Die Koalition hat eine Reihe weiterer Beschlüsse gefasst, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeignet. Angesichts der Corona-Krise soll es für kinderlose Beschäftigte – je nach Bezugsdauer – von 60 auf bis zu 80 Prozent und für Beschäftigte mit Kindern von 67 auf bis zu 87 Prozent erhöht werden.
Die Neuregelung, auf die sich die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD verständigt haben, sieht im Detail vor, dass in den ersten drei Monaten die bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätze gelten. Ab dem 4. Monat würden 70 oder 77 Prozent, ab dem 7. Monat dann 80 oder 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird davon abhängig gemacht, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt.
Weitere Beschlüsse
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie
SPD und Union wollen der von der Corona-Krise stark betroffenen Gastronomie helfen. Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 werde der Mehrwertsteuersatz für Speisen generell auf sieben Prozent verringert. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur sieben Prozent an.
Arbeitslosengeld
Der Bezugszeitraum wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Wer arbeitslos wird, bekommt bisher zwölf Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre – vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Steuererleichterungen
Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen.
Unterstützung für Homeschooling: Schulen und Schüler werden mit bis zu 500 Millionen Euro beim digitalen Unterricht zu Hause unterstützt. Bedürftige Schüler sollen einen Zuschuss von 150 Euro zur Anschaffung von Geräten bekommen. Darüber hinaus solle die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
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