Informationen für Unternehmen in der COVID19-Zeit

 

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

KfW-Corona-Hilfe: Verbesserte Kreditbedingungen
Die KfW hat die Kreditbedingungen ihrer Produkte verbessert. Ab dem 22. April 2020 gelten verlängerte Laufzeiten beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit: Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von maximal fünf auf zehn Jahre und für Kredite ab 800.000 Euro von maximal fünf auf sechs Jahre erhöht. Dabei kann die tilgungsfreie Zeit um ein Jahr auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Zudem hat die KfW die Bedingungen der Schnellkredite 2020 konkretisiert. Bezugsberechtigt sind Unternehmen, die zuletzt einen Gewinn erzielt haben – entweder im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 – beziehungsweise sei t das Unternehmen am Markt aktiv ist, falls der Zeitraum kürzer ist.

Kombinierbarkeit von Förderprogrammen – Obergrenzen beachten
Die Programme der NRW.BANK sind grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen von Bund und Land kombinierbar. Dabei muss aber die Obergrenze von De-minimis (max. 200.000 Euro in drei Jahren für KMU) eingehalten werden, sofern die Fördergelder unter De-minimis fallen. Alle aktuellen COVID19-Beihilfen, die also nach dem sogenannten Temporary Framework notifiziert sind (z.B. Mittel nach „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, Darlehen nach „Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020“, Bürgschaften nach „Bundesregelung Bürgschaften 2020“) können dagegen uneingeschränkt mit De-minimis-Programmen kombiniert werden.

Weiterbildung statt Kurzarbeit
Für KMU kann es attraktiv sein, ihre Beschäftigten nicht in Kurzarbeit zu schicken, sondern eine Weiterbildung zu beantragen. Im Rahmen der Weiterbildungsförderung können zum einen die Weiterbildungskosten wie beispielsweise Lehrgangskosten für den einzelnen Beschäftigten (Arbeitnehmerförderung) übernommen werden. Zum anderen können Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten an Arbeitgeber (Arbeitgeberleistung) gebilligt werden. Art und Umfang der Förderung orientieren sich maßgeblich an der Betriebsgröße. Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus. Weitere Informationen hält der Bundesverband mittelständische Wirtschaft bereit.

Gut zu Wissen: StartupRemote hilft Gründern digital
Gründer treffen die Kontakt-Beschränkungen oft besonders hart, der direkte Kontakt zu anderen Start-ups sowie Pflege und Aufbau eines Netzwerks für das Business fallen schwer. Die Plattform Start-up-Remote (www.startupremote.de) springt ein. Hier geben Experten der lokalen Gründerszene in der Metropole Ruhr in zahlreichen Videos ihr Know-how nun auf digitalem Weg weiter, kostenlos und jederzeit verfügbar.

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