in Anspruch nehmen.
Das Leistungsportfolio umfasst die Gründungs-, Entwicklungs- und Standortberatung für die gewerbliche Wirtschaft sowie die Betreuung und Steuerung von Projekten. Neben Fragen der Finanzierung gehören Fragen der Personal- und Flächenvermittlung (Grundstücke und Immobilien) ebenso dazu wie das begleitende Genehmigungsmanagement.
Wir überstützen Start-ups bei allen Fragen um die Existenzgründung, vermitteln Experten und stellen Kontakte her.
Leistungen Bereich Existenzgründung:
- allgemeine Erstberatung und Informationen
- betriebswirtschaftliche Grundlagenberatung
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Das Weiterbildungsinstitut WbI hat seit 15 Jahren einen Schwerpunkt in der Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Das WbI befindet sich in Oberhausen zentral in der City im Forum am Altmarkt und ist zertifiziert, um u. a. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter für Existenzgründer anzunehmen.
Jeder Existenzgründer oder Selbstständige kann im WbI eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Monatlich wird ein Tagesseminar „Basiswissen Existenzgründung“ angeboten. Das Weiterbildungsinstitut setzt bei den Beratungen dann auf unterschiedliche Fachleute, wie Betriebswirte, Banker, Buchhalter, Steuerberater, Juristen, Versicherungsfachleute, Marketingexperten, Vertriebstrainer und Psychologen. Unsere Berater und Coaches bringen spezifische Kenntnisse aus den unterschiedlichsten Branchen mit.
Leistungen Bereich Existenzgründung:
- Unverbindliche und kostenfreie Erstberatung
- Vorgründungsberatung (ggf. bis zu 50 % Förderung über Beratungsprogramm Wirtschaft)
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- Vermittlung unternehmerischen Know-hows (ggf. bis zu 50 % Förderung über BAFA)
- Netzwerkveranstaltungen mit Kooperationspartnern