Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen
Mit dem Inkrafttreten der neuen ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (7.Richtlinienänderung) des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. März sind nun einige Änderungen bei der Potentialberatung erfolgt.
So entfällt die Begrenzung auf kleinere und mittlere Unternehmen, die Erfordernis von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit, das betriebliche Mindestalter von zwei Jahren und der Ausschluss von Unternehmen, die sich zu mehr als 50% im Besitz von Bund, Ländern oder Gemeinden befinden.
Damit ist die Förderung nun auch für Unternehmen jenseits der Grenze von 250 Mitarbeitern und von Kleinunternehmen wie auch Start-ups unterhalb der Grenze von 10 Mitarbeitern möglich. Des Weiteren können nun auch Unternehmen der öffentlichen Hand eine Potentialberatung beantragen.