Schutzschirm und Lockerungen

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Sozialschutzpaket II ist beschlossen: Weitere Hilfen für Arbeitnehmer
Die Bundesregierung erhöht das Kurzarbeitergeld, weitet die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit aus und verlängert die Bezugszeit von Arbeitslosengeld. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) am vergangenen Freitag zugestimmt.

Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns. Für Beschäftigte mit Kindern steigt es auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Jahresende. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Sie können vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben. Darüber hinaus wird das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Geplant: Schutzschirm für Kommunen
Mit einem 57 Milliarden Euro schweren „Solidarpakt“ will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) den Städten und Gemeinden in der Coronakrise finanziell unter die Arme greifen. Demnach strebt Scholz zusammen mit den Bundesländern die Übernahme kommunaler Altschulden an. Allein dafür sollen Bund und Länder 45 Milliarden Euro bereitstellen. Die Hälfte der Summe will der Bund übernehmen, die andere Hälfte sollen die Länder mit betroffenen Kommunen beisteuern. Aus einigen Ländern gibt es aber Widerstand.

Neue Lockerungen in NRW: Gastronomie, Hotel, Krankenhäuser
Restaurants dürfen seit dem 15. Mai wieder Buffets anbieten. Vor jedem „Gang“ müssen sich die Gäste die Hände desinfizieren und bei der Nutzung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Hotels in NRW dürfen ab heute (18. Mai) wieder für Touristen öffnen, sofern diese einen Wohnsitz in einem EU-Staat, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen haben. Beschäftigte, die direkten Kontakt mit Gästen haben, müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Zimmerreinigung soll bei kürzeren Aufenthalten nicht jeden Tag sondern nur nach der Abreise erfolgen.

 

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