Förderungen für die Einstellung von Hochschulabsolventen damit wieder möglich

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Das Förderprogramm Mittelstand.innovativ! mit den Förderbausteinen „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ sowie „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ wurde thematisch und formal neu ausgerichtet. Ergebnis dieser Neuausrichtung ist das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), welches seit gestern (2.6.2020) gültig ist.

Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in zwei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: (1) Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmen, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Hier gelten temporär (bis zum 31.12.2020) erhöhte Förderquoten: 80 Prozent für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 Prozent für mittlere Unternehmen. (2) Mit dem zweiten Baustein, dem MID-Assistenten, können Unternehmen einen Hochschulabsolventen einstellen um so den Wissenstransfer der Hochschulen in den Betrieb erleichtern.

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