Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat alle wichtigen Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren auf seiner Webseite veröffentlicht.

Zuwendungsempfänger erhalten in den nächsten drei Monaten eine E-Mail von noreply@soforthilfe-corona.nrw.de mit einem beigefügten Vordruck „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020“. Dieser hilft bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses.

Nur das Ergebnis dieser Berechnung soll dem Wirtschaftsministerium über das Rückmelde-Formular (personalisierter Link in E-Mail) mitgeteilt werden.

Zuwendungsempfänger müssen alle Unterlagen, die sie zur Berechnung benötigen, für zehn Jahre aufbewahren. Wenn für mehrere Unternehmen Soforthilfe beantragt wurde, erhalten Zuwendungsempfänger jeweils eine separate E-Mail je Antrag.

Bei Fragen zur Abrechnung hat das Ministerium eine zentrale Hotline geschaltet: Telefon: 0211-7956 4995