Änderung der Konditionen

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Mit Wirkung zum 3. Juli 2019 sind in der Förderrichtlinie zum Programm Innovations- und Digitalisierungsgutschein des Landes NRW einige Änderungen verlautbart worden.

So wurde der Fördersatz auf 40% für kleinere und 70% für mittlere Unternehmen herabgesetzt. Die maximalen Fördersummen von 10.000€ bzw. 15.000€ blieben jedoch gleich. Zudem wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des Programms exemplarisch aufzeigt. Diese Auflistung finden Sie hier: http://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/4868/live/lw_file/igd_kriterienkatalog_20190703.pdf

Der Innovations- bzw. Digitalisierungsgutschein hat das Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen einen unbürokratischen und nachhaltigen Zugang zu Hochschulen und Digitalisierungsmaßnahmen zu verschaffen. Eine Beantragung ist jederzeit möglich.

Kontakt

OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Martin Hinzmann
Tel. 0208/85036-28
martin.hinzmann@owtgmbh.de