Der Mindestabstand von anderthalb Metern gilt weiterhin. Auch die Kontaktbeschränkung bleibt. Sie wird allerdings etwas gelockert.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Mit einem abgestuften Plan sollen in NRW in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen gelockert werden.

Ab Montag, 11. Mai 2020, dürfen alle Geschäfte unabhängig ihrer Größe aufmachen, dabei gilt: max. 1 Person (Kunden und Verkäufer) pro 10 qm Verkaufsfläche. Das gilt auch für Restaurants.

Kneipen, Bars und Diskotheken, Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios bleiben hingegen noch zu. Für sie werden noch passgenaue Infektionsschutzkonzepte erarbeitet.

Tourismus: Ab Montag dürfen Ferienhäuser und -wohnungen sowie Campingplätze unter Wahrung der Kontaktbeschränkung genutzt werden. Dies gilt auch für Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleih-Stationen. Ab dem 21. Mai werden auch Hotels für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie.

Sport und Freizeit: Ebenfalls ab Montag öffnen dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen von Vereinen. Freibäder können ab dem 20. Mai besucht werden. Hallenbäder und Wellness-Einrichtungen ab dem 30. Mai. Dann darf auch Sport in geschlossenen Räumen gemacht werden, bei dem es zu Körperkontakt kommt.

Großveranstaltungen bleiben weiterhin bis 31. August 2020 untersagt. Mit Zieldatum 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können. Einen Überblick über weitere Bereiche wie Kultur, Bildung und Hochschulen finden Sie hier in der Mitteilung des Landes NRW.

 

Förderung von Produktionsanlagen für Schutzausrüstung startet
Um die Produktion persönlicher Schutzausrüstung auszubauen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ab sofort Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben (je Unternehmen auf 10 Millionen Euro begrenzt). Das Vlies darf bis Ende 2023 nur als Vorprodukt für FFP2-Masken, FFP3-Masken oder medizinische Schutzmasken veräußert werden. Der deutsche und europäische Markt mussbevorzugt bedient werden. Die geförderten Anlagen sind spätestens bis zum 31. März 2021 in Betrieb zu nehmen.

Anträge können bis zum 30. Juni gestellt werden. Förderfähig sind nur Investitionen, die seit dem 28. Februar 2020 getätigt wurden. Weitere Informationen und Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und in der Richtlinie vom 27. April 2020.
Der Arbeitsstab Produktion erarbeitet zudem zwei weitere Förderprogramme: Zum einen soll kurzfristig die Produktionskapazität von Maschinen zur Maskenkonfektionierung erhöht werden. Geplant ist ein Investitionskostenzuschuss von 30 Prozent. Zum anderen soll der Aufbau einer nachhaltigen nationalen und europäischen Produktionskapazität für zertifizierte Schutzmasken unterstützt werden. Geplant ist ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 40 Prozent. Beide Programme sollen Ende Mai fertiggestellt sein und in Kraft treten.

 

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