NRW-Soforthilfe: 2.000 Euro für Lebensunterhalt abrechenbar

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Lebenshaltungskosten durch die NRW-Soforthilfe
In der Debatte um die Deckung der Lebenshaltungskosten durch die NRW-Soforthilfe hat das Land nun eine sogenannte Vertrauensschutz-Lösung gefunden. Nach Vorgabe des Bundes darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Dies war zunächst nicht klar bei der Beantragung ersichtlich. Darum können Kleinunternehmer, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben für die Monate März und April jeweils 1.000 Euro als Unternehmerlohn zu den Betriebskosten zählen. Dies gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Wer jedoch bereits Grundsicherung beantragt oder bereits Gelder durch das Soforthilfeprogramm für Künstler und Kulturschaffende bewilligt bekommen habe, könne die neue Regelung nicht in Anspruch nehmen.

Die Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer, die unter die neue Regelung fallen, können beim abschließenden Nachweis am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums der Verwendung des Geldes 2.000 Euro für ihren Lebensunterhalt geltend machen. Dazu erhalten alle Zuschussempfänger ein Schreiben mit einem entsprechenden Vordruck sowie einer Anleitung. Zu viel erhaltene Hilfe muss an die Landeskasse zurückgezahlt werden, nun aber eben 2.000 Euro weniger.

NRW-Soforthilfe: Neue Anträge bis Ende Mai möglich
Anträge auf die NRW-Soforthilfe sind auch weiterhin möglich. Die Frist für Antragstellung wurde bis Ende Mai verlängert. Die Kosten für den Lebensunterhalt werden dann jedoch nicht mehr übernommen. Ab Mai müssen Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer die Grundsicherung beantragen, wie es das Bundesprogramm vorsieht. Bislang sind mehr als 400.000 Soforthilfe-Anträge in NRW gestellt worden, fast alle sind bereits abgearbeitet. Die ausgezahlte Gesamt-Fördersumme liegt bei rund vier Milliarden Euro.

MKW-Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler aufgestockt
Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende, die bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten damit einen Zuschuss von 2.000 Euro für die Monate März und April. Neue Anträge sind nicht möglich. Antragsberechtigte, die bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) den finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt. Auch hier gilt die Voraussetzung , dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben.

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