Urheberrechte, Datenschutzverordnung, Abmahnfallen ….
Mal rasch noch eine Nachricht auf Facebook posten oder eine Info und ein paar Fotos der gestrigen Veranstaltung auf die Unternehmensseite stellen – und schon ist es passiert: die Bildrechte des Fotografen oder der abgebildeten Menschen sind verletzt.
Auch ganz alltäglich: die rechtlichen Bestimmungen für Angaben auf der Internet-Seite haben sich geändert – man hat es aber gar nicht mitbekommen und verstößt so ungewollt gegen bestehende Vorschriften.
Beides sind ganz typische Fallen, die im Medienalltag passieren, die einen jedoch teuer zu stehen kommen können und viel Geld kosten. Denn es gibt Kanzleien, die sich genau auf diese Fehltritte spezialisiert haben und Personen und Unternehmen regelmäßig abmahnen.
In einem sehr informativen Workshop haben sich die ENO-Gesellschafter einen Überblick verschafft.
Assessorin jur. Meike Ströhmer, Leiterin .garage dortmund (WbI) war die Referentin auf dieser Veranstaltung. Sie hat sich unter anderem auf diesen Themenbereich spezialisiert und gab in einem sehr praxisorientierten Vortrag eine Übersicht über die typischen Abmahnfallen beim Webauftritt.
ENO-Gesellschafter erhalten den Vortrag als kostenfreie pdf-Datei.