Unternehmen können vielfach davon profitieren

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Zahlreiche Förderprogramme – ein Check lohnt sich

 

Lohnkostenzuschüsse für Einstellung Langzeitarbeitsloser

Das Jobcenter bietet Langzeitarbeitslosen individuelle Unterstützung durch die gezielte Arbeitgeberberatung, Vorauswahl, Qualifizierung und das Coaching Arbeitsuchender. Zusätzlich fördert das 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz durch Lohnkostenzuschüsse die Einstellung Langzeitarbeitsloser: SGB-II-Leistungsempfänger von mehr als sechs Jahren werden in den ersten beiden Jahren mit 100 Prozent des Mindestlohns bezuschusst; tarifgebundene oder tariforientierte Arbeitgeber erhalten das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, wobei sich die Förderung von Jahr zu Jahr (über fünf Jahre) um zehn Prozent verringert. Für Menschen mit mehr als zwei Jahren ohne Beschäftigung wird ein 75-prozentiger Zuschuss im ersten und ein 50-prozentiger im zweiten Jahr gezahlt.

Potentialberatung NRW jetzt für fast alle Unternehmen

Nach dem Wegfall bestimmter Bedingungen können fast alle Unternehmen aus NRW die Potentialberatung in Anspruch nehmen. Bis vor kurzem hatten noch die Beschäftigtenzahl bzw. die Größe und das Alter eines Betriebs bei der Fördermittelvergabe eine Rolle gespielt. Selbst Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Besitz von Bund, Land oder Kommunen sind, gehören von nun an zu den potenziell Begünstigten. Betriebe ohne Beschäftigte werden nicht berücksichtigt. Schwerpunkte der Potentialberatung sind die Themenfelder Arbeitsorganisation, demografischer Wandel, Digitalisierung, Kompetenzentwicklung der Beschäftigten und Gesundheit. Der Zuschuss kann für bis zu zehn Beratungstage im Umfang von 50 Prozent der Beratungskosten, maximal jedoch 500 Euro betragen. Die Mittel kommen von der EU.

Bildungsschecks NRW – Erweiterung des Nutzerkreises

Seit kurzem können auch Selbständige und Beschäftigte von Städten und Gemeinden neben Arbeitnehmern vom Bildungsscheck NRW profitieren. Damit bezuschusst das Land berufliche Weiterbildung. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 40.000 und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Der Bildungsscheck kann von dem Weiterbildungsteilnehmer selbst (individueller Zugang) oder vom Betrieb für seinen zu qualifizierenden Angestellten beantragt werden (betrieblicher Zugang). So ist pro Jahr jeweils ein Bildungsscheck zu bekommen, mit dem das Land 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 500 Euro trägt. Ausschlusskriterium ist im betrieblichen Zugang die Unternehmensgröße von maximal 249 Beschäftigten (als Vollzeitäquivalente).

Neue Unternehmen durch Mikrokreditfonds

Der Mikrokreditfonds stellt Kredite für Kleingründungen sowie -unternehmen zur Verfügung. Zunehmend unterstützt er gründungswillige Migranten und Frauen. Im Fokus stehen außerdem gewerbliche Sozialunternehmen, für die der Mikrokreditfonds Deutschland in der Gründungs- und Skalierungsphase infrage kommt. Kleinunternehmen, die Interesse an einem Mikrokredit haben, können sich für eine Beratung direkt an eines der Mikrofinanzinstitute wenden.
Weitere Informationen gibt es unter www.mein-mikrokredit.de

Firmen profitieren von Förderprogramm für Elektromobilität

Mit einer Kaufprämie will das Land NRW die hiesigen Unternehmen zum Umstieg auf die Elektromobilität bewegen. Darüber hinaus werden weitere Anreize geschaffen. Das Programm verspricht 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes in Höhe von 4.000 Euro. 8.000 Euro locken beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Der Umstieg auf einen E-Transporter bis 4,25 Tonnen macht durch Kaufprämie plus Umweltbonus sogar einen Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Einen zusätzlichen Anreiz schafft das Land, indem es Gewerbetreibenden den nach Abzug Prämien verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität über die NRW.Bank zinslos finanziert. Des Weiteren können sich Unternehmen auch beim Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), bei der Anschaffung von Elektrolastenfahrrädern und bei Umsetzungsberatungen finanziell unterstützen lassen. Zum Beispiel übernimmt das Land beim Kauf und der Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturen bis zu 50 Prozent bzw. maximal 1.000 Euro für eine Wallbox sowie max. 3.000 Euro pro Ladepunkt an einer Ladesäule. Das gilt ab sofort auch für die Umrüstung der Mitarbeiterparkplätze (Arbeitgeberladen). www.elektromobilitaet.nrw.de