Näher an den Unternehmen, näher an den Beschäftigten

In einer von drei landesweiten Informationsveranstaltungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), informierten sich in der IHK zu Essen mehr als 100 Beraterinnen und Berater zu den anstehenden Änderungen im Bildungsscheckverfahren NRW.

Zum 30.04.2018 profitieren sowohl Beschäftigte als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Neuausrichtung der Förderung:

Im betrieblichen Zugang zum Programm entfällt die bisherige Einkommensgrenze. Betriebe können kalenderjährlich bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Auch E-Learning und betriebsinterne Seminare werden unterstützt.

Im individuellen Zugang entfällt die bisherige zielgruppenorientierte Schwerpunktsetzung. Auch Selbständige partizipieren. Die bisherige Einkommensgrenze wird auf 40.000 € zu versteuerndes Einkommen, 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung, angehoben. Der Bildungsscheck kann künftig einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Der Bildungsscheck NRW wird mit bis zu 30 Millionen Euro p.a. ausgestattet. Damit bildet er einen Schwerpunkt in der in der nordrhein-westfälischen Landesarbeitspolitik. Die Neuausrichtung unterstreicht den Stellenwert und betont die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung.

Detaillierte Informationen und Kontaktdaten der regionalen Beratungsstellen erhalten Sie bei Carsten Kupzick in der NRW Regionalagentur MEO (0201/1892-183 oder www.regionalagentur-meo.de).