Corona-Krise: Finanzielle Hilfen und Regelungen für Unternehmen und Beschäftigte im Überblick

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Bundes- und Landesregierung NRW bieten für Unternehmen verschiedene Hilfen an – wir helfen Ihnen dabei, die passenden zu finden

 

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus sind längst spürbar und stellen kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Coronavirus hat großen Einfluss auf die Wirtschaft. Für Unternehmen stellen sich derzeit viele Fragen.

Zur Abfederung von Umsatz- und Einnahmerückgängen bzw. finanziellen Engpässen und Konsequenzen für die Beschäftigten bieten die Bundes- und Landesregierung NRW verschiedene Hilfen an.

Die Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung informiert und berät zu diesen Leistungen. Wir stellen die aktuellen Informationen zu Fördergeldern und verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zusammen und sind Ansprechpartner, wenn es darum geht Unternehmen dabei zu unterstützen, die richtigen Zugänge und Kontakte zu finden.

KURZARBEIT

//Gelockerte Voraussetzungen bei Beantragung

Unternehmen können nunmehr unter gelockerten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen. Das bedeutet:

  • Absenkung des Quorums für Kurzarbeit auf mindestens zehn Prozent der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zur Anzeige von Kurzarbeit bzw. zur Beantragung von Kurzarbeitergeld nehmen Unternehmen Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vor Ort auf. Die Hotline erreichen Sie unter der Tel.-Nr. 0800 45555 20. Die Hotline für Oberhausen lautet Tel.: 0208 8506-200

Unter dem Link http://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf finden Sie das Merkblatt 8a, dass alle wichtigen Infos für Arbeitgeber bündelt, hier auch ein Link zu zwei Erklärvideos zum Thema und zum Verfahren: http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video.

Für den Fall, dass ein Antrag gestellt werden muss, verfahren Sie bitte wie folgt:

Unter dem Link http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformenfinden Sie alle wichtigen Informationen zum Kurzarbeitergeld (kurz: KUG). Rechts unten auf dieser Website unter „Downloads“ finden Sie auch die „Anzeige über Arbeitsausfall“. Die Arbeitgeber laden sich diesen bitte herunter, füllen ihn aus und unterschreiben den Vordruck. Anschließend schicken Sie die Anzeige bitte eingescannt per Email an Essen.031-OS@arbeitsagentur.de.

Die neue Regelung zum Kurzarbeitergeld werden rückwirkend zum 01.03.20 gelten. Hier die aktuelle Seite des BMAS dazu:
http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/kurzarbeitergeld-wird-erleichtert.html
Auch auf der Sonderseite der Agentur erhalten Sie weitere Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Hotline der IHK zu Essen zum Thema Kurzarbeit
Die Nachfrage der Unternehmen im IHK-Bezirk zu Fragen rund um das Thema Kurzarbeit ist groß. Daher bietet die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) hierzu ab dem 26.03.2020 eine gesonderte Telefonhotline für ihre Mitgliedsunternehmen an. Unter der Telefonnummer 0201 1892-123 stehen Expertinnen und Experten von montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr zur Verfügung.

VERDIENSTAUSFALL

//Entschädigung bei Tätigkeitsverbot

Im Falle eines Tätigkeitsverbots (z.B. Quarantäne) wegen des Coronavirus kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in NRW sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR/Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf). Informationen zu Tätigkeitsverboten und Verdienstausfall liefert die LVR-Webseite. Anfragen per Mail: ser@lvr.de; LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

LIQUIDITÄTSSICHERUNG

//Liquiditätssicherung durch Bürgschaften

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen Unternehmen in NRW öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Telefonische Auskunft gibt es unter 02131 5107-200 und im Internet bei der Bürgschaftsbank NRW.

//Liquiditätssicherung durch Beteiligungskapital

Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem
Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
Telefonische Auskunft gibt es unter 02131 5107-200 und im Internet bei der KBG.

//NRW-Bank berät individuell

Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Betroffene Unternehmen sollten sich so früh wie möglich melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten ausloten zu können.
Das NRW.BANK-Service-Center informiert unter Tel. 0211 91741 4800.

//KfW optimiert Kreditkonditionen

Die KfW als Förderbank des Bundes bietet konditionenoptimierte Kreditprogramme an.
Die Bank informiert unter Tel. 0800 539 9001 und auf der .
Weitere Informationen auf der KfW-Webseite.

WICHTIG: Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Ihre Begleitung ist bei der Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten unerlässlich.

STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN

//Liquiditätsverbesserung durch Stundung

Zur Steigerung der Liquidität bei Unternehmen werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Kontaktieren Sie hierzu bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Mit diesem Formular können Sie sich direkt an die Stadt wenden: http://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

Stadt Oberhausen
Fachbereich 1-1-40/Steuern
Schwarzstr. 72
46042 Oberhausen
oder
Herr Schalapski
Fachbereich 1-1-40/Steuern
Tel: 0208 825-2576
Fax: 0208 825-5112
wolfgang.schalapski@oberhausen.de

GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTÄNDIGE

Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen Grundsicherung beantragen. Dabei gilt anders als beim ALG II keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zugesagt, unbürokratisch Anträge etwa auch per Telefon entgegen zu nehmen. Mehr Infos dazu gibt es hier >>

UNTERSTÜTZUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND EXISTENZGRÜNDER

Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, ohne Einschaltung ihrer Hausbank aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland Beteiligungskapital zu beantragen. Bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss können bis zu 75.000 Euro beantragt werden. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Informationen unter: www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds

Der Bundesverband Deutsche Startups hat heute seinen 4-Stufen-Plan zum Schutz deutscher Startups in der Corona-Krise vorgelegt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: deutschestartups.org/2020/03/20/corona-krise-startup-verband-legt-schutzschirm-fuer-deutsche-startups-vor/

NRW RETTUNGSSCHIRM

Hilfen für Mittelstand, Kleinunternehmer, Selbständige, Gründer und Kulturschaffende

Das Land NRW hat zusätzlich zum Bund einen landeseigenen Rettungsschirm mit einem Sondervermögen von 25 Milliarden Euro aufgespannt, um die Folgen der Coronakrise abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Neben vielen weiteren Maßnahmen sind in diesem Sondervermögen auch Mittel für den Mittelstand, Kleinunternehmen, Selbständige, Gründer und Kulturschaffende enthalten:

Das Land NRW sagt zu, das Bundesprogramm durch eineigenes Landesprogramm dort zu ergänzen, wo dies aufgrund vonBesonderheiten in Nordrhein‐Westfalen und im Interesse betroffenerKleinunternehmer, Solo‐Selbständiger und Kulturschaffender erforderlich ist.
Das Land NRW will die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Start-ups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK an die Seite stellen („Matching Fund“).  http://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/20200319_massnahmenpaket_corona_final_mwide.pdf

Hier Formular „Steuererleichterungen aufgrund Auswirkungen Coronavirus“ herunterladen >>

Mit Hochdruck wird an einer Verlängerung des Gründerstipendium NRW gearbeitet, damit keine gute Gründeridee verloren geht.
Das Programm Mittelstand innovativ mit den Digitalisierungsgutscheinen wird neu ausgerichtet und besser ausgestattet.

ZENIT übernimmt die zentrale NRW-Hotline für das Hilfspaket der Landesregierung.
Informationen zu dem kompletten Maßnahmenpaket finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/19.03.2020_massnahmenpaket.pdf  Die Hotline für den Rettungsschirm „Unternehmen-Soforthilfe NRW“ ist ab sofort geschaltet. Sie erreichen die Hotline werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0208 30004-39.

KONTAKT UND INFORMATIONEN

Die Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung konzentriert sich jetzt bei ihrem Beratungsangebot auf Fragen und Probleme, die Selbstständige und Unternehmen in Zusammenhang mit der Corona-Krise haben. Hierzu bitten wir Sie, sich bei uns telefonisch oder unter einer der unten aufgeführten E-Mail Adressen mit dem Betreff „Corona“ mit kurzer Skizzierung des Problems bzw. der Frage zu melden. Geben Sie bitte in der E-Mail auch Ihre Telefonnummer an, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können.

Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH

Martin Hinzmann
Tel.: 0208 8503628
martin.hinzmann@owtgmbh.de

Heinz Wisnitzer
Tel: 0208 8503613
heinz.wisnitzer@owtgmbh.de

IHK HOTLINE
Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) bietet eine Telefonhotline für ihre Mitgliedsunternehmen an. Unter der Telefonnummer 0201 1892-333 stehen Experten bei der IHK rund um das Thema Corona von montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Verfügung.

HWK HOTLINE
Die Handwerkskammer Düsseldorf bietet für Handwerksbetriebe eine spezielle Hotline. Unter der Telefonnummer 0211 8795-555
gibt es Beratung und Informationen. Auch auf der Internetseite der HWK finden Sie Infos und Kontakte.

WEITERE WICHTIGE INFORMATIONSQUELLEN

NRW.Bank
Die NRW.Bank als Bank des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine eigene Hotline für Unternehmen eingerichtet. Diese erreichen Sie unter 0211 91741-4800.
Der NRW.Bank Universalkredit ergänzt die NRW.Bank die 50%ige Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme bei ihrer Haftungsfreistellung. Der bisher notwendige Mindestkreditbetrag entfällt. Die Vergabe des Kredits erfolgt über das Hausbankverfahren.

Bürgschaftsbank NRW
Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmer und freiberuflich Tätige, wenn diese ihrem Kreditinstitut keine ausreichenden Sicherheiten stellen können.
Weitere Infos erhalten Sie über die Hotline 02131 5107-200

KfW-Bank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ebenfalls ein Maßnahmenpaket geschnürt, welches die Unternehmen bei der Sicherstellung ihrer Liquidität unterstützen soll. Eine Corona-Sonderseite fasst die wichtigsten Programme für etablierte und junge Unternehmen prägnant zusammen: http://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Finanzverwaltung NRW
Das Ministerium der Finanzen hat die nordrhein-westfälischen Finanzämter angewiesen, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen. Weitere Maßnahmen werden derzeit geprüft.

Bund
Eine allgemeine Kurzdarstellung der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung finden Sie auch beim Bundeswirtschaftsministerium: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Land NRW
Das Land informiert über die Website http://www.land.nrw/corona über die Entwicklungen im Bundesland.

UnternehmerverbandsGruppe e.V.
Der Unternehmerverband hat auf seiner Homepage eine Sonderseite mit aktuellen Informationen zum Corona-Virus eingerichtet. Zur Sonderseite

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Das BMJV bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Infos dazu gibt es hier >>


UND SONST NOCH

Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten?
Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen FAQs zum Coronavirus.

Die Website „Gute Arbeitswelt“ richtet sich an Betriebe und Beschäftigte sowie an Multiplikatoren, wie zum Beispiel Kammern, Gewerkschaften oder Unternehmensverbände. Sie bietet wichtige Informationen, Praxisbeispiele und aktuelle Meldungen & Termine rund um die Themen Faire Beschäftigung, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Rechtliches und Mitbestimmung. Die Website wird von der G.I.B. betrieben und in Kooperation mit dem Arbeitsministerium NRW und dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung redaktionell betreut. Bei Interesse klicken Sie auf: www.gute-arbeitswelt.nrw

Stand 14.4.2020
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