DER BLOG.

Interessante Beiträge, spannende Interviews, News, Events und Updates zu Selbstständigkeit, Gründung eines Unternehmens, sicheres Wachsen und vom Start-up-Dasein – und das immer „4-fach“.

Matz Kastning
Podcast- & Radio-Journalist / Podcast-Produzent / Musikwissenschaftler / Autor
info@audiotextour.de
www.audiotextour.de

8.8.2022 Podcasts – Die andere Art zu kommunizieren

GIVE ME FOUR / Wie Podcasts Unternehmer:innen und Unternehmen helfen können – vier Ideen.

Seit der Virologe Christian Drosten seinen HörerInnen in einem Podcast erklärt hat, wie die Pandemie läuft, wissen die Meisten, was ein Podcast ist, und mittlerweile sind gut 40 Prozent der Bevölkerung zu regelmäßig Hörenden geworden. Durch die starke Verbreitung von mobilen Devices wie Smartphones, MP3-Playern oder Tablets, können Audioformate wie Podcast auf dem Weg zur Arbeit, beim Warten auf den Bus oder bei der Hausarbeit gehört werden. Zeiten, die vorher so nicht nutzbar waren. Vor allem in der Zielgruppe der unter 30jährigen lösen Podcasts immer mehr die klassischen Medien Zeitung, Fernsehen und Radio ab. Wer hier präsent sein und sich Gehör verschaffen will, sollte über einen eigenen Podcast nachdenken. Dabei sind die Anwendungsmöglichkeiten deutlich breiter gefächert, als viele annehmen. So können sie zur Unternehmensdarstellung dienen, die Suche nach neuen Ausbildungs- oder Fachkräften unterstützen und Expertise vermitteln.

Wer nicht gehört wird, findet bald immer weniger statt. Hier vier Ideen, wie Sie das vermeiden und Podcasts für sich nutzen können.

1 Wissen verfügbar machen
In vielen Berufen erzählen Sie ihren Kund:innen hundertmal am Tag dasselbe. Warum aus Ihren Erfahrungen und Ihrem Wissen nicht einen Podcast machen. Auf diese Weise können Sie Folge für Folge jedes relevante Thema in Ihrem Bereich persönlich und unterhaltsam erklären und sich auf die wirklich neuen und tiefergehenden Fragen konzentrieren. Egal ob als Anwalt, Steinmetz, Handwerker oder Makler – die meisten Fragen, die Ihnen gestellt werden, wiederholen sich. Machen Sie Ihre FAQs zum Hörgenuss!

Auch im eigenen Betrieb lässt sich ein Podcast in diesem Sinne nutzen. Vertriebler:innen sitzen ohnehin viel im Auto, hier können über einen internen Podcast alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten hörbar weitergegeben werden und die „verfahrene“ Zeit wird sinnvoll genutzt. Onboarding zum Nachhören: Neue MitarbeiterInnen können sich einen ersten Eindruck von der Firma, dem Gelände, den Gegebenheiten usw. machen, ohne dass andere Mitarbeitende dadurch blockiert werden. Abläufe, die sich im Arbeitsalltag nur schwer erschließen, können über Podcast-Folgen transparent gemacht und Kolleg:innen vorgestellt und kennengelernt werden, die am selben Produkt nur an anderer Stelle arbeiten. Learnings aus Meetings, Themen wie Transformation, Nachhaltigkeit oder Gesundheitsthemen können einfach und niederschwellig kommuniziert werden.

Außerdem bieten Podcasts, gerade in der Verbindung mit einer Veröffentlichung auch auf Youtube, die Möglichkeit, konkrete Probleme für potentielle KundInnen zu lösen und so auf die eigene Expertise oder Dienstleistung zu verweisen.

2 Imageaufbau und Außenwirkung
Mit Blick auf die Hörendenschaft bietet der Podcastmarkt momentan noch viele Möglichkeiten und unbesetzte Nischen und Felder an, in denen Sie sich und Ihr Unternehmen etablieren können.

Sie produzieren Photovoltaik-Elemente? Präsentieren Sie sich als Experte, lösen Sie auditiv das Problem der Energiekrise und helfen, mit Tipps und Tricks konkret Energie von morgen zu sparen. Einfache Antworten: wo gibt es Fördermöglichkeiten, wieviele Quadratmeter brauche ich, ist meine Dachneigung überhaupt geeignet, was kostet das und ab wann rechnet sich die Investition? Wobei es sich je nach Zielgruppe empfiehlt, den direkten Angang zu vermeiden.
Sie können auch einfach einen tollen und hörwertigen Podcast machen, der nur noch am Rande mit Ihrer Dienstleistung oder Ware zu tun hat, aber Ihren Namen trägt. Stellen Sie beispielsweise handgefertigte Messer her, könnte Ihr Podcast „XY – Tödliche Messer“ heißen und ein True Crime Format sein, bei dem in jeder Folge wahre Verbrechen erzählt werden, in denen Messer eine Rolle spielen. Sie produzieren Faltstühle für Camper – „XY – Sitzen around the world“, ein Reise-Podcast über die schönsten Plätze, an denen man mit Ihren Stühlen sitzen kann. So können Sie mit einem Podcast ihr Image gezielt aufbauen, ändern, pflegen oder unterstützen und gezielt Ihre Außenwirkung mitgestalten.

3 Interner Podcast
Neben den oben genannten Möglichkeiten, bestimmte Mitarbeitende mit Informationen zu versorgen oder Arbeitsabläufe transparent zu machen, bieten interne Podcasts noch weitere Einsatzmöglichkeiten bei vergleichsweise geringen Kosten. Ein Podcast ist durch die Hörsituation viel persönlicher als eine Firmenzeitung oder ein interner Newsletter. Die Führungsetage kann sich vorstellen, Neuerungen und Änderungen mit ihren Worten erklären, Mitarbeitende aus anderen Hierarchiestufen oder Firmenbereichen können sich bekannt machen und so eine größere Verbundenheit im Betrieb herstellen. Informationen und Angebote, wie z.B. ein Fitness- oder Yogakurs, werden besser wahrgenommen, wenn die Beteiligten selbst darüber berichten und ihren Enthusiasmus einfließen lassen können. Es findet eine Emotionalisierung durch Nähe statt, im Idealfall werden Mitarbeitende zu Fans.

4 Unternehmen als Arbeitgeber präsentieren
Ein Podcast bietet Ihnen die Möglichkeit, Fachkräfte und Auszubildende anzusprechen, die Sie sonst kaum erreichen. Darüber hinaus können sich potentielle neue Angestellte einen authentischeren Eindruck von Ihnen und Ihrer Philosophie verschaffen. Wenn ich meine potentiellen Vorgesetzten schon mal hören und in die Firma reinlauschen kann, vermittelt das ein anderes, emotionalisiertes Bild, als die oft sehr gestelzt und gekünstelt wirkenden (und teuren) Imagefilme. Die meisten Menschen sind eher in der Lage, vor einem Mikrofon in gewohnter Umgebung sie selbst zu bleiben, als vor einer Kamera samt Licht und Ton. So lassen sich auch gezielt Fachkräfte ansprechen. Zudem ist ein Podcast jederzeit erweiterbar und einzelne Folgen können ohne großen Aufwand aus dem Netz genommen werden, wenn sie nicht mehr aktuell sind.

Und sonst…
Podcasts bieten die Möglichkeit, ohne großen Aufwand Content neu zu präsentieren. Warum nicht mal eine Kaffeebohne ihre gesamte Lieferkette erzählen lassen oder der Kühlschrank berichtet, wie er sich seine optimale Reinigung oder Befüllung vorstellt. Hier können Ideen ausprobiert werden, ohne ein großes finanzielles Risiko eingehen zu müssen.

Podcasts sind eine tolle Gelegenheit, mit Mitarbeitenden Dinge zu probieren, auch um den Zusammenhalt zu stärken. Sie sponsern die lokale Fußballmannschaft? Starten Sie einen Podcast über die Regionalliga, in der sie spielt – so haben Sie automatisch eine klare Zielgruppe, die zwar nicht riesig ist, aber bei 10 Mannschaften mit Anhang schon aus gut 500-1000 Menschen bestehen kann, die Ihnen jede Woche 15 Minuten ihrer Zeit schenken. Das schafft kein Plakat!

Autor: Matz Kastning

 

Prof. Dr. Alexander Kritikos
Forschungsdirektor Entrepreneurship am DIW Berlin und Professor für VWL an der Universität Potsdam
akritikos@diw.de
Prof. Dr. Alexander S. Kritikos bei der DIW Berlin

4.7.2022 Wie schafft man das?!

GIVE ME FOUR / Wie Selbständige besser durch die Pandemie gekommen sind – vier Erkenntnisse

Die Covid-19-Pandemie scheint halbwegs vorbei und ist doch noch präsent. Am liebsten würde man sich mit ihr nicht mehr beschäftigen, aber viele Selbständige müssen es dennoch. Denn Selbständige waren und sind von ihren Folgen und von den mit der Pandemie verbundenen Beschränkungen besonders stark betroffen.

Viele von ihnen haben hohe Umsatz- und Einkommensverluste erlitten, sahen und sehen sich zum Teil noch heute in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Aber es geht es nicht allein um finanzielle Sorgen. Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, die aus epidemiologischer Sicht sinnvoll waren, stellten für die Existenz der betroffenen Selbstständigen eine unmittelbare Bedrohung dar. Dies hatte auch Auswirkungen auf deren psychische Gesundheit: Angst und Depressionssymptome haben signifikant zugenommen. Und die Bundesregierung? Der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte auf einer Pressekonferenz zu Beginn der Pandemie an, „dass wir die Unternehmen nicht im Stich lassen werden“. Genau so fühlten sich aber vor allem viele Soloselbständige: vom Staat im Stich gelassen. Da hilft es nur, sich selbst zu helfen, so gut es geht. Das neue Schlagwort lautet: Resilienz entwickeln. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs und der damit einhergehenden Preisschocks erhält der Ansatz neue Aktualität.

Mit Kollegen haben wir in den letzten zwei Jahren viel zu Fragen geforscht, wer warum besser durch die Corona-Pandemie gekommen ist. Hier vier Erkenntnisse:

1 Resilienz auf der Ebene der Person
Resilienz beschreibt zunächst auf der Ebene Person die psychische Widerstandsfähigkeit Einzelner, wenn sie mit Widrigkeiten konfrontiert werden. Eine höhere Resilienz kann mithin die psychische Gesundheit von Selbständigen schützen und somit ihre Arbeitsleistung auch in Situationen wie der COVID-19-Pandemie verbessern. Wir haben deshalb untersucht, inwieweit resilientere Selbständige in dieser Phase besser vor einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit geschützt waren als weniger resiliente Selbständige. Dazu haben wir unabhängig voneinander Maße für Resilienz und für depressive Symptome verwendet. Tatsächlich haben wir bei resilienten Selbständigen relativ geringe oder zum Teil gar keine Veränderungen in der Häufigkeit depressiver Symptome festgestellt. Hingegen stiegen die Depressionssymptome bei weniger resilienten Personen signifikant an. Wenn Resilienz eine veränderliche Eigenschaft ist (und vieles spricht gemäß jüngster Forschung dafür), so eröffnet dies Möglichkeiten, zukünftig Maßnahmen zu entwickeln, die dabei helfen, psychische Resilienz aufzubauen. Das ist zweifellos eine Langfristig-Aufgabe, die die politischen Entscheidungsträger nicht erst bei der nächsten Krise in Gang setzen sollten, sondern völlig unabhängig davon möglichst bald.

Quelle: https://www.iza.org/publications/dp/15260/pandemic-depression-covid-19-and-the-mental-health-of-the-self-employed

2 Resilienz auf der Ebene der Unternehmung
Ein wesentlicher Unterschied, warum manche Unternehmungen in der Krise widerstandsfähig, also resilient waren, und andere nicht, war der Grad der Digitalisierung der Unternehmung. Natürlich ist uns bewusst, dass sich nicht alle Unternehmungen digitalisieren lassen. Aber dort, wo das möglich war, hat diese Entscheidung große Bedeutung. Der Einsatz digitaler Technologien wirkt sich nicht nur auf die Effizienz aus, er schafft auch neue unternehmerische Möglichkeiten für Selbstständige, z. B. durch die Expansion in neue Märkte oder durch die Ermöglichung neuer Wege der Wertschöpfung, die zu neuen Geschäftsmodellen führen. Die Digitalisierung bietet Selbständigen darüber hinaus mehr Flexibilität, um auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren. Wir haben untersucht, wie Selbständige ihre Überlebenswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von ihrem Digitalisierungsgrad eingeschätzt haben und beobachten eine positive Wirkung hoher Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zwei Effekte erscheinen besonders wichtig. Erstens ist der positive Effekt der Digitalisierung besonders ausgeprägt bei denjenigen, die ihre Kundenbeziehungen sowie ihre Produkte und Dienstleistungen digitalisiert haben. Zweitens treten die positiven Effekte nur bei Unternehmungen auf, die bereits vor der Krise digitalisiert waren. Dagegen haben spontane Investitionen in die Digitalisierung während der Krise sich noch nicht positiv auf die erwartete Überlebenswahrscheinlichkeit ausgewirkt. Die Einführung digitaler Technologien sind somit eine treibende Kraft bei der Entwicklung von Resilienz gegenüber unvorhergesehenen wirtschaftlichen Schocks. Aber es wird eben auch deutlich, dass nur Unternehmungen, die langfristige Strategien zur Einbettung digitaler Technologien in ihre Geschäftsprozesse entwickelt haben, die Resilienz haben, einer solchen Krise zu begegnen. Solche Investitionen müssen also gut vorbereitet sein, um in Zeiten unvorhergesehener Schocks und Wirtschaftskrisen ihre positive Wirkung zu entfalten.

Quelle: Bertschek, Irene; Jörn Block, Alexander Kritikos, Caroline Stiel (2022): German Financial State Aid during COVID-19 Pandemic: higher Resilience among Digitalized Self-Employed, mimeo.

3 Vernetzung mit der Online Community
Da es mit den staatlichen Hilfen nicht für alle so klappte, wie erhofft, mussten manche Selbständige während der Pandemie sich mit vielen unvorhergesehenen Problemen auseinandersetzen. Unter normalen Umständen suchen sich Selbständige ihre Unterstützung zur Bewältigung dieser Probleme in ihren physischen Netzwerken. Diese waren aufgrund der Notwendigkeit zur sozialen Distanzierung oft nicht verfügbar. Folglich mussten Selbständige alternative Wege suchen. Gerade Online-Communities konnten in diesen Zeiten Halt schaffen. Kolleginnen und Kollegen von mir haben auf Basis von Gesprächsdaten auf der Online-Community Reddit untersucht, wie Selbständige mit Online-Communities interagiert haben. Abhängig davon, wie Selbständige an die Community herantreten, also ihre Beiträge gestalten, bieten diese Communities mehr als nur einfache Beratung. Die Online-Communities können erstens helfen, Probleme zu lösen. Zum Beispiel wies die Community darauf hin, wie digitale Marketing Tools zum Ausgleich von Kundenverlusten genutzt werden können. Zweitens können Online-Communities Selbständige dabei unterstützen, Ideen in Frühphasen durch Machbarkeitsprüfungen zu testen, so dass die Selbständigen die Chancen ihrer Ideen besser einschätzen können. Online-Communities können drittens helfen, neu aufkommende Themen zu verstehen und zu reflektieren. Die Arbeit im Homeoffice war da zweifellos eine permanente Herausforderung. Insgesamt haben sich Online-Communities in der Pandemie zu einem wichtigen Pfeiler entwickelt, der Selbständige bei ihrem Handeln unterstützt, Widerstandskraft in diesen unsicheren Zeiten aufzubauen.

Quelle: https://link.springer.com/article/10.1007/s11187-021-00540-2

4 Bootstrap Finanzierung
Als Bootstrap-Finanzierung bezeichnet man Maßnahmen, die Selbständige zur Liquiditätsschonung vornehmen können, wenn sie auf externe Finanzierung nicht zurückgreifen können oder wollen. Dies umfasst die Reduktion von Ausgaben, das Einziehen von Forderungen, die Hinauszögern von Zahlungen, sowie den Vorverkauf. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass die Bootstrap-Finanzierung ein wichtiger Faktor für das Wachstum in den Frühphasen der Selbständigkeit ist, wenn finanzielle Ressourcen schlicht beschränkt sind. Bootstrap-Finanzierung kann aber gerade auch in Krisen zum Einsatz kommen, wenn die Erhaltung der Liquidität besonders im Vordergrund steht. Kollegen von mir haben die Determinanten der Bootstrap-Finanzierung in der COVID-19-Krise untersucht. Sie stellen fest, dass Selbständige, die Bootstrap-Finanzierung eingesetzt haben, besser durch die Krise gekommen sind – insbesondere mussten sie ihren privaten Konsum weniger stark einschränken. Die positiven Erfahrungen mit Bootstrap-Finanzierung weisen darauf hin, dass sich gezielte Programme oder Webinare zu unternehmerischem Denken und Handeln auf unerfahrene Unternehmer konzentrieren sollten, um diese Personen zu Bootstrap-Methoden für die Aufrechterhaltung ihrer Liquidität in Krisenzeiten anzuleiten.

Quelle: https://link.springer.com/article/10.1007/s11187-020-00445-6

Und sonst…
Dass die Bundesregierung eine unüberschaubare Zahl von Hilfsprogrammen von Soforthilfe bis zu den Liquiditätshilfen I-IV und der Neustarthilfe aufgestellt hat, sich viele Selbständige trotzdem allein gelassen gefühlt haben, hängt auch damit zusammen, dass Selbständige bis heute keine starke Lobby haben. Das müssen Selbständige selbst in die Hand nehmen und ihre Lobbyaktivitäten stärker bündeln und schlagkräftiger machen.

Autor: Alexander Kritikos

 

4.4.2022 Förderung

GIVE ME FOUR / Öffentliche Fördermittel nutzen

Bei einer Existenzgründung oder Wachstumsfinanzierung ist die Einbindung von öffentlichen Fördermitteln oftmals sinnvoll.

Die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der NRW.Bank bieten Gründern und jungen Unternehmen zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten.

Die finanzierende Bank kann je nach Finanzierungsprogramm eine Haftungsfreistellung beantragen. Dabei wird ein Teil des Risikos der finanzierenden Bank durch die öffentliche Hand übernommen. Sie als Unternehmer haften zu 100%.

Ihr Kreditinstitut berät Sie gerne und entscheidet, welche Programme beantragt werden können, da die Auswahl u.a. von dem Unternehmenskonzept/Vorhaben, dem Finanzierungsbedarf und den möglichen Sicherheiten abhängt.

Gerne stellen wir die vier meistgenutzten Förderprogramme vor:

1 ERP-Gründerkredit Startgeld der KfW
Zielgruppe sind Existenzgründer und junge Unternehmen und junge Unternehmer, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Der Fremdkapitalbedarf darf sich auf max. 125.000 EUR belaufen – darüber hinaus kann Eigenkapital eingebracht werden. Als Fremdkapital zählt dabei neben beantragten KfW-Mitteln z.B. auch die Meistergründungsprämie (Handwerk). Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils. Die Finanzierung von Betriebsmitteln ist auf 50.000 EUR beschränkt.

Die Laufzeit des Darlehens kann für 5 Jahre mit 0 bis 1 tilgungsfreien Anlaufjahr oder für 10 Jahre mit 0 bis 2 tilgungsfreien Anlaufjahren vereinbart werden. Der Vorteil der tilgungsfreien Anlaufjahre ist die höhere verfügbare Liquidität, da Sie in der tilgungsfreien Zeit nur die Zinsen für das Darlehen zahlen. Dies ist gerade bei der Unternehmensgründung sinnvoll, um den Geschäftsbetrieb anlaufen zu lassen und die Kosten zum Start gering zu halten.

2 NRW.Bank Gründung und Wachstum
Zielgruppe sind ebenfalls Existenzgründer und junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen bis zu 100%. Betriebsmittel können über 5 Jahre finanziert werden mit bis zu einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Investitionen können über 5, 10 oder 20 Jahre finanziert werden. Bei einer Laufzeit über 10 Jahre können bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden und in der 20-jährigen Laufzeitvariante bis zu drei.

Nebenerwerbsgründungen werden in beiden Programmen gefördert.
Ziel muss es jedoch sein, das Unternehmen im Haupterwerb zu führen.

3 Gründerkredit Universell der KfW
Der Gründerkredit Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von jungen Unternehmen, die bereits 3 Jahre und weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel inkl. Warenlager und Übernahmen sowie tätige Beteiligungen. Die Finanzierungssumme ist begrenzt auf

  • maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen

Die Laufzeit sowie die möglichen tilgungsfreien Anlaufjahre des Darlehens richten sich nach dem Verwendungszweck der beantragten Mittel. Dieses Programm kann insbesondere auch von jungen Unternehmen beantragt werden, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Ob Sie bzw. Ihr Unternehmen antragsberechtigt sind, prüfen wir gerne anhand Ihrer wirtschaftlichen Unterlagen. Bis zum 30.4.2022 kann das Programm noch beantragt werden.

4 ERP-Kapital für Gründung
Eine Fördermöglichkeit besteht für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmer, die ihr Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit). Es werden nur Unternehmen gefördert, die im Haupterwerb geführt werden. Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiger, nachrangiger Kredit. Mitfinanziert werden zum Beispiel alle mittel- bis langfristigen Investitionen, Lizenzen/Patente, Kosten für die erste Teilnahme an einer bestimmten Messe/Ausstellung, Beratungsleistungen durch einen externen Berater und Material-/Waren-/Ersatzteillager, sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind u.a. nicht förderfähig. Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Eigenmitteleinsatz des Antragstellers in Höhe von 15% der förderfähigen Kosten. Mit dem Förderprogramm können bis zu 30% der förderfähigen Kosten finanziert werden. Zusammen mit den Eigenmitteln können somit 45% finanziert werden. Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre mit 7 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die KfW übernimmt 100% des Kreditrisikos. Ihr Kreditinstitut übernimmt die Vorprüfung und die Antragseinreichung bei der KfW. Über die Förderung entscheidet die KfW.

Bitte sprechen Sie Ihr Kreditinstitut zeitnah vor Beginn Ihres Vorhabens an, da im Falle einer nachträglichen Beantragung das Risiko eines Förderausschlusses besteht.

Und nicht vergessen: Nutzen Sie die kostenfreien Beratungsangebote für Ihre Unternehmensgründung.

Autorin: Hanna Bernstein

Hanna Bernstein
Stadtsparkasse Oberhausen
Bereich Firmenkunden/ Existenzgründung

Tel.: 0208 834 3526
hanna.bernstein@sskob.de
stadtsparkasse-oberhausen.de
facebook.com/stadtsparkasse.oberhausen

Petra Weyland-Frisch
OWT Oberhausener Wirtschafts-
und Tourismusförderung GmbH

Marketing und Kommunikation

Tel.: 0208 85036-23
petra.weyland@owtgmbh.de
www.owtgmbh.de

14.3.2022 Videokonferenz

GIVE ME FOUR / Was man bei einem Meeting mit Videotechnik beachten sollte – vier Tipps

Video hat Wirkung

Videokonferenzen und das Modell des mobilen Arbeitens sind heute an vielen Arbeitsplätzen „normal“ und zu einem Teil unserer täglichen Kommunikation geworden. Wann immer professionelle und zielführende Kommunikation über eine räumliche Distanz geführt werden soll, ist die Videokonferenz die perfekte Alternative zum klassischen Meeting. Das bedeutet aber auch, dass wir bei dieser Form genau so viel Sorgfalt wie bei einem face-to-face-Meeting walten lassen müssen. Hier vier Tipps, die man beachten sollte:

1 Videokonferenz-Software
Im professionellen Umfeld wird häufig Microsoft Teams, Zoom, WebEx, GoToMeeting u.a. eingesetzt. Es sind cloudbasierte Anbieter, die ihren Service über im Internet stehende Server bereitstellen. Die Unterschiede der Anbieter zeigen sich zum einen bei den Standorten der Rechenzentren und der Umsetzung der DSGVO Datenschutzverordnung, zum anderen im Funktionsumfang. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Ihre Technologie richtig funktioniert. Jede Videokonferenzsoftware verfügt über integrierte Testfunktionen für Audio und Video. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um zu prüfen, was andere sehen und wie sie es hören.

2 Verwenden Sie gute Technik
Neben der richtigen Videokonferenz-Software sind die richtige Kamera und vor allem die richtige Audiotechnik, wie Headset oder Freisprecheinrichtung, wichtige Tools. Hat man einen separaten Raum als Homeoffice-Büro ist eine Freisprecheinheit mit Echounterdrückung eine gute Wahl. Auch kann die USB-Kamera einen größeren Bereich aufnehmen. Sitzt man in einem Raum, der auch von anderen genutzt wird, sollte man mit einem Headset arbeiten, das möglichst Umgebungsgeräusche unterdrückt. Der Ton spielt eine fast noch entscheidendere Rolle bei der Videokonferenz als das Bild. Denn gelungene Kommunikation beginnt damit, dass alle Teilnehmer sich perfekt verstehen können – ohne jegliche Störgeräusche.

3 Position Arbeitsplatz
Nach Möglichkeit sollte ein gleichmäßiger Hintergrund gewählt bzw. ein dem Corporate Design des Unternehmens entsprechendes Bild eingefügt werden. Das erhöht die Wiedererkennung und ist gerade dann von Vorteil, wenn viele Personen am Meeting teilnehmen. Vor allem die richtige Ausrichtung der Kamera ist von enormer Bedeutung. Eine falsche Positionierung kann dazu führen, dass Ihr Erscheinungsbild in der Aufnahme verzerrt wirkt. Das wiederum wirkt irritierend auf die Gegenseite und kann dadurch die Konzentration vom eigentlichen Inhalt der Konferenz ablenken. Fenster sollten sich im Rücken der Kamera befinden. Künstliches Licht sollte möglichst nicht direkt von oben kommen, sondern möglichst von vorne. Hier sollte diffuses Licht verwendet werden, also keine Spots mit Schattenbildung. Achten Sie bei der Ausrichtung der Kamera darauf, dass Sie auf einer Sichtlinie mit Ihrem Gegenüber sind, sodass Sie wie im normalen Meeting Blickkontakt halten können. Die Position der Kamera sollte immer möglichst in Augenhöhe oder leicht darüber angebracht sein und in angemessener Entfernung stehen.

4 Sprache
Achten Sie darauf, dass Sie etwas langsamer als gewohnt und deutlich sprechen, damit Sie gut verstanden werden. Bei einer Videokonferenz ist es zudem von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihren Gesprächspartner aussprechen lassen und ihm genügend Zeit zum Antworten einräumen. In Bezug auf Gestik und Mimik sollten Sie sich bei einer Videokonferenz einfach ganz normal wie in einem klassischen Meeting verhalten. Achten Sie jedoch darauf, auf zu ausladende Gesten zu verzichten, da diese am Bildschirm schnell falsch gedeutet werden. Auch zu viele Bewegungen mit dem Bürostuhl sollten vermieden werden, da der Bildschirmausschnitt wesentlich enger ist als das normale Sichtfeld.

Und sonst…
Seien Sie pünktlich auch bei Video-Meetings, lassen Sie die anderen nicht warten.
Stellen Sie sich bei der Telefon- und Videokonferenz vor, damit die anderen wissen, wer Sie sind und warum Sie dabei sind.
Denken Sie daran, Ihr Mikro stumm zu schalten, wenn Sie nicht sprechen.
Nutzen Sie die Funktion des „Handhebens“ um anzuzeigen, dass Sie sprechen möchten.
Schalten Sie Ihr Handy aus oder zumindest auf lautlos, wenn Sie in einer Konferenz sind.
Tragen Sie angemessene Kleidung. Auch wenn man von Zuhause arbeitet, sollte man so aussehen, als würde man zur Arbeit gehen.

Autor: Petra Weyland-Frisch

 

Tobias Vogel
Handwerkskammer Düsseldorf
im Handwerkszentrum Oberhausen
Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel.: 0208 82055 40
tobias.vogel@handwerkskammer-duesseldorf.de
www.hwk-duselldorf.de

28.2.2022 Betriebsorganisation

GIVE ME FOUR / Vier Tipps zur Betriebsorganisation im Handwerk, die Sie immer im Blick haben sollten

Das Handwerk erlebt nach wie vor goldene Zeiten. Doch macht vielen Betrieben gerade im Bau- und Ausbaugewerbe derzeit ein Punkt Kopfschmerzen: Woher bei derart vollen Auftragsbüchern noch die Zeit nehmen, sich um Papierberge auf dem Schreibtisch, ein überfülltes E-Mail-Postfach und die Abarbeitung von Angeboten und Rechnungen zu kümmern?

Hier die Top Four unserer Tipps, um den Überblick zu behalten und sich Zeit für die wirklich wichtigen Dinge des betrieblichen Alltags nehmen zu können:

1 Wichtiges über Dringendes:
Viele Betriebe befassen sich nach wie vor mit der dringenden Abarbeitung von Aufträgen, die sich nur mäßig lohnen. Wichtig wäre allerdings, derartige Aufträge erst gar nicht anzunehmen, sondern bereits im Vorfeld Gewissheit zu haben, dass ein Projekt sich rechnet. Das Stichwort lautet hier: Vor- respektive Nachkalkulation. Schon mit einfachsten Methoden lässt sich prüfen, welche Aufträge angenommen werden sollten und welche nicht.

2 Abläufe über Aufbau:
Eine vernünftige Aufbauorganisation hat in großen Unternehmen sicherlich ihre Berechtigung. In den meist kleineren Handwerksbetrieben stellen sich häufig jedoch eher die Abläufe als Herausforderung dar. Das Stichwort lautet hier: Digitalisierung. Für nahezu jedes Gewerk gibt es mittlerweile spezifische Branchensoftware, mit der die gesamte Ablauforganisation abgebildet und optimiert kann.

3 Spieler über System:
Stellen Sie sich regelmäßig die Frage, wen sie im Boot haben und wen (noch) nicht. In nahezu jedem Betrieb, der mehrere Mitarbeiter beschäftigt, stecken verborgene Potenziale in ungenutzten Fähigkeiten. Befragen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig, ob sie sich vorstellen könnten, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Das verdeutlicht auch Ihre Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern.

4 Fragen über Fragezeichen:
Nun ist jeder Betrieb unterschiedlich und Sie fragen sich wo sie anfangen sollen? Befragen sie externe Knowhow Träger und holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer ein. Ob Vor- respektive Nachkalkulation, Digitalisierung von Betriebsabläufen oder eine Mitarbeiterbefragung. Die betriebswirtschaftliche Beratungsabteilung kann Sie in Ihrem jeweiligen Vorhaben unterstützen.

Autor: Tobias Vogel

 

Martin Hinzmann
OWT Oberhausener Wirtschafts-
und Tourismusförderung GmbH
Leiter Unternehmensservice

Tel.: 0208 85036-28
martin.hinzmann@owtgmbh.de
www.owtgmbh.de

14.2.2022 Potentialberatung

GIVE ME FOUR /Potentialberatung – Ist das was für mich? – Vier Punkte, die Unternehmen checken sollten

Jedes Unternehmen kommt irgendwann an den Punkt, in dem Veränderungsprozesse notwendig sind, um am Markt wettbewerbsfähig zu bleiben und/oder die interne Struktur neuen Gegebenheiten anzupassen.

Um dies nicht nur aus der eigenen Brille zu sehen, gibt es seitens des Landes Nordrhein-Westfalen für Unternehmen einen Beratungszuschuss für externe Beratungen zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit: Die Potentialberatung. Diese umfasst bis zu 10 Beratertage, die mit 50% gefördert werden (max. 500 EUR pro Beratungstag). Der Rest muss aus Eigenmitteln kofinanziert werden. Thematisch werden Digitalisierung, Demographischer Wandel, Arbeitsorganisation, Gesundheit und Kompetenzentwicklung/Qualifizierung adressiert. Die Antragsstellung ist sehr einfach und schlank.

Aber worauf kommt es an, was sollten Unternehmen beachten?

1 Selbstanalyse – Brauche ich diesen Schritt?

Mein Unternehmen bewegt sich bereits erfolgreich auf dem Markt oder ich brauche neue Impulse, weil sich mein Wettbewerb verändert – egal, denn einen richtigen Zeitpunkt gibt es nicht. Die externe Beratung hilft mir in jeder Unternehmensphase dabei, einen intensiven Blick auf mein Unternehmen zu werfen, zu reflektieren und neue Handlungsoptionen auszuloten. Denn nicht nur in der Krise, sondern insbesondere in guten Zeiten, sollen Unternehmen strategische Entscheidungen treffen, die auch länger nachwirken. Am Ende einer jeden Potentialberatung steht ein Handlungsplan, der konkrete Maßnahmen hierfür aufzeigt.

2 Unternehmensberater – Welcher ist der Richtige für mich?

Bei der Potentialberatung ist man in der Wahl seines passenden Beraters/seiner passenden Beraterin frei. Wie wähle ich also die richtige Institution für mich aus? Recherchieren Sie im Internet, schauen Sie sich Rezensionen an, konsultieren Sie Leute aus Ihrem Branchenumfeld. Denn es gibt BeraterInnen, die sich speziell in einer Branche gut auskennen und Ihnen hier mit Detailwissen weiterhelfen können.

Fordern Sie ebenfalls Referenzen ein, um sich ein Urteil bilden zu können. Entscheidend ist dann vor allem die „persönliche Chemie“. Kommen Sie mit dem Berater/der Beraterin auch auf einer persönlichen Ebene klar? Haben Sie ähnliche Prozess-/Zielvorstellungen? Und vor allem, da es sich um eine mitarbeiterorientierte Beratung handelt, wie passt er/sie zur Belegschaft?

3 Die richtige Antragsstellung

Sie sind sich sicher, dass Sie sich beraten lassen möchten und auch von wem? Gut, dann aber bitte noch keinen Vertrag unterschreiben, sondern mit einem vorliegenden Angebot an eine der landesweiten Beratungsstellen zur Potentialberatung wenden. Diese sind kommunal/lokal organisiert und wäre, im Fall von Oberhausen, die OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH. Entweder Sie oder der Berater nimmt Kontakt auf und vereinbart einen gemeinsamen Termin mit der OWT, in dem ihr Vorhaben und die Einzelheiten zum Antragsverfahren besprochen werden. Falls Ihre Projektidee zu den Richtlinien passt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, händigt Ihnen die OWT den Beratungsscheck aus, der den Türöffner bildet, mit dem Sie die Beratung durchführen und bezuschussen lassen können.

Die Zuschussvergabe erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, dass Sie nach erfolgreicher Beratung und gegen Vorlage des Handlungsplans, des Beratungsschecks im Original nebst weiteren Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Kosten anteilig (momentan zu 50%) zurückerstattet bekommen.

4 Potentialberatung ist erfolgreich beendet – und jetzt?

Wenn Sie die Beratung erfolgreich abgeschlossen haben, liegt Ihnen ein betrieblicher Handlungsplan vor, der Ihnen Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Betriebes aufzeigt. Bevor Sie sich nun auf die Aufgaben stürzen, wäre ein weiteres Gespräch mit der OWT angebracht. Vielleicht gibt es ja für die geplante Qualifizierungsmaßnahmen weitere Fördermöglichkeiten z.B. einen Bildungsscheck. Die neuen Digitalprozesse könnten sogar über Landes- und Bundesprogramme gefördert werden. Eventuell gibt es noch weitere Partner, die weiterhelfen können.

Es ist immer sinnvoll, sich vor der Umsetzung mit etwaigen Möglichkeiten der Unterstützung auseinanderzusetzen. Sobald nämlich mit einer Maßnahme begonnen wurde, ist eine Förderung ex post nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zur Potentialberatung: https://www.mags.nrw/potentialberatung

Autor: Martin Hinzmann

 

 

 

31.1.2022 Markterkundung

GIVE ME FOUR / Markterkundung – vier Eckpunkte

1 Die Begriffe: Marktforschung und Markterkundung
Marktforschung ist Big Business. In dieser Aussage steckt durchaus ein Körnchen Wahrheit. Im Allgemeinen markiert dieser Begriff die auf Institute gestützte, mit teils beeindruckenden Etats ausgestattete Auftragsforschung großer Unternehmen. In solchen Zusammenhängen fallen Namen wie die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK SE), TNS Infratest oder Nielsen. Lokale Start-ups aus Handel und Handwerk würden erst einmal nicht auf die Idee kommen, hier bei ihrer Forschung anzusetzen. Das übersteigt schlicht die finanziellen Möglichkeiten von KMU. Fragebögen und Feldforschung sind personalintensiv und bedienen sich großer Samples mit einigen Tausend Befragten. Auch kostenintensive apparative Verfahren der Werbeerfolgskontrolle sind hier angesiedelt.

Also muss das Start-up auf dieses wichtige Instrument verzichten? Nein, denn im Instrumentensatz des Marketings ist ein weiteres, handhabbares Tool angelegt: Die Markterkundung. Sie braucht keine Institute. Sie wird selbst geplant, durchgeführt und evaluiert. Die Fragebögen, die Feldphase und die Auswertung der Ergebnisse kann das Start-up selbst umsetzen. Dafür sind Ziele, Fragebögen und Samples begrenzt. Statt einiger Tausend werden rund 100 sorgfältig ausgewählte Personen befragt. Manchmal, bei Geschäftsprojekten, kurz B2B (Business to Business) sind es auch nur wenige am Ort relevante Firmen. Das alles ist machbar. Das Start-up braucht hier nur Know-how, Word, manchmal Excel und den Mut, aktiv auf Menschen zuzugehen.

2 Die Ziele: Markterkundung als Teil des Marketings
Umfangreiche Fragestellungen ziehen oft große Studiendesigns nach sich. Das ist normal, wenn weltweit operierende Konzerne sich anschicken, Vertriebswege und Zielgruppen für neue Produktlinien festzulegen. Die Studien ermitteln Voraussetzungen für Absatzwege, Personalpolitik, Niederlassungen, Transport, Logistik, Controlling und Werbung in oft großen Räumen.

Die Ziele des Start-ups in der Markterkundung sind übersichtlicher. Die Markterkundung ist Teil des Marketings und eben hier besteht oft Beratungsbedarf. Es geht nicht um große Entwürfe langfristiger Imagebildung oder Personalentwicklung, sondern um alltägliche Fragen zu Absatzchancen, Vertriebswegen, Werbemitteleinsatz und Preisgestaltung. Klassisches Marketing also.

Wenn auch die Ziele der Markterkundung stärker fokussieren, die Methoden sind mit der Marktforschung vergleichbar. Drei sind es, die zum Einsatz kommen: Befragung, Beobachtung und Experiment. Die Befragung wird mittels Fragebogen persönlich, telefonisch oder online durchgeführt. Die Beobachtung setzt beim Verhalten potenzieller Kundengruppen an (ein Hundetrainer will z. B. wissen, welche Fehler beim Gassi gehen gemacht werden, um sein Programm anzupassen). Das Experiment schließlich will etwa herausfinden, wie auf eine Verpackung angesprochen wird. Dazu lädt das Start-up einige Testpersonen ein, die dann eine Verpackung spontan auswählen dürfen. Dominierend ist aber die Befragung. Am Beispiel des Projekts 104 soll die im Folgenden erläutert werden.

3 Das Projekt 104
Über mehrere Jahre wurden in Essen und Dortmund Gruppen von Start-ups in der .garage auf die Selbstständigkeit vorbereitet. Buchhaltung, Marketing, Logistik und eben auch eine Markterkundung standen auf dem Programm. Das Modul dauerte zwei Wochen und war ein must have dieses Trainings. Das Modul nannte sich Projekt 104, weil die Gruppe 104 potenzielle Kunden mit einem selbst erstellten Fragebogen ansprechen sollte. Damit wurde auch die Basis für Vertriebsfähigkeiten einstudiert. Die Befragung durfte nicht an andere abgegeben werden. Die Zahl von 104 Befragten beruhte auf keiner mathematischen Stichprobenermittlung. Es handelte sich um eine so genannte bewusste Auswahl. Diese Auswahl ist für Markterkundungen typisch, um den Aufwand geringer zu halten. Die Markterkundung folgte einem klaren Prozess, der hier im Folgenden skizziert wird.

4 Die Praxis
Die Start-ups kamen zunächst im Plenum zusammen und definierten, welche Informationen für ihre Gründung von grundlegender Wichtigkeit sind. Diese Informationen wurden stichpunktartig verbalisiert. Beispiel: Ich will wissen, mit welcher Werbung ich meine Kundengruppe ansprechen muss. Dabei hatte die Moderation die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Informationen wirklich dem Projektfortschritt dienten. Denn zu oft waren die Ziele zu allgemein gefasst und dem Start-up nicht wirklich dienlich. Am Schluss wurde festgelegt, wo und wann die zu Befragenden zu finden sind. Mit diesen Informationen ging es zur Erstellung des Fragebogens.

Der Bogen bestand standardisiert aus sechs Fragen. „Unterfragen“ (1.1) waren möglich. Die letzte Frage diente der Ermittlung der Preisstrategie und war vorgegeben. Die erste Frage fungierte als „Eisbrecherfrage“. Die Trainer achteten darauf, dass keine manipulativen Fragen gestellt werden. Es wurde sowohl mit offenen als auch geschlossenen Fragen gearbeitet. Typische Fragen waren:

  • Haben Sie als Freiberufler schon einmal IT-Dienstleistungen genutzt?
  • Wo würden Sie nach Werbung für mein Produkt suchen?
  • Würden Sie die Leistung lieber in einem externen Büro oder zuhause nutzen?
  • Wie beurteilen Sie auf einer Skala von 1 bis 5 den Namen dieser Leistung?
  • Welche Serviceleistungen würden Sie sich wünschen?
  • Was würden Sie für eine Stunde dieser Dienstleistung zahlen?

In mehreren Runden wurde der Fragebogen überarbeitet und mit anderen Start-ups bis zur Praxisreife getestet. Am Ende stand ein Kontakttraining.

Die Feldphase, d. h. die Durchführung, vollzog sich über mehrere Tage. Die Befragungen wurden face-to-face, online oder telefonisch durchgeführt. Für die Besprechung von Problemen gab es ein Zwischenfeedback, das eine Überarbeitung der Strategie und auch der Fragen ermöglichte. Vermeidungsverhalten der Befragten war in der Tat die größte Schwierigkeit der Teilnehmenden. Am Ende wich „das 104er“ mit einer inoffiziellen Frage von der üblichen Befragungspraxis ab. Die Kontaktfrage sollte der Ermittlung einer Kontaktadresse dienen. Das funktionierte in etwa so: „Darf ich Sie zu meiner Eröffnung einladen?“ Tatsächlich fanden die Start-ups so oft ihre ersten Aufträge.

Die Auswertung fand wieder in der .garage statt. Die Handauszählung lässt sich bei 104 Bögen noch durchführen. Die Ergebnisse wurden mit Power Point und Excel aufbereitet und der Gruppe präsentiert. Eine Diskussion und Empfehlungen schlossen diese Runde ab.

Die Umsetzung der in Projekt 104 ermittelten Ergebnisse wurde in Coachings nach dem Projekt evaluiert. Im Idealfall wurden so Fehler in der Vertriebspolitik, der Preispolitik und der Kommunikation des Start-ups vermieden oder korrigiert. Wichtig: Eine Markterkundung ist nicht nur in der Gründungsphase sinnvoll. Auch im Alltag kann sie wichtige Hinweise für die eigene Arbeit liefern.

Autor: Stefan Slaby M. A.

 

 

 

4.1.2022 Ausbildung

GIVE ME FOUR / Wie wird man Ausbildungsbetrieb? Vier wichtige Schritte

Viele Unternehmen haben einen Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Um diesen zu decken, setzen sie erfolgreich auf selbst ausgebildete Fachkräfte.

Die Ausbildung eigenverantwortlich zu gestalten hat viele Vorteile. Um Ausbildungsbetrieb zu werden, muss man allerdings ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sein. Wie das geht und welchen Weg ein Unternehmen mit der IHK dafür gehen kann, ist in den folgenden vier Schritten zusammengefasst:

1 Ausbildungsbetrieb werden
Um Ausbildungsbetrieb zu werden, muss man zunächst die zuständige IHK kontaktieren. Die Ausbildungsberater*innen der IHK entscheiden, ob ein Betrieb ausbilden darf, unterstützen Unternehmen auf dem Weg, Ausbildungsbetrieb zu werden und sind Ansprechpartner der Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden zu allen ausbildungsrelevanten Themen. Möchte ein Unternehmen Ausbildungsbetrieb werden, vereinbart es einfach einen Termin für eine Erstberatung und der/die Ausbildungsberater*in IHK kommt dafür direkt in den Betrieb.

2 Ausbilder mit der Ausbildung beauftragen
Als Ausbildende/r muss man laut Berufsbildungsgesetz „selbst ausbilden oder Ausbilder*innen mit der Ausbildung beauftragen.“ Ein/e Ausbilder*in kann der IHK durch Nachweis der arbeitspädagogischen Eignung und der fachlichen Eignung benannt werden. Die fachliche Eignung kann durch entsprechende Berufsausbildungs- und/oder Studienabschlüsse oder Berufserfahrung nachgewiesen werden. Die arbeitspädagogische Eignung kann u.a. durch die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO nachgewiesen werden.

3 Prüfung nach AEVO
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  • Asbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Umfassende Informationen zur Prüfung und Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie auf der Internetseite der IHK zu Essen (www.essen.ihk24.de, Dok.-Nr. 23404).

4 Ausbilden
Sind alle Rahmenbedingungen geklärt, kann man auf die Suche nach Auszubildenden gehen. Auch hier unterstützt die IHK: Die „Azubimacher“ helfen Unternehmen und Bewerber*innen zusammen zu bringen. Die IHK Lehrstellenbörse ist ein kostenloses Angebot der Industrie- und Handelskammern für Ausbildungsbetriebe und Bewerber*innen. Hat man eine/n Auszubildende/n gefunden, reicht man den Ausbildungsvertrag bei der IHK ein. In der Regel endet die Ausbildung nach 2-3,5 Jahren und der/die Auszubildende kann als Fachkraft zum Erfolg des Unternehmens beitragen.

Autor: Philip Pätzold

 

Philip Pätzold
Industrie- und Handelskammer für Essen,
Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen

Ausbildungsberater
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Tel.: 0201/ 1892 310
philip.paetzold@essen.ihk.de
www.essen.ihk24.de

Prof. Dr. Stefan Tewes
Zukunftsinstitut GmbH
Vorstand

Tel.: +49 69 2648489-0
s.tewes@zukunftsinstitut.de
www.zukunftsinstitut.de

30.11.2021 Geschäftsmodelle

GIVE ME FOUR / Bausteine des Erfolgs – vier Tipps

Die Welt verändert sich beständig. Für Unternehmer*innen bedeutet dies, das eigene Geschäft an die veränderten Rahmenbedingungen fortlaufend anzupassen. Langwierige Strategieprozesse oder umfangreiche Businesspläne sind hierbei nur eingeschränkt nützlich, um in der schnellen und dynamischen Zeit den Geschäftserfolg sicherzustellen. Vielmehr geht es darum zu verstehen, wie Kundenwerte geschaffen und erhalten werden. Genau diese Logik eines Unternehmens bildet das Geschäftsmodell ab. Es setzt sich generell aus drei Bereichen zusammen: (1) Erwünschtheit, (2) Machbarkeit und (3) Rentabilität. Somit dient das Geschäftsmodell auch als Blaupause für daraus resultierende Strategien, Strukturen, Prozesse und Systeme. Osterwalder und Pigneur haben im Business Model Canvas (BMC) neun Bausteine definiert, anhand denen das eigene Geschäftsmodell entwickelt werden kann.

1 Erwünschtheit
Die wohl wichtigste Frage eines Unternehmens ist: Wollen die Kunden das? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, sind zunächst die Kundensegmente zu betrachten. Es geht also darum herauszufinden, welche Gruppe von Menschen oder Organisation erreicht werden soll. Unternehmer*innen müssen eine bewusste Entscheidung darüber fällen, wen sie bedienen und wen sie ignorieren möchten (Massenmarkt, Nischenmarkt, …). Auf Basis des ausgewählten Kundensegments kann das Wertangebot beschrieben werden. Dieses Paket von Produkten, Dienstleistungen und Informationen beantwortet folgende Fragen: Welches Problem wird beim Kundensegment gelöst? Welches Bedürfnis wird befriedigt? (Arbeitserleichterung, Risikominimierung, …) Als dritter Baustein dienen die Kanäle. Hierbei konzentriert sich ein Unternehmen darauf, wie es seine Kunden erreichen möchte. Im Vordergrund stehen Kommunikations- (Website, Social Media, …), Verkaufs- (Messen, Amazon, …) und Distributionskanäle (Versand, Shop, …). Als letzten Punkt sind die Kundenbeziehungen zu betrachten. In Zeiten hoher Transparenz ist die Neukundengewinnung teurer als bestehende Kunden zum erneuten Kauf zu überzeugen. Je nach Kaufkraft variiert das Ausmaß von Selbstbedienung über automatisierte Dienstleistungen bis zur individuellen Beziehung mit dem Kunden.

2 Machbarkeit
Nach der Erwünschtheit seitens des Kunden muss die interne Umsetzbarkeit betrachtet werden. Die Kernfrage lautet: Können wir das liefern? Um diese Frage zu beantworten, werden drei Bausteine betrachtet. Die Schlüsselressourcen liefern einen Überblick über die physischen (Fahrzeuge, Maschinen…), intellektuellen (Patente, Kundendaten…), menschlichen (Personal, Fähigkeiten…) und finanziellen Ressourcen (Bargeld, Kreditrahmen…). Diese werden benötigt, um das Funktionieren des Geschäftsmodells zu ermöglichen. Unter Schlüsselaktivitäten werden alle Handlungen zusammengefasst, die zur Umsetzung des Geschäftsmodells notwendig sind. Hierzu kann die Produktion, die Problemlösung und der Aufbau und Erhalt von Plattformen zugerechnet werden. Zuletzt ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern zu nennen. Diese Schlüsselpartnerschaften können u. a. Beziehungen zwischen Kunden und Unternehmen, aber auch Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen darstellen.

3 Rentabilität
Unter dem Strich ist es wichtig, dass „etwas überbleibt“. Oder anders ausgedrückt: Was ist das wert? Unternehmer*innen müssen überlegen, für welchen Wert jedes Kundensegment wirklich bereit ist zu zahlen. Dabei können bei den Einnahmequellen generell zwei Arten unterschieden werden. Transaktionseinnahmen aus einmaligen Kundenzahlungen liefern direkte Einnahmen (z. B. Buchverkauf). Wiederkehrende Einnahmen aus fortlaufenden Zahlungen erhalten einen langfristigen Zahlungsstrom (z. B. Fitnessstudio). Dem gegenüber steht die Kostenstruktur. Diese zeigt alle Kosten auf, die bei der Ausführung eines Geschäftsmodells anfallen. Kostenorientierte Angebote fokussieren dabei auf einen niedrigen Preis, während sich wertorientierte Angebote auf eine hohe Qualität stützen.

4 Fazit
Der Business Model Canvas liefert ein Werkzeug, um das Geschäftsmodell schnell analysieren bzw. darstellen zu können. Vorteile sind im gemeinsamen Verständnis über die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens zu sehen. Neue Geschäftspotenziale, schnelle Anpassungen und die leichte Verständlichkeit helfen, getätigte Annahmen schnell zu testen. Auch zur Kundenorientierung und -fokussierung dient der Canvas als gutes Hilfsmittel. Hingegen muss kritisch betrachtet werden, dass der Außenblick einer Organisation nicht umfassend genug einbezogen wird. Ebenfalls fehlt die tiefgreifende Auseinandersetzung mit den einzelnen Bausteinen. Demzufolge werden Strategieprozesse und Businesspläne nicht gänzlich ersetzt, sondern vielmehr um einen weiteren Bestandteil für ein erfolgreiches Unternehmertum ergänzt.

Abbildung: Bereiche und Bausteine des Business Model Canvas

Autor: Stefan Tewes

 

Tobias Vogel
Handwerkskammer Düsseldorf
im Handwerkszentrum Oberhausen
Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel.: 0208 82055 40
tobias.vogel@handwerkskammer-duesseldorf.de
www.hwk-duselldorf.de

8.11.2021
Meistergründungsprämie NRW

GIVE ME FOUR / Vier Tipps für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine Förderung über die Meistergründungsprämie NRW beantragen möchten.

Das Land NRW fördert Vollerwerbsgründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie NRW. Und das ist neu: Seit dem 01.01.2021 ist die Meistergründungsprämie von bislang 7.500 Euro auf bis zu maximal 10.500 Euro erhöht worden.

Aber nicht nur die Höhe des Zuschusses, auch die Bedingungen, an die er geknüpft ist, haben sich in Teilen geändert.
Hier die Top Four unserer Tipps für interessierte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister:

1 Keine Gründung ohne vorherige Beratung

Wer die Meistergründungsprämie NRW beantragen möchte, sollte unbedingt und rechtzeitig im Vorfeld der Gründung eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen. Denn: Vor Bewilligung der Prämie (oder vor Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns) dürfen keine verbindlichen, finanziellen Verpflichtungen in Hinblick auf die Gründung eingegangen werden. Um welche Verpflichtungen es sich hier im Einzelnen handelt, informiert Sie Ihre zuständige Handwerkskammer oder die Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH NRW).

2 Die Ausnahme: Aus Nebenerwerb mach‘ Vollerwerb

Sie sind bereits selbständig, die Tätigkeit wurde bislang jedoch lediglich im Nebenerwerb ausgeübt? Kein Problem! Denn ein vorheriger selbständiger Nebenerwerb wird nicht als schädlich für die Förderung eingestuft.

3 Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln

Grundsätzlich ist eine Kombinierung der Meistergründungsprämie NRW mit anderen öffentlichen Förderungen möglich. Aber: Da es sich um eine Anteilsfinanzierung handelt, die 70% der förderfähigen Ausgaben bis zur Höhe von 15.000 Euro fördert, dürfen die verbleibenden 30% nicht über weitere öffentliche Hilfen erbracht werden (Stichwort: Doppelförderung). Hierzu zählen unter anderem auch Förderkredite, wie z. B. der ERP-Gründerkredit / Startgeld der KfW. Eigenkapital oder nicht geförderte Hausbank- oder Privatdarlehen sind dagegen für die Deckung der anteiligen 30% unproblematisch.

4 Und so machen Sie alles richtig!

Kontaktieren Sie in einem ersten Schritt Ihre zuständige Handwerkskammer und lassen sich zu sämtlichen Antrags- und Fördervoraussetzungen sowie zu den benötigten Unterlagen beraten. Auch bei der Erstellung der Unterlagen kann Ihnen hier geholfen werden.
Nach einem positiven Votum der Handwerkskammer hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Vorhabens reicht diese Ihren Antrag bei der Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH NRW) ein.

Autor: Tobias Vogel

 

Marion Dunke
Architektin

OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
marion.dunke@owtgmbh.de
www.owtgmbh.de

18.10.2021
Nutzungsänderung

GIVE ME FOUR / Wann und warum benötige ich eine Nutzungsänderung

Wie wähle ich meinen Business-Standort richtig aus? Die richtige Lage meiner Geschäftsräume ist ein Schlüsselkriterium für meinen späteren Geschäftserfolg. Bei der Standortwahl helfen die Antworten auf nachfolgende Fragen – meine Top Four.

1 Wer sind meine Kunden und wo finde ich sie?
Stellen Sie sich Ihren Idealkunden vor: Ist er männlich, weiblich oder divers? Spielt das Geburtsjahr keine Rolle oder richtet sich Ihre Dienstleistung/Ihr Produkt an eine bestimmte Altersgruppe? Ist Ihr Kunde bzw. Ihre Kundin eine Privatperson oder ein Unternehmer*in, ist Ihr Geschäftsmodell also B2C oder B2B?

Selbstverständlich haben wir spätestens im letzten Jahr gelernt, dass wir unsere Produktpalette auch digital anbieten müssen, um resilient zu sein. Die Frage auf welchen sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc. Ihre Kund*innen unterwegs oder in welchen Communities sie aktiv sind – und wie Sie darauf reagieren sollten, soll hier aber nicht besprochen werden. Vielmehr geht es mir um die richtige Wahl des realen Standortes für Ihre Geschäftsräume, also die: Lage, Lage, Lage!

Aus meiner Sicht umschreiben drei Eckpositionen die Spannbreite, in der Sie sich bewegen: Fußgängerzone, Gewerbe-/Industriegebiet oder Homeoffice.

Lebt Ihr Business von Laufkundschaft oder profitiert von Branchenmix und Wettbewerb, dann sind Sie sicherlich in einer viel frequentierten Geschäftsstraße der Innenstadt zumindest aber eines Stadtteilzentrums gut aufgehoben. Achten Sie hier zusätzlich auf Kriterien wie ÖPNV-Anbindung bzw. Parksituation. Zukünftig werden auch Mobilitäts-Hubs im Umfeld an Bedeutung für Ihre Kundschaft gewinnen. Es gilt aber auch: je zentraler die Lage desto höher die Miete. Tipp: Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich mit einem anderen Start-Up zusammenzuschließen, um die Miete und somit das Risiko zu teilen? Kennen Sie das Sofortprogramm Innenstadt 2020, das aufgelegt wurde, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, als Ankermieter aufzutreten und durch Mietzuschüsse gegen Leerstände im Einzelhandel anzugehen? Das bedeutet für Sie, Sie hätten u.U. die Möglichkeit, Ihr Geschäftsmodell ohne langfristige Mietbindung und teure Miete für eine bestimmte Zeit auszuprobieren. Bedenken Sie auch: Große Schaufenster sind toll für Ihre Produktpräsentation, bedeuten aber auch je nach Baujahr der Immobilie eine Schwachstelle in Bezug auf Wärmespeicherung und haben somit möglicherweise großen Einfluss auf Ihre späteren Heizkosten.

Funktioniert Ihr Business überwiegend online, ist ein schnelles, zumindest aber verlässlich konstantes Internet zwingend. Auch wenn Ihr Geschäftsmodell es Ihnen grundsätzlich ermöglicht, von zu Hause aus zu arbeiten, überprüfen Sie zuvor die infrastrukturellen Gegebenheiten. Tipp: In nahezu allen Stadtteilen Oberhausens werden Coworking-Spaces angeboten. Von einem einzelnen Schreibtischarbeitsplatz an aufwärts haben Sie hier die Möglichkeit Ihre Geschäftsbereiche auch kurzfristig, um x-Arbeitsplätze oder Büros zu erweitern. Ein weiteres Add-on: oft können auch Werkstattflächen und Besprechungsräume stundenweise zugemietet werden. Wer kann oder möchte schon daheim repräsentative Flächen für eventuelle Kundenbesuche vorhalten?

2 Passt mein Business ins Umfeld bzw. ist es planungsrechtlich an meinem Wunschstandort zulässig?
Zuallererst ist hier die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches zu klären. Im sogenannten „Außenbereich“ nach § 35 BauGB ist eine Bebauung grundsätzlich nicht und wenn höchstens für land- bzw. forstwirtschaftliche oder sektorale Zwecke möglich. Wer hier etwas anderes realisieren will, muss sich auf einen langwierigen und voraussichtlich erfolglosen Weg einstellen. Tipp: Suchen Sie sich einen anderen Standort.
§ 34 BauGB definiert die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeit von Immobilien innerhalb von „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“, sprich innerhalb von Ortsteilen, die eine Siedlungsstruktur deutlich erkennen lassen, für die es aber (noch) keinen Bebauungsplan gibt. Demnach ist hier grundsätzlich möglich, was sich in Bezug auf Bauweise, Größe und Nutzung in die Umgebung einfügt. Um dies beurteilen zu können, versucht man meist eine Einordnung der Umgebung analog den Baugebieten der Baunutzungsverordnung. Diese Einordnung ist in Gebieten gem. § 30 BauGB bereits erfolgt, denn hier gibt es einen Bebauungsplan, der dies vorgibt.

Was aber sind denn nun die Baugebiete gemäß Baunutzungsverordnung? Allgemein unterteilt die BauNVO Bauflächen nach folgenden vier Nutzungen: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen. Hintergrund ist, dass in diesen Gebieten genau die Nutzungen geschützt werden sollen, die namensgebend sind. Also stellen Sie bitte keinen Bauantrag für einen Metall-verarbeitenden Betrieb, wenn Sie sich in Geltungsbereich eines reinen Wohngebietes befinden. Genauso wenig erfolgsversprechend ist der Antrag auf ein Mehrfamilienhaus in einem Gewerbegebiet, es sei denn Sie können glaubhaft versichern, dass dort nur Mitarbeiter Ihres, auf gleichem Grundstück befindlichen, Gewerbebetriebs untergebracht werden und selbst das garantiert Ihnen die Genehmigung nicht. Sondergebiete sind in der Regel größere Bauflächen mit besonderer Zweckbindung wie Einkaufszentren, Hochschulen oder Krankenhäuser.

Zusammenfassend können wir also sagen, dass je nachdem ob Sie einen Dienstleistungsbetrieb, einen Einzelhandelsbetrieb oder ein emissionsreiches, vielleicht sogar ein 24/7 Business leiten, Sie sich höchstwahrscheinlich im Geltungsbereich der §§ 5-10 der BauNVO befinden. Tipp: Schauen Sie sich die Paragrafen an; ihr Aufbau ist sehr leicht zu verstehen: der erste Absatz definiert die Zweckbindung des Gebietes, der zweite zählt die zulässigen Nutzungen, der dritte die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen auf. Idealerweise fällt die von Ihnen geplante Nutzung unter den zweiten Absatz.

3 Ist bei Anmietung zuvor anders genutzter Räume eine baurechtliche Genehmigung erforderlich?– Stichwort: Nutzungsänderungsantrag
Sie möchten ein Ladenlokal anmieten und Ihr Vermieter versichert Ihnen, Sie bräuchten nur den Mietvertrag zu unterschreiben und können loslegen? Ganz so leicht ist das mitunter nicht, vor allem dann nicht, wenn Sie die Räume anders nutzen wollen als Ihr Vormieter. Ist in den von Ihnen ausgewählten Geschäftsräumen zuvor ein Dienstleistungsunternehmen wie z.B. eine Versicherungsagentur tätig gewesen und Sie planen dort künftig Einzelhandel, ist voraussichtlich ein Nutzungsänderungsantrag erforderlich. Kernstück dieses Antrages ist Ihre Betriebsbeschreibung, in der Sie z.B. Ihre Öffnungszeiten, die Anzahl Ihrer Mitarbeiter*innen und die von Ihrem Geschäftsbetrieb zu erwartenden Emissionen (wie z.B. durch Lieferverkehre) darlegen. Auch die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird möglicherweise abweichen, da eine Einzelhandelsnutzung eine höhere Kundenfrequenz vermuten lässt. Aber auch Einzelhandel ist nicht gleich Einzelhandel: die Umnutzung eines Buchhandels in einen Feinkostladen ist ebenfalls genehmigungspflichtig, da hier ganz andere Hygienerichtlinien zu berücksichtigen sind.

Mit großer Wahrscheinlichkeit muss auch das Sicherheits- bzw. Brandschutzkonzept angepasst werden. Stimmt die Anzahl der Rettungswege, sind sie breit genug, sind sie ausgeschildert und – sind die Schilder mit der neuen Ladeneinrichtung noch zu sehen? Passen Art und Anzahl der Feuerlöscher zu Ihrer geplanten Nutzung?

Planen Sie Ihre neuen Geschäftsräume in einem denkmalgeschützten Gebäude können schon kleine bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig sein. Eine besondere Bedeutung haben hier Werbetafeln und Hinweisschilder an der Außenfassade.

Tipp: Klären Sie das Erfordernis eines Nutzungsänderungsantrages bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und nehmen Sie es nicht persönlich, wenn Sie einen abschlägigen Baubescheid erhalten. Die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung entscheiden streng nach Rechtslage. Oft gelingt es aber in einem persönlichen Gespräch – idealerweise vor Antragstellung – eine alternative und baurechtskonforme Lösung zu finden.

4 An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe bei der Beantwortung der zuvor genannten Fragen brauche?
Die entsprechenden Ansprechpartner in der Stadtverwaltung hat Ihnen Franz-Josef Muckel in seinem Beitrag vom 12.04. in diesem Blog bereits benannt, denn was für Werbeanlagen gilt, gilt im Grundsatz natürlich auch für andere Bauvorhaben. Zukünftig plant die Stadt Oberhausen analog zu einer im Masterplan Wirtschaft Oberhausen beschlossenen Maßnahme, in einem Modellversuch sogenannte „Baulotsen“ zu benennen, die Sie als potenzielle Antragsteller*innen als „one-face-to-the-customer“ durch die Vielzahl der einzubindenden Fachbereiche leiten sollen.

Bereits heute finden Sie professionelle „Baulotsen“ in Form von Architektinnen und Architekten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich auf Baurecht spezialisiert haben. Selbstverständlich können Sie sich immer auch an uns von der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH wenden. Wenn wir Ihnen nicht persönlich helfen können, wissen wir in der Regel, wer es kann.

Autorin: Marion Dunke

Rechtsanwältin Ingeborg Kahlen-Franzkowiak
Weiterbildungsinstitut WbI GmbH

franzkowiak@weiterbildungsinstitut.de
www.weiterbildungsinstitut.de
www.facebook.com/weiterbildungsinstitut

4.10.2021
Unternehmensform

GIVE ME FOUR / Die richtige Unternehmensform finden

Für jeden Gründer und jede Gründerin stellt sich neben vielen Fragen natürlich auch die nach der richtigen Rechtsform des künftigen Unternehmens.

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform man am Markt auftritt, kann auf verschiedenen Kriterien beruhen: Wie hafte ich? Hat die Rechtsform Einfluss auf meine finanzielle Situation? Gibt es für die Wahl einer bestimmten Rechtsform steuerliche Gründe? Welche Rechtsform genießt besonders hohes Ansehen? Wie regelt sich das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, wenn mehrere Personen gemeinsam gründen?

Hier exemplarisch vier unterschiedliche Möglichkeiten, eine Unternehmensform festzulegen:

1 Kleingewerbe oder Kaufmann – Einzelunternehmen
Wer ein Kleingewerbe betreibt, hat zwar ein Gewerbe, ist aber kein Kaufmann und muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Das Kleingewerbe kommt für Unternehmen in Betracht, die klein und einfach organisiert sind, wie z. B. ein kleiner Handwerksbetrieb, ein Kiosk oder im Bereich der Dienstleistungen eine Fußpflegepraxis.

Umsätze und Gewinne sollten nicht allzu hoch sein, bei mehreren Gründern kommt hier auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Betracht. Da hier der oder die Gründer auch Inhaber des Unternehmens sind, stehen die Einnahmen auch den Gründern zu. Es wird voll gehaftet, d. h. mit Geschäfts- und Privatvermögen. Die Gründung ist einfach, es ist kein Mindestkapital erforderlich und die Formalitäten (Gewerbeerlaubnis beantragen, Finanzamt informieren, IHK etc.) sind überschaubar (s. unten, 3. Personengesellschaften).

Hingegen ist für ein kaufmännisches Gewerbe eine Eintragung im Handelsregister verpflichtend. Kaufmännische Unternehmen zeichnen sich durch höhere Umsätze oder Gewinne aus und die Geschäftsvorgänge sind komplexer.

Manchmal lohnt es sich auch, für kleine Gewerbebetriebe eine kaufmännische Organisation mit Eintragung ins Handelsregister anzustreben, da viele Banken bei der Darlehensgewährung Wert auf eine kaufmännische Buchführung legen.

2 Freiberufliche Tätigkeit
Bestimmte Berufsgruppen sind nicht gewerblich tätig, sondern „freiberuflich“. Das bedeutet, dass zwischen der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Selbstständigkeit ein sehr enger Zusammenhang besteht. In § 1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) heißt es: „Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Zu den Katalogberufen (im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz aufgezählt) gehören Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ingenieure, Lotsen, Architekten, Journalisten und viele weitere Berufe. Einige Berufsgruppen, die den Katalogberufen „ähnlich“ sind, z.B. Ergotherapeuten oder Logopäden zählen ebenfalls zu den freien Berufen. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und unterliegen nicht der Pflicht zur kaufmännischen Buchführung, hier reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung.

3 Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, PartG, PartGmbB)
Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften für Verbindlichkeiten gegenüber ihren Geschäftspartnern nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen (persönliche Haftung!).

Bei der Partnerschaftsgesellschaft (PartG), der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), die für Zusammenschlüsse von Freiberuflern gedacht sind (s. o.), sowie der KG und der GmbH & Co. KG gelten besondere Haftungsregelungen, die hier nicht näher erläutert werden sollen.

Für die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, s. o., nicht kaufmännisch) und die OHG (Offene Handelsgesellschaft, kaufmännisch) gilt aber die persönliche Haftung, d. h. es wird mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen uneingeschränkt gehaftet. Die OHG gilt wegen der persönlichen Haftung und der kaufmännischen Organisation als „Königin der Kaufleute“ und genießt hohes Ansehen im Geschäftsleben, weil die Gesellschafter mit allem haften, was sie haben. Hier ist eine Handelsregistereintragung erforderlich (Notar!). Die Gesellschafter sind alle gleichermaßen vertretungsberechtigt, können aber im Gesellschaftsvertrag eine Regelung treffen, die z. B. einem Gesellschafter die Geschäftsführung überträgt. Die Gewinne können nach Gesetz oder nach Gesellschaftsvertrag unter den Gesellschaftern verteilt werden.

Die GbR ist nicht kaufmännisch durchorganisiert, kann also auch mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ihre Gewinne ermitteln und kommt für Zusammenschlüsse von Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern in Betracht. Die Gewinnverteilung erfolgt entweder nach Anzahl der Gesellschafter (gesetzlich) oder nach der Regelung im Gesellschaftsvertrag. Die GbR ist einfach zu gründen und wird nicht ins Handelsregister eingetragen.

4 Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt)
Die Haftung der Kapitalgesellschaften ist beschränkt. Die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen und bis zur Höhe ihrer Einlage. Bei Gründung einer GmbH muss eine Kapitaleinlage von mindestens 25.000,- € erbracht werden, die als Mindesthaftungskapital dient. Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister erfordern die Tätigkeit eines Notars, was die Gründungsformalitäten aufwändiger macht. Die Buchführung muss kaufmännischen Grundsätze genügen („doppelte Buchführung“), eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt hier nicht. Der Geschäftsführer kann aus den Reihen der Gesellschafter kommen oder von „außen“ bestellt werden.

Die GmbH kann auch als sogenannte Ein-Personen-GmbH gegründet werden, das heißt, dass der Gründer sowohl einziger Gesellschafter der GmbH als auch ihr Geschäftsführer ist.

In beiden Fällen können sich steuerliche Vorteile ergeben, in jedem Fall ist für den Gründungsprozess eine rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt und Notar erforderlich, insbesondere auch wegen der Vereinbarung über die Gewinnverteilung bei einer Gründung durch mehrere Gesellschafter, die im Gesellschaftsvertrag getroffen wird.

Die „Einstiegsform“ der GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), ist für kleine Unternehmen gedacht (i. d. R. 1 – 3 Gesellschafter), die ihre Haftung ebenfalls auf das Gesellschaftsvermögen beschränken wollen. Die erforderliche Kapitaleinlage beträgt lediglich 1,- €, was nicht heißt, dass dieser Betrag eine realistische Größenordnung bei einer UG-Gründung ist. Man sollte den Kapitalbedarf realistisch abschätzen, ansonsten ist die neu gegründete UG haftungsbeschränkt ständig von Insolvenz bedroht.

Die Gründung ist einfach, es reicht ein notarielles Musterprotokoll. In jedem Geschäftsjahr müssen 25 % des Gewinns auf die Kapitaleinlage eingezahlt werden, so dass bei Erreichen des Betrages von 25.000,- € aus der UG haftungsbeschränkt eine GmbH werden muss und eine Umfirmierung im Handelsregister vorzunehmen ist. Dann ist aus der „kleinen“ UG eine „große“ GmbH geworden. Auch hier ist bei Gründung eine professionelle Rechtsberatung erforderlich.

Wichtig
Die Aufzählung ist nicht abschließend, natürlich gibt es noch weitere Gesellschaftsformen, wie z. B. die AG (Aktiengesellschaft) oder Mischformen wie die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder die GmbH & Co. KG. Für Gründer kommen diese Formen allerdings eher selten in Betracht.

Weitere Infos für Gründer und Gründerinnen:
www.existenzgruender.de
www.existenzgruenderinnen.de
www.bmwi-unternehmensportal.de
Industrie- und Handelskammern

Spezielle Infos für Migrantinnen und Migranten:
www.wir-gruenden-in-deutschland.de
Beratungseinrichtung in NRW (Beispiel):
Regionales Förderzentrum für ausländische Existenzgründer und Unternehmer (RFZ)
Beratung für Migranten mit Wohnsitz in NRW
www.foerderzentrum.org

Autorin: Rechtsanwältin Ingeborg Kahlen-Franzkowiak

Nina Schaffeld
Social Media Manager
CONTACT GmbH

Tel.: +49 (0)208 810 80 47
www.contact-gmbh.com
www.facebook.com/contact.gmbh

20.9.2021
Social Media

GIVE ME FOUR / Die Macht der sozialen Netzwerke

Auf Instagram, Facebook und Co. findet man schon lange nicht mehr nur private Urlaubsfotos. Die sozialen Netzwerke haben sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Kommunikationskanäle für Unternehmen entwickelt. Social-Media-Plattformen sind bekannt für ihre Schnelllebigkeit – Was gestern noch voll im Trend war, ist heute schon oldschool. Dass hinter einer professionellen Kommunikation auf Social Media allerdings mehr steckt, als nur das Posten von Bildern, ist für viele auf den ersten Blick nicht sichtbar. Obwohl jedes Unternehmen und jeder Account andere Schwerpunkte legt und individuell kommuniziert, führen in den sozialen Netzwerken einige Basics zum gewünschten Erfolg. Worauf muss ich achten? Was sollte ich veröffentlichen? Wann poste ich am besten?

Hier sind vier kurze Tipps und Tricks für einen erfolgreichen Social-Media-Auftritt:

1 Content is King
Das A und O für eine erfolgreiche Kommunikation auf Social Media ist der Content, also der veröffentlichte Inhalt. Besonders wichtig sind Fotos und Videos in hochwertiger Qualität und mit interessantem Inhalt. Der Content muss für die Community ansprechend gestaltet sein, damit die Leserinnen und Leser mit dem Beitrag interagieren, ihn also kommentieren, liken oder teilen. Auf diese Weise kann die Reichweite des Postings und des Accounts gesteigert werden. Jedoch ist nicht nur der Inhalt wichtig, sondern auch das richtige Beitragsformat. Während 9:16 das richtige Format für Reels (Kurzvideos) ist, sollten Feed-Postings im 1:1-Format veröffentlicht werden.

2 Call-to-Action in der Copy
Zu einem erfolgreichen Posting auf Social Media gehört nicht nur ein ansprechender Content, sondern auch eine gut überlegte Copy. Unter der Copy (auch Teaser oder Capture genannt) versteht man den Text, der zu einem Bild oder Video hinzugefügt wird. „Je mehr desto besser“ stimmt in diesem Fall jedoch nicht, denn in der Copy sollten lediglich die wichtigsten Informationen stehen. Um die Engagementrate (Interaktionsrate) zu steigern und die Reichweite zu erhöhen, sind sogenannte Call-to-Actions (CTA) besonders wichtig. Hierbei handelt es sich um eine direkte Aufforderung an den User, den Beitrag zu kommentieren, zu liken oder zu teilen.

3 Timing ist gefragt
Beiträge sollten mit Bedacht gepostet werden, denn es gibt für jede Zielgruppe das richtige Timing. Postings sollten immer dann veröffentlicht werden, wenn die gewünschte Zielgruppe am aktivsten ist. Während man Geschäftsleute eher in den Abendstunden oder in der Mittagspause erreicht, sind jüngere User häufiger am Tag auf Social Media aktiv. Woher weiß man, wann seine Follower aktiv sind? Dafür bieten Instagram und Co. Statistiken und Insights an, in denen man alle wichtigen Keyfacts zu seinen Followern erfährt.

4 Die Raute der sozialen Netzwerke
Plattformen wie Twitter und Instagram zeichnen sich besonders durch #Hashtags aus, also einem Schlagwort, durch das der Inhalt kategorisiert und für die User leichter auffindbar wird. Hashtags sollten jedoch nicht wahllos eingesetzt, sondern auf den Beitrag abgestimmt werden. Die Verwendung von Hashtags steigert zudem die Möglichkeit, seine Community zu vergrößern.

Wie das funktioniert? Ganz einfach: Usern, die nach einem bestimmten Hashtag suchen, werden alle Postings mit dem entsprechenden Hashtag angezeigt. So erscheinen auch Inhalte von bislang nicht abonnierten Accounts. Ist der Content und die Copy zum Hashtag dann auch noch ansprechend, hinterlässt der User vielleicht nicht nur einen Like, sondern auch ein Abonnement. Ein weiterer Follower ist gewonnen und die Community ist gewachsen.

Autorin: Nina Schaffeld

30.8.2021
Gründung in der Gastonomie

GIVE ME FOUR / Die Stolperfallen einer Gastronomie-Gründung

Wer glaubt, er könne Gastronom werden, weil er gut kocht oder gerne Gäste bewirtet, der unterschätzt diese Branche fatal. Sie ist an Komplexität kaum zu überbieten. Woran das liegt? Im Grunde wird der gesamte Wirtschaftskreislauf in einem Raum abgebildet. Und die Leistung muss immer sofort erbracht werden, sie duldet keinen Aufschub.

Auf der anderen Seite gibt es aber keine fachlichen Voraussetzungen, die erforderlich wären, um in der Gastronomie zu gründen. Damit setzt der Gesetzgeber ein völlig falsches Zeichen für Gründungswillige. Jeder darf, wenn er will…

Im Folgenden sind zumindest die vier größten Stolperfallen beschrieben, die dazu geführt haben, dass bis zu 70 % der Neu-Gastronomen in den ersten drei Jahren wieder schließen müssen.

1 Markenaufbau
Einem Gastronomie-Gründer muss klar sein, dass alle Gäste zu dem Zeitpunkt, wenn er eröffnet, bereits vergeben sind. Alle potenziellen Gäste haben sich schon für ihren Lieblingsitaliener, ihr favorisiertes Eiscafé und den Club mit ihrem bevorzugten Musikstil entschieden. Niemand hat zuhause gewartet, bis Gastronom X, Y oder Z eröffnet. Der Markt ist durch ein Überangebot an Gastronomien seit Jahren komplett gesättigt.

In diesem Überangebot muss es dem Gründer nun gelingen, bemerkt zu werden. Dies kann durch die Unverwechselbarkeit seines Speise- und Getränkeangebots geschehen. Der „kleine“ Individualgastronom braucht ein kulinarisches Angebot, das sich in einigen Facetten vom Standardangebot der Systemgastronomien absetzt, aber gleichzeitig nicht zu „nischig“ ist und damit zu viele mögliche Gäste ausschließt. Ein bis zwei Alleinstellungsmerkmale reichen.

Mehr Alleinstellungsmerkmale sind wiederum auch nicht gut. Wenn die Gastronomie z. B. durch ihr veganes Angebot oder ihr cooles, angesagtes Ambiente die ersten Gäste auf sich aufmerksam gemacht hat, gilt es nun, das Empfehlungsmarketing (Mundpropaganda) zu unterstützen. Hierfür ist eine klar umrissene Marke erforderlich. Ein Markenkern, den ein Gast seinen Freunden mit wenigen Worten erklären kann und der im wahrsten Sinne des Wortes „Geschmack macht“. Es wird also eine Marke benötigt, die sich auch in der Kommunikation einheitlich und wiedererkennbar zeigt. Das Logo bildet dafür die Basis und legt i. d. R. auch gleich die sogenannten Hausschriften und -farben fest, mit denen stets gearbeitet werden sollte.

2 Finanzen
So niedrig die Hürde bei den fachlichen Voraussetzungen ist, so hoch ist sie bei den finanziellen. Ein Restaurant, ein Café oder eine Bar zu eröffnen ist teuer. Da kommen schnell 50 bis 200 € pro Quadratmeter bis zur Eröffnung zusammen. Nicht nur für Renovierung und Einrichtung, sondern alleine die Mietkaution verschlingt einen hohen vierstelligen bis sogar fünfstelligen Betrag – ohne einen weiterführenden Nutzen für den Gründer. Dass diese Beträge die meisten nicht ausschließlich mit dem Eigenkapital bezahlen können, liegt auf der Hand. Meist muss ein Großteil fremdfinanziert werden.

Dabei sind die Banken und Sparkassen oft die ersten Adressen. Leider ist die Gastronomie aufgrund verhältnismäßig hoher Kreditausfallquoten bei den Kreditinstituten nicht gerade beliebt. Wenn Fremdkapital in einer Größenordnung benötigt wird, über die die Geschäftsstelle vor Ort nicht mehr entscheiden darf, sondern die Firmenkunden- zusammen mit der Kreditabteilung, muss schon ein sehr professioneller Businessplan eingereicht werden, um überhaupt die Einladung zum Bankgespräch zu erhalten. Wer sich als Gründer bei der Erstellung des Businessplans nicht sicher fühlt, sollte sich unbedingt von einem Gründer-Coach dabei unterstützen lassen – am besten von einem Coach, der selbst schon einmal Gastronom war.

Das Kreditinstitut wird aber in den seltensten Fällen das komplette Fremdkapital stellen wollen. Neben einer ohnehin benötigten Eigenkapitalquote von rund 20 % erwartet die Bank bzw. Sparkasse häufig einen Finanzierungsmix. Hintergrund: Es soll erkennbar sein, dass der Gründer alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um seine Geschäftsidee zu verwirklichen. Hierzu kann die Unterstützung durch Family & Friends genauso zählen wie Beteiligungskapital (vielen aus der TV-Sendung „Höhle der Löwen“ bekannt) oder das immer beliebter werdende Crowdfunding, der sogenannten „Schwarmfinanzierung“, bei der eine größere Anzahl von (meist privaten) Anlegern auf entsprechenden Internetplattformen das Projekt finanziell unterstützt.

3 Behörden-Dickicht
Ein großes Problem im Gründungsprozess einer Gastronomie ist das Nichtbeachten der Gründungsformalitäten, von denen es in Deutschland zahlreiche gibt. Von Genehmigungen und Vorschriften (z. B. Gaststättenkonzession, Außenbestuhlung, Stellplätze) geht es über Verordnungen (z. B. zu Hygiene und Schallschutz) und Gesetze (u. a. zu Jugendschutz und Arbeitszeit) bis hin zu verpflichtenden Angaben (z. B. zu Preisen, Allergenen). Und bei allem gilt: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.

Um dies zu verhindern, sollte bei jeder Gastronomiegründung lange vor der Eröffnung der erste Gang zum Ordnungsamt und dem Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) der Stadt führen, in der eröffnet werden soll. Einige Städte sind gut auf Gastro-Gründungen vorbereitet und geben den Gründern To-do-Listen an die Hand, die bis zum Start abzuarbeiten sind. Die Einhaltung der genannten Genehmigungen und Anmeldungen sind auch als gewichtiger Teil der Gründungskosten zu berücksichtigen. Da können schnell Beträge im niedrigen fünfstelligen Bereich (von Stadt zu Stadt unterschiedlich) zusammenkommen.

Ein weiterer wichtiger Tipp ist, einen Standort zu suchen, der ehemals bereits als Gastronomie genutzt wurde – möglichst im gleichen Geschäftsfeld (Café, Restaurant, Bar etc.). Das verkürzt die Umbauzeit und verringert auch die Umbaukosten, da z. B. eine fehlende oder zu kleine Be- und Entlüftung – je nach Höhe der Nachbargebäude – ebenfalls einen fünfstelligen Betrag schlucken kann, wenn der Lüftungs(um)bau vom Vermieter und vor allem der Stadt überhaupt genehmigt wird. Ganz davon abgesehen, dass der Gründer bei den Behörden erst einmal eine Nutzungsänderung erwirken müsste, die nicht immer „automatisch“ genehmigt wird und zudem neben den Kosten (bspw. auch für Wasser- und Elektroinstallationen) auch einige Zeit benötigt. Und nicht jeder Gründer hat einen netten Vermieter, der zumindest einen Teil der Umbaukosten übernimmt.

4 Personal
Gastronomie ist ein People-Business. Es menschelt an allen Ecken und Enden. Das Besondere ist, dass es ein Gastronom mit (im besten Fall) unzählig vielen Gästen zu tun hat, aber auch gleichzeitig mit vielen Mitarbeitern. Ein Restaurant oder Café ist sehr personalintensiv. Da ist es sinnvoll, wenn der Gründer schon Führungsverantwortung in einem seiner vorherigen Jobs hatte. Denn das Spektrum wird von der Entlastung bis zur Entlassung reichen. Ein Drittel seines Netto-Umsatzes sollte der Gründer für Personalkosten einplanen. Es gibt neben den klassischen Bereichen wie Küche und Service viel zu tun: Einkauf, Reinigung, Bargeldmanagement, Buchführung. Eine Gastronomie kann man also nie alleine führen.

Um gutes Personal zu halten, sollte dem Gründer klar sein, dass Hungerlöhne, schlechte Arbeitsbedingungen und unbezahlte Überstunden der Vergangenheit angehören müssen. Aber noch schwieriger ist es, gutes Personal zu bekommen. Oder überhaupt Personal zu bekommen. Die Nachfrage nach Fachkräften war schon vor der Pandemie größer als das Angebot. Diese Situation hat sich weiter verschlechtert. Gastro-Mitarbeiter haben zwar i. d. R. Kurzarbeitergeld bekommen, aber bei den geringen Grundlöhnen sind 60 bis 80 % deutlich zu wenig. Und Servicemitarbeiter müssen zusätzlich auch noch auf ihr Trinkgeld verzichten, das nicht selten ein zweites Gehalt darstellte. So sind viele Mitarbeiter mittlerweile in andere Berufe, in denen sie mehr verdienen und krisensicherer arbeiten können, abgewandert.

Autor: Ralf Klümper
Klümper war bis 2017 selbst zehn Jahre Gastronom in Essen. Seine Praxiserfahrung vermittelt er seitdem als Gastronomie- und Gründungsberater sowie in Gastroblogs und Fachpublikationen.

Julia Steiner
Evers GmbH
Leitung Strategie und Innovationsmanagement

Tel.: +49 208 99475-67
julia.steiner@eversgmbh.de
www.eversgmbh.de

16.8.2021
Überzeugende Kundenpräsentation

GIVE ME FOUR / Elevator Pitch

Wir allen kennen die folgende Situation: Sie möchten mit dem Aufzug fahren. Die Aufzugtüre geht auf, Sie steigen ein und drücken den Button Ihrer Ziel-Etage. Betretenes Schweigen unter den Fahrgästen, endlose Sekunden und dann endlich die Erlösung: „Ping“ die Aufzugtüre öffnet sich.

Das war gestern. Nutzen Sie ab heute Ihre Aufzugfahrten bewusst als Ihr persönliches Training für eine überzeugende Kundenpräsentation in minimal verfügbarer Zeit. Diese Methode wird auch „Elevator Pitch“ genannt.

Ziel ist, Ihr Gegenüber zu begeistern und in der Kürze der Zeit von Ihrer Idee zu überzeugen. GIVE ME FOUR zum erfolgreichen Elevator Pitch:

1 Die Situation
Nutzen Sie einen für Ihr Gegenüber relevanten Einstieg und beschreiben Sie kurz und knapp die aktuelle Situation. Dies sollte ein Zustand sein, der erstens verbesserungswürdig und zweitens für Ihr Gegenüber von hoher Relevanz ist.

2 Die Idee
Auf Basis der Situationsbeschreibung folgt Ihre Idee: Kurz und knapp, am Besten in einem Satz auf den Punkt gebracht. Kernaussage ist, wie Sie den aktuellen „verbesserungswürdigen Zustand“ revolutionieren.

3 Wie funktioniert es?
Stellen Sie überzeugend dar, wie Sie Ihre Idee in die Umsetzung bringen. Wichtig: Bitte keine komplizierten Schachtelsätze, sondern die wichtigste Kernbotschaften einfach beschrieben.

4 Nutzen und Abschluss
Dies ist der wichtigste Schritt. Bleiben Sie trotz Zeitdruck ruhig und stellen Sie den ganz persönlichen Nutzen Ihrer Idee in maximal drei Nutzenargumenten für Ihr Gegenüber heraus. Schließen Sie den Elevator Pitch mit einem konkreten Terminvorschlag zur weiteren Vorgehensweise ab.

Ab sofort haben Sie die offizielle Erlaubnis, für Ihren persönlichen Trainingserfolg den Aufzug anstelle der Treppen zu nutzen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem nächsten Elevator Pitch.

Autorin: Julia Steiner

Olaf Sandhöfer-Daniel
Radio Oberhausen/Radio Mülheim
Chefredakteur

Tel.: 0208 4500791
olaf.sandhoefer-daniel@radiooberhausen.de
www.radiooberhausen.de

2.8.2021
Wie komme ich mit meinem Unternehmen in die Medien?

GIVE ME FOUR / Gelungene Pressearbeit für junge Unternehmen

Was ist eine gute Idee wert, von der nie jemand erfährt? In den meisten Fällen leider nicht viel. Ein Gründer oder eine Gründerin, die ein interessantes Startup gegründet hat, sollte immer Wert darauf legen, dass die Menschen davon etwas zu hören, zu lesen oder zu sehen bekommen. Erstens wäre es schade um die gute Idee, andererseits verschenkt der Unternehmer die Chance, sein Unternehmen im Licht der Öffentlichkeit optimal zu positionieren.

Trotz anders lautender Aussagen ist das Vertrauen der Bundesbürger in die Medien nach wie vor sehr hoch. Die gemeinsame Langzeitstudie Medienvertrauen des Instituts für Publizistik in Mainz und des Instituts für Sozialwissenschaften der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zeigt, dass zwei Drittel der Befragten großes Vertrauen in die etablierten Medien haben. In der Corona-Krise ist dieses Vertrauen sogar noch gestiegen. Der Mehrwert in der redaktionellen Berichterstattung liegt also in ihrer Glaubwürdigkeit. Dazu müssen die Gründerinnen und Gründer allerdings zunächst einmal das Interesse der Medienvertreterinnen wecken. Hier vier kurze Tipps, wie es funktionieren kann:

1 Keep it short and simple
Sollte es sich bei dem für Sie interessanten Medium nicht um ein Fachmagazin handeln, ist es ratsam, in der Kommunikation auf Fachtermini zu verzichten und nicht zu viel Vorwissen zu erwarten. In einer Pressemittteilung geht es zum Beispiel darum, den Kern eines Themas knapp und verständlich darzustellen. Die Redakteurinnen und Redakteure bekommen in der Regel am Tag unzählige Mails und Anfragen. Oft fehlt deshalb die Zeit, sich mit einer ersten Information tiefergehend auseinandersetzen zu können.

2 Welche Geschichte möchte ich erzählen?
Der Begriff Storytelling klingt inzwischen zwar ziemlich abgedroschen und einige Beratungsunternehmen haben mit entsprechenden Seminaren viel Geld verdient. Trotzdem ist das, was dahintersteckt, sehr wichtig. Wie man aus der Hirnforschung weiß, erinnern sich Menschen an Geschichten deutlich besser als an reine Fakten. Insofern ist es wichtig, eine interessante und im besten Fall außergewöhnliche Geschichte zu erzählen. Folgende Fragen können helfen: Was macht mein Unternehmen oder meine Gründungsidee so einmalig? Welches alltägliche Problem löst meine Idee möglicherweise? Wie ist die Entstehungsgeschichte meines Unternehmens? Was treibt mich als Gründerin oder Gründer an?

3 Gibt es einen aktuellen Anlass zur Berichterstattung?
Gibt es gerade eine Problemstellung in der Stadt, der Region oder der Welt, für das ihr Start-Up eine Lösung anbietet? Gibt es aktuelle Ereignisse, die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben? Das kann für eine Redaktion ein guter Anlass zur Berichterstattung sein. Redaktionen sind immer auf der Suche nach einem neuen Dreh, sprich einen anderen Blick auf ein aktuelles Thema. Hier kann es sich lohnen, proaktiv auf die Journalistinnen und Journalisten zuzugehen.

4 Das GUNN+-Prinzip
Wie kann ich nun bewerten, ob mein Thema möglicherweise eine Berichterstattung wert sein könnte. Ich rate zur Anwendung des GUNN+-Prinzips. G steht für Gesprächswert. Die Nachricht „Mann beißt Hund“ hat sicher einen höheren Gesprächswert als umgekehrt. Sprich das Ungewöhnliche ist gefragt. U steht für Unterhaltungswert. Wichtig ist vor allem der emotionale Charakter des Themas. Auch traurige Themen oder Themen, die wütend machen, können sehr unterhaltend sein. N steht für Neuigkeitswert. Hier gilt: Das Ereignis ist gerade passiert oder steht unmittelbar bevor. Das Thema ist neu auf dem Informationsmarkt. Das zweite N steht für den Nutzwert. Diese Nachricht kann Aufforderungs- oder Meidungscharakter besitzen. Ein gutes Beispiel sind Verbrauchertipps. Sprechen wir über Berichterstattung auf lokaler oder regionaler Ebene kommt das + ins Spiel. Der Lokalwert einer Meldung beschreibt die große Relevanz eines Themas für eine Stadt oder Region. Sind mindestens drei der Kriterien erfüllt, dann nichts wie raus mit der Nachricht!

Autor: Olaf Sandhöfer-Daniel

19.7.2021
Der Weg

GIVE ME FOUR / Von der Idee zum Geschäftsmodell

Expertentipps der Stadtsparkasse Oberhausen zum Thema Existenzgründung

Auf dem Weg von der Idee für Ihr eigenes Unternehmen bis zum konkreten Geschäftsmodell müssen viele Weichen gestellt werden. Die meiste Zeit sollten Sie dabei in die Planung investieren, damit im operativen Part später keine Stolperfallen entstehen. Unsere Checkliste beinhaltet konkrete Planungsfragen:

Checkliste Existenzgründung

1
1a – Konkretisieren Sie Ihre Idee: Ist es eine Dienstleistung oder ein Produkt? Fragen Sie Personen in Ihrem Umfeld, was sie von einem solchen Produkt oder einer solchen Dienstleistung halten. Finden sie, dass sie dem Markt gefehlt hat? Würden sie sie kaufen?
1b – Vielleicht hat sich jetzt eine Zielgruppe herauskristallisiert. Wie sieht sie konkret aus? Wie ist sie finanziell aufgestellt? Und was genau möchte sie haben?

2
2a – Prüfen Sie den Markt: Hatte vielleicht schon jemand anderes die gleiche Idee? Gibt es bereits Konkurrenten?
2b – Entwickeln Sie einen Zeitplan: Wie sollen die nächsten Schritte aussehen? Bis wann wollen Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung am Markt haben?

3
3a – Müssen Sie gleich mit dem ganzen Produkt an den Markt gehen? Oder können Sie klein anfangen und nachlegen? Letzteres hätte den Vorteil, dass Sie zunächst nicht so viel Geld für die Produktion ausgeben müssten.
3b – Sie kennen die Produktionskosten: Wie viel müssen Sie beim Verkauf verlangen, damit Sie selbst noch ein Geschäft machen? Ist Ihre Zielgruppe bereit, das zu bezahlen?

4
4a – Sind Sie jetzt an dem Punkt, an dem Sie einen Kredit benötigen? Einen Investor? Dann sollten Sie spätestens jetzt einen Businessplan schreiben: Wie viel Geld benötigen Sie? Wann werden Sie mit dem Produkt oder der Dienstleistung Geld verdienen? Wer sind Ihre Kunden? Wer ist die Konkurrenz? Alle Informationen, die Sie bisher gesammelt haben, gehören in den Businessplan. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt Ihnen dazu einen Leitfaden an die Hand: www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/businessplan/index.php. Ist Ihr Businessplan fertig, sprechen Sie wegen des Kredits unsere Experten bei der Stadtsparkasse Oberhausen an.
4b – Passen alle Faktoren, müssen Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung vertreiben. Vergessen Sie das Internet nicht und nutzen Sie die sozialen Medien, um Ihre Kundschaft zu erreichen.

Autorin: Hanna Bernstein

Hanna Bernstein
Stadtsparkasse Oberhausen
Bereich Firmenkunden/ Existenzgründung

Tel.: 0208 834 3526
hanna.bernstein@sskob.de
stadtsparkasse-oberhausen.de
facebook.com/stadtsparkasse.oberhausen

Prof. Dr. Oliver Koch
Hochschule Ruhr West
Vizepräsident Forschung & Transfer

Tel.: 0208 882 54 809
oliver.koch@hs-ruhrwest.de
www.hochschule-ruhr-west.de
www.facebook.com/hochschuleruhrwest

5.7.2021
Design Thinking

GIVE ME FOUR / Design Thinking und Lean Start-up-Ansatz

Gibt es einen Bedarf für das Produkt? Ja, klar!
Dass die Orientierung am Kunden und dessen tatsächlichen oder auch nur potentiellen Bedarfen der zentrale Erfolgsfaktor für Start-ups ist, wissen Gründer:innen und junge Unternehmen in der Regel sehr gut. Ein kundenorientiertes Produkt ist die Grundlage für ein tragfähiges erfolgreiches Geschäftsmodell und damit für den langfristigen Erfolg eines Start-ups. Wenn dies so offensichtlich und klar ist, warum scheitern dann Gründer:innen gerade am fehlenden Marktbedarf, also der falschen Einschätzung der Markt- und Kundenbedarfe?

Quelle: CBS Insights

Wie kann dies vermieden werden? Welche Fehler sollten Gründer:innen in innovativen Märkten nicht machen?

1 Fokussierung auf Businessplan, statt auf Produkt und Geschäftsmodell
Das Schreiben eine Businessplans ist nach wie vor in der Regel die erste Forderung von vielen Banken, Gründungsberater:innen und Mentor:innen. Die Gründer:innen müssen sich mit vielen mittel- bis langfristigen Fragestellungen auseinandersetzen, die sie häufig inhaltlich überfordern und zum anderen den Fokus von der wirklichen Priorität in der ersten Phase einer Gründung weg lenken. Das Wichtigste ist und bleibt die zügige Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung des Produktes und des damit verbundenen Geschäftsmodells. Die mittel- bis langfristige Planungen im Rahmen eines Businessplans basieren auf der Annahme eines klar definierten Produktes und Marktes. Dies ist jedoch normalerweise genau nicht der Fall. Das Produkt sowie das Geschäftsmodell ändern sich gerade in der ersten Phase sehr häufig und der aufwendige Businessplan ist häufig schon nach wenigen Wochen obsolet. Die wertvolle Zeit wurde umsonst investiert.

Tipp: Nutzen Sie zur Entwicklung Ihres Geschäftsmodells das Modell des Business Model Canvas (BMC). Der BMC ist ein Tool, das die Beschreibung eines Geschäftsmodells in übersichtlicher Form auf einer Seite ermöglicht. Damit kann man sehr zügig eine erste Version des eigenen Geschäftsmodells erarbeiten und diese dann interaktiv anpassen und kontinuierlich verbessern.

2 Vorschnelle Schlüsse über das, was die Kunden tatsächlich oder potentiell wollen, treffen
Die erste Idee für ein „cooles“ Produkt ist schnell gefunden. Der Freundeskreis bestätigt, dass man eine tolle Idee hat und wenige Gespräche mit potentiellen Kunden ergeben eine erkennbare Nachfrage. Im ungünstigsten Fall ist dies die Grundlage für die Entwicklung von Produkt und Geschäftsmodell. Aber auch bei einer deutlich umfassenderen Erstanalyse von Markt und Nachfrage scheitern – wie oben dargestellt – viele Start-ups an einem fehlenden Marktbedarf. Woran liegt das? Die kontinuierliche Reflektion, ob das eigene Produkt und das damit verbundene Geschäftsmodell in möglichst maximaler Weise den Kundenbedarfen entspricht, ist Grundlage für die laufenden Verbesserung. Dieser iterative Prozess ist nicht nach wenigen Monaten oder gar Wochen abgeschlossen, sondern sollte kontinuierlich bis zum Ende des Produktlebenszyklus ablaufen.

Tipp: Nutzen Sie den Design Thinking-Ansatz, um ihr Produkt und das Geschäftsmodell zu entwickeln und laufend zu optimieren:

Abbildung: Stufen und Iterationen des Design Thinking

Design Thinking bietet in 6 Stufen einen kundenorientierten und iterativen Baukasten von Metho-den zur Entwicklung von neuen Ideen (z.B. Produktideen) und zum Lösen komplexer Probleme. So gelingt es unter Abwägung von Wirtschaftlichkeit, Machbarkeit und Erwünschtheit eine aus Kundensicht überlegene Lösung zu entwickeln.

3 Wunsch, dem Kunden das perfekte Produkt zu präsentieren
Während ihres Studiums und auch im späteren Berufsleben werden Ingenieure und Techniker darauf getrimmt, Fehler zu vermeiden und auszumerzen. Nicht umsonst steht das Label „Made in Germany“ immer noch für höchste Qualität von Produkten. Dies ist gut so! In innovativen und globalen Märkten sowie in Zeiten der Digitalisierung, die durch die Corona-Epidemie noch einen deutlichen Beschleunigungsschub bekommen hat, kann dieses Streben nach Perfektion jedoch dazu führen, dass ein Markt von schnelleren Playern erobert wird. Zudem binden langdauernde Entwicklungsprozesse viel Kapital und erhöhen das Risiko am Markt „vorbei“ zu entwickeln, wenn nicht – wie unter 2 beschrieben – kontinuierlich eine Rückkopplung mit dem Markt erfolgt.

Tipp: Als Erkenntnis aus der zur Jahrtausendwende geplatzten Dotcom-Blase und den damit ver-bundenen massiven Verlusten von (Venture)-Kapitalgebern und Privatinvestoren wurde von Eric Ries der Lean Start-up-Ansatz entwickelt. Dabei wird auf das Erstellen umfassender Businesspläne und weit fortgeschrittener Produkte verzichtet, vielmehr werden potentiellen Partnern und Geldgebern lauffähige Prototypen, die schrittweise zum marktfähigen Endprodukt entwickelt werden, vorgestellt. Diese Prototypen bezeichnet man als „Minimum Viable Product (MVP)“, also als mit minimalem Aufwand lauffähiges Produkt, mit dem man schon so viel validiertes Kundenwissen wie möglich sammeln kann. Ermöglicht wird dieses Vorgehen zum einen durch neue Prototyping-Möglichkeiten, wie z.B. 3D-Druck, aber auch VR- und AR-Technologien. Als Gründer:innen finden Sie diese Technologien in FabLabs und MakerSpaces, die es auch im Ruhrgebiet mittlerweile an vielen Orten gibt.

4 Fazit
Bleiben Sie immer im engen Kontakt mit ihrem Markt und den Kunden. Verwerfen Sie im Zweifel eine Produktidee und fangen sie neue an. Versuchen Sie möglichst schnell, einen einfachen Prototypen zu entwickeln, den Sie mit den Kunden und Partner besprechen und testen können. Nutzen Sie auch die Expertisen von Gründerzentren und -netzwerken in der Region. Gerade Hochschulen, wie z.B. die Hochschule Ruhr West (HRW), bieten umfassende Unterstützung in allen Phasen von Gründungen. Zudem verfügen Sie über umfassende Infrastrukturen für die Entwicklung von Prototypen.

Autor: Prof. Dr. Oliver Koch

 

Martin Hinzmann
OWT Oberhausener Wirtschafts-
und Tourismusförderung GmbH
Leiter Unternehmensservice

Tel.: 0208 85036-28
martin.hinzmann@owtgmbh.de
www.owtgmbh.de

21.6.2021
Digitalisierung

GIVE ME FOUR / Digitalisierung – Fördermittel: Wo? Was? Wieviel?

Unter Digitalisierung versteht jeder etwas Anderes: Bei manchen Unternehmen ist bereits die Umstellung auf ein neues Office 365-Paket ein digitaler Meilenstein, während andere Unternehmen mit der Einführung von VR-/AR-Technologien liebäugeln.

Dass dieses komplexe wie auch differenziert zu behandelnde Thema von enormer Bedeutung und einer der wirtschaftlichen Megatrends ist, ist selbstverständlich auch in der Landes- und Bundesförderung angekommen. Beide Staatsebenen bieten daher eine Reihe attraktiver Förderprogramme an, die den Einstieg oder die Weiterentwicklung der betrieblichen Digitalisierung erleichtern sollen.

Die vier wichtigsten Förderprogramme:

1 Digital jetzt
Bei „Digital jetzt“ handelt es sich um ein Förderprogramm, welches seit dem 07.September 2020 auf dem Markt ist. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software sowie die Qualifizierung von Mitarbeitern. Mindestinvestitionssumme liegt bei 17.000 EUR bzw. 3.000 EUR für den Bereich Qualifizierung, zudem muss das Unternehmen mindestens 3 Beschäftigte vorweisen. Zum Antrag muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden (Status quo-Analyse, Plan, Ziel). Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Aufgrund hoher Nachfrage wurde das Prozedere zur Beantragung geändert. So sind Registrierungen zwar jederzeit möglich, zu fördernde Anträge werden jedoch nach dem Zufallsprinzip verlost.

2 Potentialberatung
Bei der Potentialberatung werden Digitalisierungsvorhaben (oder auch andere Themenbereiche wie Organisation, Gesundheit, Qualifizierungsberatung etc.) für Unternehmen mit 50% gefördert werden (max. 10 Tage a 1.000 EUR pro Beratungstag, also 500 EUR Förderung je Tag). Wichtig ist, dass hier die Arbeitnehmer mit in die Beratung einbezogen werden. Weitere Infos finden Sie hier: http://www.mags.nrw/potentialberatung
Wir als OWT sind für Oberhausen Erstberatungsstelle und geben die notwendigen Beratungsschecks für Unternehmen vor Ort raus. Für Unternehmen aus anderen Städten in NRW gibt es lokale Partner, die auch auf der Seite des MAGS zu finden sind. Hierzu findet dann vorab ein Erstberatungsgespräch statt. Nach Ausgabe des Schecks kann mit der Beratung begonnen werden.

3 Go-Digital
Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ richtet sich „go-digital“ gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Allerdings muss der Berater, der das Unternehmen (das Unternehmen muss weniger als 100 Beschäftigte haben) betreut, akkreditiert und gelistet sein. Die Beraterdatenbank ist hier zu finden: http://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-Inno/SiteGlobals/Forms/Formulare/beratersuche-go-inno-formular.html
Aktuell wird auch eine Beratung und Implementation von Home-Office-Arbeitsplätzen gefördert.

4 Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Landes NRW
„Mittelstand Innovativ & Digital (MID) fördert Maßnahmen zur Digitalisierung und Entwicklung von Innovation in Unternehmen. Es besteht aus den zwei Teilprogrammen MID-Assistent/in und MID-Gutscheine.

Mit den Gutscheinvarianten MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation wird der Technologietransfer, externe Analysen und Entwicklungsarbeiten sowie bei der Beratung zur Umsetzung von konkreten Digitalisierungsprojekten gefördert.

Mit dem Teilprogramm MID-Assistent/in werden kleine Unternehmen dabei unterstützt, Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer in den Betrieb hinein voranzutreiben: Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt einzubringen.

Autor: Martin Hinzmann

Haben Sie Interesse eines der Förderprogramme in Anspruch zu nehmen? Oder planen Sie eine betriebliche Neuerung, bei der es sich lohnen würde, über eine Förderung nachzudenken? Sprechen Sie uns an.

 

Tobias Vogel
Handwerkskammer Düsseldorf
im Handwerkszentrum Oberhausen
Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel.: 0208 82055 40
tobias.vogel@handwerkskammer-duesseldorf.de
www.hwk-duselldorf.de

7.6.2021
Unternehmensgründung

GIVE ME FOUR / Worauf bei Gründung im Handwerk unbedingt geachtet werden sollte

Das Handwerk ist stolz darauf, dass es mit seiner jahrhundertealten Gründungskultur auch im 21. Jahrhundert einer der wichtigsten Akteure ist, wenn es in Deutschland um Neugründungen oder Betriebsübernahmen geht.

Die Gründung oder Übernahme muss jedoch zunächst konzeptionell geplant und die betriebliche Weiterentwicklung strategisch betrieben werden. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: Welcher Standort ist für meinen Handwerksbetrieb der ideale? Welche Fördermittel gibt es? Wie gewinne ich die nötigen Fachkräfte? Welches Alleinstellungsmerkmal kann ich entwickeln? Und, und, und…

Hier die Top Four unserer Tipps für Gründer/innen und Übernehmer/innen im Handwerk:

1 Prüfe, wer sich ewig bindet

Die Standortfrage ist womöglich eine der wichtigsten für Unternehmen. Unter den vielen Möglichkeiten gibt es nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht gute und schlechte oder teure und günstige Standorte, sondern auch genehmigungsfähige und nicht genehmigungsfähige. Unser Angebot: Befragen Sie daher bereits im Vorfeld die technische Beratung der Handwerkskammer Düsseldorf.

2 Zeit ist Geld

Und in diesem Zusammenhang ist es der richtige Zeitpunkt, der zählt. Denn wer sich selbständig macht, ohne im Vorfeld die Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung zu prüfen, hat seine Chance, diese zu beantragen, oftmals bereits verwirkt. Unser Angebot: Nutzen Sie daher bereits im Vorfeld das kostenfreie Beratungsangebot der Handwerkskammer Düsseldorf.

3 Besonders gut sichtbar

Bevor Gründer/innen und Übernehmer/innen in Facebook, YouTube und Co. loslegen, sollten sie die Grundlagen für ihre ganz individuelle Werbestrategie erarbeiten: Zielgruppe, Angebot, Alleinstellungsmerkmal, Budget (Zeit und Geld!). Daraus ergeben sich dann die Überlegungen für das Erscheinungsbild des neuen Unternehmens (Logo, Farben, Werbebotschaften etc.), die möglichen Werbemaßnahmen und die geeigneten Medien und Verbreitungskanäle. Unser Angebot: Auch hier können Sie das kostenfreie Beratungsangebot der Handwerkskammer Düsseldorf nutzen.

4 Zukunft kommt von Können

Kundengewinnung, Zeitmanagement, Büroorganisation, Kalkulation, Vertragsrecht, Mahnwesen und und und… Selbstständige haben viele Baustellen. Und in den meisten Bereichen der Unternehmensführung sind sie auch immer wieder mit neuen Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften konfrontiert. Weiterbildung hilft gerade jungen Selbstständigen, ihre Rolle als Unternehmerinnen und Unternehmer zu festigen. Unser Angebot: Die Akademie und das Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf bieten ein umfangreiches Kursprogramm für Unternehmer/innen und Führungskräfte.

Autor: Tobias Vogel

 

Hartmut Scholl
Vorstand der reflact AG

Tel.: 0208 77899 700
hartmut.scholl@reflact.com
www.reflact.com

25.5.2021
Unternehmensgründung

GIVE ME FOUR / Power-Tipps für junge Unternehmen

Fragen an den Oberhausener Unternehmer Hartmut Scholl, Gründer und Vorstand der reflact AG.

Was treibt Dich als Vorstand und Inhaber an?

Zunächst einmal das, was wir für unsere Kunden tun: Die unbestrittenen – aber von uns allen auch als ambivalent erlebten – Potenziale der digitalen Technologien für die wichtigen Fragen des Lernens und Managens von Veränderungsbedarfen zu nutzen, das motiviert mich sehr. Aber auch die Art und Weise, wie wir es tun, nämlich mit viel Zuversicht und Schmackes, aber auch – wenn es dann mal nicht optimal läuft – echten Nehmerqualitäten. Was hier in der Zusammenarbeit mit vielen großartigen Leuten entstanden ist und wächst, das ist ein großes Geschenk. Letztlich war und ist dieses Unternehmerleben für mich überaus inspirierend und gerade in diesen Tagen bin ich sicher, dass noch große Lernchancen vor mir liegen.

Hast Du ein paar Power-Tipps für Unternehmensgründer?

Das hängt sicherlich von den Erfahrungen und Kontexten ab. Ich nenne hier mal meine persönlichen Top FOUR:

1 Verdiene Dein Geld mit echter Leistung am Kunden, dann lernst Du so unendlich viel, baust einen positiven Ruf auf und es erhält Dir die Unabhängigkeit. Das bedeutet keine langwierige Diskussion mit der Bank um eine Kontokorrentlinie und keine Kritik von Investoren, die in schwierigen Zeiten Wachstumsraten im Rahmen der Inflationsrate bemängeln – beides habe ich in den Anfängen persönlich erlebt.

2 Gift für die Unternehmenskultur kann Dein Ego sein. Statt danach zu fragen, wann es mit dem großen Dienstwagen für Dich passt, schaue, dass es aus Sicht aller Sinn macht.

3 Nimm Dir nur vor, was Du schaffen kannst und was Deine Gesundheit und Dein Umfeld mittragen. Unternehmer wie ich sind meist Optimisten und unterschätzen den Aufwand – gerade im Start. Ich habe Riesenglück mit meiner Familie, meiner Frau, die faktisch die Firma mit mir aufgebaut hat. Aber ich habe es in anderen Fällen auch erlebt, dass das Umfeld kein Verständnis für das zeitliche Investment zeigt. Leider ist der Weg nach meiner Erfahrung sehr viel länger, als Du denkst. Und eines ist gewiss, es geht nicht immer nur voran und zum Besseren. Die Zukunft gehört denjenigen, die Vorschub auch in Zeiten böiger Winde aus wechselnden Richtungen hinbekommen. Neudeutsch Resilienz – bzw. Nehmerqualitäten würde man hier im Ruhrgebiet wohl eher sagen – sind gefragt.

4 Nutze Deine Netzwerke und baue sie weiter aus und engagiere Dich. Über die alten Netzwerke der Jugend fand sich das initiale reflact-Team und stößt auch heute noch so manche Verstärkung dazu. Die Leute im Ruhrgebiet sind meines Erachtens nicht oberflächlich-gehypt, sondern ehrlich, neugierig, mutig und ausdauernd auf eine ganz eigene Art. Das muss was mit dem Gen-Cocktail zu tun haben, der sich über ein Jahrhundert der Zuwanderung hier zusammengefunden hat. Tolle Leute, die wir hier gefunden haben. Ich selbst bin seit vielen Jahren im Vorstand des Business Partner Clubs, das macht nicht nur Spaß, sondern bringt auch Impulse.

Autor: Hartmut Scholl

Das Team der reflact, in den späten 90er Jahren in Oberhausen an den Start gegangen, gehört heute zu den Top Ten Anbietern für Digitales Lernen und unterstützt – unter anderem in enger Kooperation mit dem Technologiepartner Adobe – Kunden dabei, die Weiterbildung in ihren Unternehmen zu digitalisieren. Hinter dem heute 70köpfigen Team liegen turbulente Monate: Unter den neuen Pandemie-Bedingungen ist die Nachfrage nach wirkungsvoller, digital organisierter Weiterbildung immens gestiegen. Die große Nachfrage hat der reflact-Mannschaft in den letzten Monaten einiges abverlangt, aber hat dem Unternehmen zugleich einen ordentlichen Schub gegeben.

10.5.2021
Gastronomie

GIVE ME FOUR / Krisensichere Gastronomie durch Digitalisierung

„Gegessen und getrunken wird immer!“ Dieser Spruch brachte jahrzehntelang die Krisensicherheit der Gastronomie zum Ausdruck. Darauf konnten sich Restaurants, Cafés, Imbisse, Bars und Kneipen verlassen. Bis sie pandemiebedingt schließen mussten und ihnen die Verdienstmöglichkeit weitgehend genommen wurde. Aber gegessen und getrunken wird doch immer noch … Ja, aber woanders.

Wenn die Gäste nicht ins Lokal kommen können, dann muss das Lokal eben zu den Gästen kommen. Die Frage sollte heute mehr denn je lauten: „Wo befindet sich der Gast?“. Die Gastronomen müssen sich vom strikten Standortgedanken (Plan A) verabschieden. Sie brauchen auch die Pläne B und C und D…

Gastronomie war vor der Pandemie noch vorwiegend analog geprägt. Es gibt einen großen Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung. Und genau diese Digitalisierung eröffnet den Gastronomen eine krisensicherere Zukunft und führt Gäste und Gastronomien wieder zusammen. Hier vier erfolgversprechende Ansätze:

1 Liefer- und Abholgeschäft (Delivery, Pick-up)

Es ist naheliegend, dass die Speisen und Getränke „einfach“ dahin gebracht werden müssen, wo sich die Gäste befinden; zurzeit meist nach Hause, aber normalerweise auch an den Arbeitsplatz. Aber ist das so einfach? Die einzigen Kosten, die ein Gastronom während eines Lockdowns einsparen kann, sind die der Servicemitarbeiter. Will er das Liefergeschäft bedienen, so muss er die großen Kostenblöcke wie Küchenmitarbeiter, Wareneinsatz und Miete weiterhin tragen. Hinzu kommen aber die Kosten für die Bestellplattform und Auslieferung (inkl. der Verpackungskosten).

Der Marktführer Lieferando, der derzeit außer in wenigen deutschen Metropolen nahezu Monopolist ist, diktiert hierbei die Preise. Meist sind es 30 % des Umsatzes, wenn Bestellplattform und Auslieferung genutzt werden, und 13 %, wenn es nur das Bestellportal ist. Im letzteren Fall kommen dann aber noch die Delivery-Kosten mit eigenen Fahrern dazu, die meist aufgrund der zu geringen Auslastung deutlich über der Differenz von 17 % liegen.

Da für das Liefergeschäft aber auch nach 2022 der reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten dürfte (für Inhouse-Geschäft voraussichtlich dann nicht mehr) und dadurch eine größere Gewinnmarge ermöglicht, kann sich Delivery auch in Zukunft noch rechnen. Optimierungspotenzial bietet natürlich auch die Abholung durch den Gast selbst. Das erspart dem Gastronomen die Kosten für die letzten Kilometer zum Gast, verbessert damit die Marge und stärkt zusätzlich noch die persönliche Beziehung. Und, da die Gewinnmarge bei Getränken in der Regel höher ist als bei Speisen, ist es sinnvoll, Getränke in Form von Außer-Haus-Menüs zu integrieren. Dann funktioniert auch wieder die Mischkalkulation.

2 Webshop

Auf den ersten Blick nicht so naheliegend wie das Liefer- bzw. Abholgeschäft, aber eine mögliche, weitere Einnahmequelle. Anders als beim o. g. Außer-Haus-Geschäft werden die Speisen (oder auch Getränke) nicht à la minute fertiggestellt und direkt ausgeliefert, sondern vorproduziert und als Paket verschickt. Beliebt sind hierbei schon sogenannte Kochboxen, die alle Zutaten vorbereitet (convenient) liefern und sie meist nur noch zuhause aufgewärmt werden müssen.
Aber es müssen keine kompletten, fertigen Menüs sein. Das können auch nur bestimmte Bestandteile sein, die der Gast aus seinem Lieblingslokal kennt und lieben gelernt hat und sie nun in den eigenen vier Wänden zu eigenen Gerichten verwendet. Das können z. B. Gewürzmischungen sein, aber auch Dips, Soßen etc.

Der größte Vorteil des Webshops ist, dass größere Mengen einer Speise zu Zeiten produziert werden können, die ansonsten in der Küche unproduktiv sind (z. B. Ruhetage, Vormittags-, Nachmittagszeit). Der Gastronom ist mit dem Shop nicht mehr an Öffnungszeiten – aber dank des Internets – auch nicht mehr an Standorte gebunden.

Die Einnahmen aus dem Webshop werden zwar meist keine zweistelligen Prozentsätze des Umsatzes ausmachen, aber sie sind interessant für den Umsatzmix, der künftig nicht mehr nur aus den stationären Umsätzen bestehen sollte.

3 Social Media (Facebook, Instagram)

Natürlich waren die Sozialen Medien auch schon vor 2020 ein wichtiger Baustein im Marketing einer Gastronomie. Kaum eine Branche bietet solch ein großes Potenzial an foto-tauglichen und somit „instagramablen“ Produkten wie die Gastronomie. Hierfür gibt es mit „Food-Porn“ sogar ein treffendes, eigenes Wort. Und das Beste ist, dass die Gäste den Vertrieb der Werbebotschaft auf ihren eigenen Facebook- und Instagram-Accounts sogar selbst und kostenlos übernehmen. Was will man mehr?

Während der Pandemie hat sich die Bedeutung von Social Media aber nochmals deutlich erhöht. So waren die Posts auf Facebook & Co. doch oft die einzige Möglichkeit, über diesen langen Zeitraum hinweg überhaupt in Kontakt mit den Gästen zu bleiben. Wer im letzten Jahr hier besonders aktiv war, wurde mit Verständnis, Unterstützung und sogar neuen Kunden belohnt. Um regelmäßig zu posten (mindestens zweimal pro Woche) ist es sinnvoll, einen Redaktionsplan zu erstellen, in dem Inhalte (Text, Foto) und Zeitpunkt der Veröffentlichung für einige Wochen im Voraus festgelegt sind.

4 Gästemanagement

Die Basis, um potenzielle Gäste mit dem Gastronomieangebot zu erreichen, sind eine gute Gästekartei. Wobei Kartei nicht im Sinne von Karteikarten gemeint ist. Unter Berücksichtigung der Datenschutzverordnung können diese „Karteien“ am Anfang einfach in Excel geführt werden. Dies macht über die Filterfunktion den Zugriff auf relevante Gäste und somit zielgerichtete Werbung ohne Streuverluste möglich.

Professioneller und auch automatischer kann dies in späteren Ausbauschritten durch ein Reservierungssystem geschehen, in das die Gäste ihre Daten selbst eingeben. Ideal ist die Schnittstellenverknüpfung mit dem Kassensystem. Dadurch erhält der Gastronom auch Daten zu Präferenzen, Besuchshäufigkeit und dem Gesamtumsatz pro Gast.

Das erste Gebot in der Pandemie ist es, den Kontakt zum Gast zu halten. Dies kann z. B. mit einem Newsletter geschehen. Aber auch Geburtstagsgrüße und Reaktivierungsmaßnahmen wie „Wir vermissen dich!“ sind nützliche Aktivitäten.

Autor: Ralf Klümper
Klümper war bis 2017 selbst zehn Jahre Gastronom in Essen. Seine Praxiserfahrung vermittelt er seitdem als Gastronomie- und Gründungsberater sowie in Gastroblogs und Fachpublikationen.

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26.4.2021
Tipps

GIVE ME FOUR / Die „richtigen“ Fotos

Auf die große Freude, in die Presse zu kommen, folgt oftmals die Sorge darüber, welches Bild man denn nun am besten mit liefert. Schließlich möchte man ja auch stolz auf seinen Zeitungsartikel verweisen können.

Hier kommen meine 4 Tipps für Pressebilder, mit denen Sie sich sehen lassen können:

1 Achten Sie auf die Lichtrichtung!

Sie kennen das Licht in Umkleidekabinen? Es kommt immer von oben und ist damit das uncharmanteste Licht überhaupt. Die Augenhöhlen sehen tief und dunkel aus, jede Falte und Unebenheit wird heraus modelliert, die Haare sehen aus wie ein Besen. Wer will das schon?! Außerhalb von Umkleidekabinen ist dieses Licht oft in Form von Deckenspots zu finden. Also stellen Sie sich niemals unter Spots/Deckenleuchten. Gleich verhält es sich mit praller Mittagssonne, die senkrecht von oben vom Himmel lacht. Weiches, frontales (nicht blendendes) Licht ist Trumpf, weil es schmeichelhaft wirkt.

2 Schenken Sie dem Hintergrund Beachtung!

Efeu, das dekorativ aus dem Kopf wuchert? Kabelgewirr, das aus Ihrem Arm wächst? Besser nicht! Alles, was sich direkt hinter Ihnen befindet, wird so scharf abgebildet, wie Sie selber. Also, störende Elemente beseitigen oder dazu Abstand gewinnen, indem Sie sich einige Schritte entfernen. Unschärfe im Hintergrund lenkt den Blick gezielt auf Sie. Und um Sie geht es ja. Bilder mit wirrem Hintergrund kann man eventuell noch durch die Wahl eines anderen Ausschnitts retten.

3 Verkleiden Sie sich nicht!

Orientieren Sie sich daran, wie Sie einem Kunden gegenüber stehen würden.
Tragen Sie Sakko und Hemd, dann machen Sie das auch auf dem Bild.
Sind Sie eher der legere Typ, den die Kunden nicht anderes kennen als mit Shirt und Jeans, dann bleiben Sie sich treu. Das gilt übrigens auch für das restliche Styling. Wiedererkennungswert ist das Zauberwort!

Sehen Sie sich vorhandene Bilder an und wählen Sie ein Bild, auf dem Sie SICH sehen.

4 Der Bezug zu Ihrer Tätigkeit

Das ist sozusagen das Sahnehäubchen. Fotografen versuchen auf Pressefotos immer diesen Bezug herzustellen. Schauen Sie mal, ob Sie ein Bild von sich bei der Arbeit haben, eines mit Arbeitsutensilien oder in Ihren Verkaufsräumlichkeiten. Selbst wenn nicht, sind Sie, sofern Sie die ersten 3 Punkten beherzigen, schon auf dem richtigen Weg.

Autorin: Birgit Seidel, Fotografin

Franz-Josef M. Muckel
Weiterbildungsinstitut WbI GmbH
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12.4.2021
Genehmigungen

GIVE ME FOUR / Genehmigungspflicht von Werbeanlagen an der Betriebsstätte

1 Rechtliche Voraussetzungen

Für den Erfolg eines Unternehmens ist es u. a. erforderlich, dass das Unternehmen an seiner Betriebsstätte auf sich und seine Leistung / Tätigkeit in geeigneter Weise hinweist. Dies geschieht meist durch so genannte Werbeanlagen. § 10 BauO NRW bestimmt in Ziffer 1: Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

Als „ortsfest“ gelten Einrichtungen, die an einer baulichen Anlage befestigt und mit dieser nicht nur vorübergehend verbunden sind. Ob die Anlage an einer Immobilie oder davor fest im Boden verankert angebracht wird, spielt keine Rolle. In jedem Fall müssen die Vorgaben des Bau- und Planungsrechts, des Straßenverkehrsrechts, des Umweltschutzrechts und ggf. des Denkmalschutzrechts beachtet werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen nicht nur Straßen und Plätze, sondern auch Grünflächen und Grünanlagen und eventuell auch Parkplätze von Supermärkten, wenn sie von der Öffentlichkeit genutzt werden.

2 Genehmigungspflicht bei Errichtung und Veränderung

Nicht nur die Errichtung derartiger Anlagen, sondern auch die Änderung bezüglich Farbe, Form oder Beschriftung oder die Nutzungsänderung von bereits existierenden Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Allerdings macht die Landesbauordnung in § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW einige Ausnahmen von der Genehmigungsbedürftigkeit. So bedarf die Anbringung oder Errichtung von einzelnen Werbeanlagen, deren Fläche kleiner als 1 qm ist, keiner Genehmigung. Dabei werden mehrere Werbeanlagen, die man aus einem Blickwinkel sehen kann, zu einer Gesamtfläche addiert. Auch zählen Dekorationen und Auslagen in Schaufenstern nicht zu den Werbeanlagen. Für durch Bebauungsplan festgesetzte Gewerbe- und Industriegebiete kann die Genehmigungspflicht entfallen.

3 Gebühren und Kosten

Für die Genehmigung von Werbeanlagen fallen Gebühren an. Diese betragen 10 Prozent der Herstellungskosten, wobei die Herstellungskosten auf volle 500,00 Euro aufgerundet werden. Mindestens betragen die Gebühren 100,00 Euro. Sollten nicht genehmigte Anlagen errichtet werden oder bereits genehmigte Anlagen ohne Genehmigung verändert werden, fallen die dreifachen Gebühren an. Ggf. kann eine Beseitigungs- oder Abrissverfügung erfolgen oder ein Bußgeld nach § 86 (1) Nr. 13 BauO NRW festgesetzt werden.

4 Antragsvordrucke und Beratung

Die für Genehmigungen gesetzlich vorgeschriebenen Antragsvordrucke können im Internet auf dem Serviceportal der Stadt Oberhausen unter www.oberhausen.de heruntergeladen werden. Aus den Vordrucken ergibt sich, welche weiteren Unterlagen (z. B. Flurkarte, Bilder, Zeichnungen, Kostennachweis) einzureichen sind. Wegen der Coronaschutzregeln können die Vordrucke zurzeit nicht persönlich im Technischen Rathaus der Stadt Oberhausen abgeholt werden.

4 Tipps

1 Der Fachbereich 5-3-10 / Bautechnik im Technischen Rathaus der Stadt Oberhausen berät – zurzeit nur telefonisch – zu Fragen der generellen Genehmigungsfähigkeit von Werbeanlagen von montags bis freitags von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr unter Tel. 825-3572.

Da es viele Bebauungspläne in Oberhausen gibt, ist es sinnvoll, auch die Planungsberatung (Fachbereich 5-1-10) zu kontaktieren. Diese ist zurzeit ebenfalls nur telefonisch montags und mittwochs von 8:30 Uhr – 11:30 Uhr und mittwochs von 13:30 Uhr – 15:30 Uhr unter Tel. 825-2309 oder 825-2508 erreichbar. Aktuelle Coronaschutzregeln beachten!

2 Die Bearbeitung eines Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Dies sollte vor der Errichtung einer Werbeanlage bedacht werden.

3 Soll die Werbeanlage an einer gepachteten oder gemieteten Immobilie angebracht werden, ist selbstverständlich die Genehmigung des Eigentümers notwendig. Dies sollte beim Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages geregelt sein.

4 Bei der inhaltlichen Gestaltung der Werbeanlage sind berufsständische und werberechtliche Anforderungen zu beachten. Die Werbeanlage darf nicht verunstaltend sein und es darf keine störende Häufung vorliegen.

Autor: Franz-Josef M. Muckel

Peter M. Urselmann
Geschäftsführer
Weiterbildungsinstitut WbI GmbH
urselmann@weiterbildungsinstitut.de
Tel. 0208 377106-0
www.weiterbildungsinstitut.de
www.garagedortmund.de
www.facebook.com/weiterbildungsinstitut

29.3.2021
FÖRDERPROGRAMM

GIVE ME FOUR / Gründungszuschuss

Viele Gründer streben ihre Selbstständigkeit aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I an. Dabei ist der Gründungszuschuss, mit dem die Agentur für Arbeit die Gründung unterstützen kann, ein wichtiges Förderinstrument, um den Jungunternehmern in der Startphase finanziell zu erleichtern, ihr Unternehmen aufzubauen und erste Kunden zu akquirieren.

Der Gründungszuschuss ist eine Form des „Überbrückungsgelds“ für die ersten sechs Monate einer hauptberuflichen Selbstständigkeit bei Gründung aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I. Der Gründungszuschuss ist in der Höhe identisch mit dem individuellen Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro pro Monat für die Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Sollte nach sechs Monaten eine weitere Unterstützung notwendig sein, kann man für eine zweite Phase von neun Monaten nur die monatlichen 300 Euro beantragen. Der Gründungszuschuss muss unabhängig von den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit nicht zurückgezahlt werden. Als zusätzliche Absicherung dient die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die innerhalb von drei Monaten nach der Gründung beantragt werden muss.

Wie beantrage ich erfolgreich den Gründungszuschuss?

Voraussetzungen

1  Ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
2  Ein tragfähiges Geschäftskonzept, aus dem die persönliche und fachliche Eignung hervorgeht.
3  Eine Tragfähigkeitsbescheinigung auf der Basis des Businessplans.
4  Der Gründungszuschuss ist keine Pflichtleistung, sondern eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur.

Antragsunterlagen

Der Antrag muss zunächst beim Arbeitsvermittler formlos gestellt und anschließend mit dem Vordruck der Arbeitsagentur begründet werden.
2  Ein Businessplan mit einer umfassenden Finanzplanung über mindestens drei Jahre und Lebenslauf des Gründers.
3  Eine fachkundige Stellungnahme z. B. vom Startercenter, Wirtschaftsförderung/IHK/HWK.
4  Ein Gewerbeschein bzw. bei Freiberuflichen eine Anzeige beim Finanzamt.

Gut zu wissen

Um sich auf die Selbstständigkeit vorzubereiten, gibt es verschiedene Seminar- und Beratungsangebote. Bezieher von Arbeitslosengeld können von ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. ihrem Arbeitsvermittler einen Gutschein (AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für Existenzgründer erhalten, der ein individuelles Coaching zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit bei einem zertifizierten Weiterbildungsinstitut finanziert.

Autor: Peter M. Urselmann

Martin Hinzmann
Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Leiter Unternehmensservice
Tel.: 0208 85036-28
martin.hinzmann@owtgmbh.de
www.owtgmbh.de

15.3.2021
MARKETING / VERTRIEB

GIVE ME FOUR / „Google My Business“

Mit Hilfe von „Google My Business“ können Unternehmen im Netz leichter und besser gefunden werden. Das kostenfreie Unternehmensprofil lässt sich in wenigen Schritten bei Google anlegen und verschafft dem interessierten Kunden in der Unternehmens-Umgebung einen Eindruck vom jeweiligen Betrieb.

Hier sind vier Tipps, mit denen sich Unternehmen gegenüber dem Wettbewerber abheben können:

1 Verwenden Sie gute Bilder
Sie kennen den Ausspruch: Bilder sagen mehr als tausend Worte. Nutzen Sie daher ausdrucksstarke Fotos (wenn möglich, keine Stockbilder!), um einen realistischen Eindruck von Ihrem Betrieb zu geben. Die Einbindung von Mitarbeitern und/oder Inhabern wirkt dabei besonders authentisch. (die schriftliche Einwilligung der Personen nicht vergessen).

2 Reagieren Sie auf Bewertungen
Egal ob positiv oder negativ: Wenn sich ein Kunde zu Ihrem Betrieb äußert, nehmen Sie hierzu in jedem Fall Stellung. Sei es mit einem kurzen Dank für die Rezension oder mit einer adäquaten wie professionellen Reaktion auf (vermeintliche) Kritik. Versuchen Sie Letztere ins Positive umzukehren, indem Sie auf die genannten Punkte eingehen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen bzw. Irritationen auflösen.

3 Pflegen Sie Ihre Stammdaten
Ihr Unternehmensname hat sich geändert, Sie sind ein Ladenlokal weitergezogen oder die Öffnungszeiten wurden geändert? Nichts ist ärgerlicher, als wenn ein Kunde Sie entweder nicht findet oder nicht erreicht. Deshalb sind das die Informationen, die immer aktuell gehalten werden müssen. Das gilt auch für die Website und die Öffnungszeiten in Ihrem Eintrag.

4 Nutzen Sie möglichst alle Funktionen
Der My-Business-Eintrag bietet neben der Pflege der Stammdaten auch die Möglichkeit, Unternehmenskategorien festzulegen, eine kurze Unternehmensbeschreibung einzutragen und Produkte anzuzeigen. Versuchen Sie, die ganze Bandbreite zu nutzen, um die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens (den sogenannten USP) herauszustellen.

// Noch Fragen? Sie suchen  jemanden, der Ihnen bei SEO, Social Media Marketing etc. hilft oder Sie sind an einem Workshop zu dem Thema interessiert? Wir kennen viele Ansprechpartner, passende Förderprogramme und haben ggf. auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Sie. Einfach mit uns in Kontakt treten.

Autor: Martin Hinzmann

Lucas Heinen
Einer der drei Gründer der Uhrenmarke POTTWATCH
info@pottwatch.ruhr
www.pottwatch.ruhr

// Ende 2017 kam die Idee zu POTTWATCH – eine Kombination aus Wirtschaft, Handwerk und Heimatliebe. //

1.3.2021
FINANZIERUNG

GIVE ME FOUR / Crowdfunding

Eine mögliche Art der Finanzierung für ein Start-up Unternehmen

Bei Start-ups und anderen kapitalbedürftigen Projekten wird die Finanzierungsmethode Crowdfunding immer beliebter, doch was steckt eigentlich dahinter? Das Wort setzt sich aus den Begriffen Crowd (dt. Menschenmenge) und Funding (dt. Finanzierung) zusammen. Viele Unterstützer finanzieren also ein Projekt, um dessen Umsetzung überhaupt erst zu ermöglichen. Die Initiatoren setzen meist ein Finanzierungsziel fest. Kommt die benötigte Summe zur Zielerreichung nicht zusammen, wird den Unterstützern das Geld zurückgezahlt.

Ein erfolgreiches Projekt in Oberhausen starteten die Gründer von POTTWATCH.
Damian, Jason und Lucas gründeten im Mai 2018 eine Uhrenmarke für das Ruhrgebiet. Die Zeitmesser werden mit echter Steinkohle aus der Zeche Prosper Haniel veredelt. Um die Herstellung zu finanzieren, starteten sie im Juli 2019 eine Crowdfunding-Kampagne. Die erste Edition der POTTWATCH (Grubenlicht 5.1) konnte über die Kampagne bei der Plattform Startnext bis Ende August 2019 reserviert werden. Die Auslieferung war für November/Dezember 2019 geplant. Die in der Kampagne angebotene Edition Grubenlicht 5.1 war auf 510 Exemplare limitiert und bereits sechs Tage vor Ende der Kampagne ausverkauft. Ergebnis: 617 % Zielerreichung – ein voller Erfolg.

Das junge Start-up nahm den Schwung mit und startete im Januar 2020 mit dem Verkauf der zweiten Edition „Heimaterde“ über ihre eigene Website und weitere Handelspartner, z.B. im Centro Oberhausen in der dortigen Tourist Information und beim Weltkulturerbe Zeche Zollverein in Essen. Den Erfolg erklärten sich die drei Gründer mit der guten Vorbereitung. Mit einem aufschlussreichen Video, bei dem sie ihr Vorhaben ausführlich erklärten, bauten sie Vertrauen auf und ließen die potenziellen Unterstützer an der Gründungsgeschichte teilhaben. Parallel wurde die PR-Kampagne angeschoben – es erschienen Artikel im Oh!-Stadtmagazin, der WAZ und der Bild-Zeitung. Außerdem führten die jungen Unternehmer in der Zeit eine Reihe von Interviews mit verschiedenen Start-up-Magazinen. So konnten konstant weitere Unterstützer gewonnen werden.

Und Pottwatch macht weiter: Im Frühjahr 2021 startet das junge Unternehmen eine weitere Crowdfunding-Kampagne, denn die neue Uhren-Kollektion soll im Sommer erscheinen. Neben der Kapitalbeschaffung geht es dann aber besonders auch um den Kampf gegen den Klimawandel.

Crowdfunding kann unterschiedliche Formen annehmen. Über eine Kampagne können beispielsweise einfach freie Spenden gesammelt oder mit richtigen Produkten ein Gegenwert geschaffen werden. Die Finanzierungsmethode lässt sich außerdem bei unterschiedlichen Plattformen realisieren. Startnext ist eher eine Plattform für deutsche Projekte (die Kickstarter Plattform eher für internationale Projekte) und stellt den Projektverantwortlichen ganz spezifische Kernfragen:

1   Worum geht es in dem Projekt? Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe?

2   Warum sollte jemand dieses Projekt unterstützen?

3   Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

4  Wer steht hinter dem Projekt?

Neu – NRWMicroCrowd
Mit diesem Programm werden Projekte von Existenzgründer*innen und jungen Unternehmen unterstützt, die sich zu mindestens 20 Prozent durch Crowdfunding finanzieren. Gefördert werden maximal 80 Prozent der Vorhabenkosten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro. Für dieses Programm arbeitet die NRW.BANK mit Startnext zusammen.

Autor: Lucas Heinen

Meike Ströhmer
Geschäftsstellenleiterin WbI/.garage dortmund
stroehmer@weiterbildungsinstitut.de

20.2.2021
FÖRDERMITTEL

GIVE ME FOUR / Corona Hilfen

1 Welche Überbrückungshilfen können ab Januar 2021 beantragt werden?

Seit Januar 2021 gibt es das Überbrückungsgeld III. Anders als bei der sog. Novemberhilfe gilt das Überbrückungsgeld III für alle Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler*innen, die von den bundesweiten Schließungen ab 16. Dezember 2020 direkt oder indirekt betroffen waren und im Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Dezember 2019 erlitten haben. Aber auch Unternehmen, die in dem Monat der Schließungsanordnungen mehr als 40 % Umsatzrückgang im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 erlitten haben, können Anträge stellen.

Der Maximalhöhe des Überbrückungsgeld III pro Monat beträgt für direkt und indirekt von den Schließungen betroffene Unternehmen 500.000 Euro pro Monat der Schließung. Alle anderen Unternehmen können bis zu 200.000 Euro im Monat erhalten. Gefördert werden Fixkosten, wie Mieten und Pachten, Finanzierungskosten und ähnliche Kosten, die nicht umsatzabhängig sind, Aufwendungen für Personal, das Kurzarbeit nicht nutzen kann, Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bis zu 20.000 Euro, Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 %, Marketing- und Werbekosten (maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019).
Nähere Erläuterungen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der förderfähigen Fixkosten steht in Abhängigkeit des Umsatzrückganges und liegt zwischen 40 % und 90 %.

Die Antragstellung muss elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform erfolgen. Erfreulich ist, dass seit Januar 2021 Soloselbstständige bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter Nutzung ihres von der Steuererklärung bekannten ELSTER-Zertifikats direkt, also ohne Beauftragung zum Beispiel einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters, Anträge stellen können.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis 31. März 2021 gestellt werden muss. Erfreulich ist, dass auch für das Überbrückungsgeld II (sog. Novemberhilfe) die Antragsfrist bis 31. März 2021 verlängert worden ist.

2 Welche coronabedingten steuerlichen Hilfen kann ich 2021 in Anspruch nehmen?

Zunächst gibt es gute Nachrichten für all diejenigen, die ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2019 noch nicht ganz erstellt haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Jahreserklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen. Dann soll sich die Abgabefrist voraussichtlich bis zum 31.08.2021 verlängern.

Auch in diesem Jahr können Sie wieder Stundungen der bereits fälligen Steuern im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bei Ihrem Finanzamt stellen, wenn Sie erheblich negativ durch Corona wirtschaftlich belastet sind. Vergessen Sie nicht die Anschlussstundung der bereits im letzten Jahr beantragten Stundungen. Letzte Frist für die vereinfachten Stundungsanträge ist 31. März 2021. Die Stundungen laufen dann zinslos bis zum 30. Juni 2021. Ratenzahlungsvereinbarungen laufen sogar zinslos bis 31. Dezember 2021.
Falls Sie durch die Schließungsanordnungen Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern erlitten haben, werden Teilwertabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht. Die inventarisierenden Güter können ausgebucht werden. Sie können so Ihre Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen.

3 Was verbirgt sich hinter der „Neustarthilfe für Soloselbstständige“?

Soloselbstständige, insbesondere Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende, erhalten ab Januar 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss. Das Problem vieler Soloselbstständigen war bislang, dass sie kaum betriebliche regelmäßige Fixkosten hatten. Daher wird jetzt die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale, die sog. Neustarthilfe. Soloselbstständige können einmalig 25 % des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Sollten Sie Leistungen des Jobcenters erhalten, wird die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht angerechnet.
Voraussetzung ist, dass Sie in der Vergangenheit mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Ferner muss Ihr Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz (durchschnittlicher Umsatz 2019) um mehr als 50 % zurückgegangen sein.

Der Zuschuss beträgt einmalig 25 % des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Er wird als Vorschuss ab Januar 2021 ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass es daher zu einer eventuellen Rückzahlung kommen könnte, falls Ihre Umsätze wieder steigen sollten. Auch hier gilt, dass der Antrag bis 31. März 2021 gestellt werden muss.

4 Welche Kredite sind 2021 für Unternehmen in der Coronakrise interessant?

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sollten sich bei Ihrer Hausbank über den kfw-Schnellkredit informieren. Sie können bis zu 300.000 Euro erhalten. Ihr Umsatz im Jahr 2019 ist hierbei natürlich entscheidend. Erfreulich ist, dass eine Kreditrisikoprüfung nicht stattfindet, weil der Bund das vollständige Risiko für Sie übernimmt und Ihre Hausbank komplett von der Haftung freistellt.

Bitte beachten Sie:
Diese Ausführungen sind nach den geltenden Regelungen vom 20.2.2021 verfasst. Die Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern, so dass ggf. aktuellere Ausführungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten.

Autorin: Meike Ströhmer

Informationen:
Heinz Wisnitzer
Berater der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Tel: 0208 85036-13
heinz.wisnitzer@owtgmbh.de

Sandra Rotheuler
Beraterin Weiterbildungsinstitut WbI
Tel: 0208 3771060
rotheuler@weiterbildungsinstitut.de

1.2.2021
FÖRDERMITTEL

GIVE ME FOUR / Bildungsscheck NRW

1 Was ist ein Bildungsscheck?
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fördert die berufliche Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung. Jede einzelne Fortbildung kann mit bis zu 500 Euro bezuschusst werden. Das Ziel des Bildungsschecks ist die Unterstützung von Personen die ihre Beschäftigungsfähigkeit durch ständiges Lernen verbessern und Unternehmen durch gut qualifizierte Beschäftigte zu stärken. Kurz gesagt: Die Menschen fit für die Arbeitswelt der Zukunft zu machen.

2 Wer bekommt einen Bildungsscheck?
//Einzelpersonen im sogenannten „individuellen Zugang“
Ein individueller beruflicher Zusammenhang ist ausschlaggebend, d.h. die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung für die aktuelle oder die zukünftige Tätigkeit muss gegeben sein. Alle weiteren Angebote wie sportliche oder künstlerische Betätigung werden in der Regel nicht gefördert.
Weitere Voraussetzungen sind: der Wohnsitz des Bildungsscheckempfängers muss in NRW sein, jede Person kann pro Jahr einen Bildungsscheck erhalten und Einkommensgrenzen sind zu beachten.
//Unternehmen (Beschäftigte) erhalten einen „betrieblichen Bildungsscheck“
Unternehmen die ihren Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung ermöglichen erhalten finanzielle Unterstützung bei den Ausgaben. Ausgeschlossen von der Kostenübernahme sind Fortbildungen die per gesetzlicher Verpflichtung vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens muss NRW sein und das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte haben. Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks beantragen, jedoch nur einen pro Mitarbeiter.

3 Für welche Weiterbildung?
Angebote, die fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung bringen. Zum Beispiel:
Kurse für den Abschuss eines Fortbildungsberufes, zur Erlangung beruflicher Sachkunde, für methodische Kompetenzen oder das Nachholen von Berufsabschlüssen.
Diese Aufzählung enthält lediglich einige Beispiele, im Einzelfall sollte das geplante Vorhaben mit der Beratungsstelle für den Bildungsscheck abgestimmt werden. Auch ist zu klären ob der Weiterbildungsträger den Bildungsscheck akzeptiert.

4 Wie erfolgt die Antragstellung?
In ganz NRW gibt es autorisierte Beratungsstellen, die in einem persönlichen Gespräch den Bildungsscheck ausgeben. Zwingend ist diese Ausgabe vor Beginn der Weiterbildung, eine Kursanmeldung ist vorzeitig möglich. Der Scheck muss einen Tag vor dem Start vorliegen.

Autor: Heinz Wisnitzer

Heinz Wisnitzer
Berater der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
heinz.wisnitzer@owtgmbh.de

11.1.2021
FÖRDERMITTEL

GIVE ME FOUR / Gründerstipendium NRW

Das Gründerstipendium.NRW soll Gründern innovativer Unternehmen helfen, ihren Lebensunterhalt während der Startphase zu sichern und dabei gleichzeitig ihr Business im Markt voranzubringen. Die Stipendiaten erhalten  1.000 Euro pro Monat an Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für insgesamt ein Jahr.

„Innovative“ Unternehmen entwickeln Produkte oder Verfahren, die den Stand der heutigen Technik wesentlich verbessern, oder eine neue Dienstleistung, die ein Alleinstellungsmerkmal auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lässt.

Die Antragsteller sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in NRW haben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind diese entweder noch nicht selbständig oder haben ein Unternehmen gegründet, das nicht länger als ein Jahr besteht.

Voraussetzung für die Förderung ist eine schriftliche Empfehlung einer Jury, die einem akkreditierten Gründungsnetzwerk angehört.

Um an einer Jurysitzung teilzunehmen, müssen die Antragsteller ein Ideenpapier einreichen, in dem folgende Punkte berücksichtigt sein müssen:

 Innovativität der Geschäftsidee
2   Machbarkeit
3   Kundennutzen, Bedarf
4   Adressierter Markt, Branche, Wettbewerbssituation

Bei einem positiven Votum der Jury kann dann der Antrag beim Projektträger in Jülich gestellt werden.

Das ist im Paket enthalten:

1   Der Stipendiat erhält 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr
 Das Gründernetzwerk betreut den Stipendiaten kostenfrei durch einen Coach.
3   Das Gründernetzwerk unterstützt die Stipendiaten bei der Kapitalakquise.
 Das Gründernetzwerk vermittelt Kontakte.

Autor: Heinz Wisnitzer

DER BLOG. – Die schreiben ihn.

Centroallee 269
46047 Oberhausen
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Fax 0208 / 85 036 10
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Ansprechpartner:
Dipl. Volkswirt Heinz Wisnitzer
Unternehmensservice
Tel. 0208 / 85 036 13
heinz.wisnitzer@owtgmbh.de


Die OWT ist Ansprechpartner und Berater für Unternehmen aus allen Branchen. Vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern. Ob für Oberhausens Wirtschaft oder für auswärtige Firmen mit Ansiedlungsinteresse. Unsere Leistungen kann jedes Unternehmen, Freiberufler oder Existenzgründer in Anspruch nehmen.

Das Leistungsportfolio umfasst die Gründungs-, Entwicklungs- und Standortberatung für die gewerbliche Wirtschaft sowie die Betreuung und Steuerung von Projekten. Neben Fragen der Finanzierung gehören Fragen der Personal- und Flächenvermittlung (Grundstücke und Immobilien) ebenso dazu wie das begleitende Genehmigungsmanagement.

Wir überstützen Start-ups bei allen Fragen um die Existenzgründung, vermitteln Experten und stellen Kontakte her.


Leistungen Bereich Existenzgründung:

  • allgemeine Erstberatung und Informationen
  • betriebswirtschaftliche Grundlagenberatung
  • Finanzierungsberatung
  • Fördermittelberatung
  • Standortwahl
  • Kontakte
  • Kooperationen

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Marktstr. 35
46045 Oberhausen
Tel. 0208 / 377106 0
Fax 0208 / 377106 10
oberhausen@weiterbildungsinstitut.de
www.weiterbildungsinstitut.de

Ansprechpartner:
Dipl.-Päd. Peter M. Urselmann
Assessorin jur. Meike Ströhmer
Tel. 0208 / 3771060 0
urselmann@weiterbildungsinstitut.de
stroehmer@weiterbildungsinstitut.de


Das Weiterbildungsinstitut WbI hat seit 15 Jahren einen Schwerpunkt in der Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Das WbI befindet sich in Oberhausen zentral in der City im Forum am Altmarkt und ist zertifiziert, um u. a. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter für Existenzgründer anzunehmen.

Jeder Existenzgründer oder Selbstständige kann im WbI eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Monatlich wird ein Tagesseminar „Basiswissen Existenzgründung“ angeboten. Das Weiterbildungsinstitut setzt bei den Beratungen dann auf unterschiedliche Fachleute, wie Betriebswirte, Banker, Buchhalter, Steuerberater, Juristen, Versicherungsfachleute, Marketingexperten, Vertriebstrainer und Psychologen. Unsere Berater und Coaches bringen spezifische Kenntnisse aus den unterschiedlichsten Branchen mit.


Leistungen Bereich Existenzgründung:

  • Unverbindliche und kostenfreie Erstberatung
  • Vorgründungsberatung (ggf. bis zu 50 % Förderung über Beratungsprogramm Wirtschaft)
  • Gründungscoaching (ggf. bis zu 100 % Förderung über Arbeitsagentur und Jobcenter)
  • Vermittlung unternehmerischen Know-hows (ggf. bis zu 50 % Förderung über BAFA)
  • Netzwerkveranstaltungen mit Kooperationspartnern

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