NRW.BANK.Infrastruktur Corona
Am 15.7.2020 ist die neue Programmvariante „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ gestartet.
Die NRW.BANK vergibt ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 150 Millionen Euro zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen und/oder sozialen Infrastruktur. Gefördert werden unabhängig von der Rechtsform gemeinnützige Institutionen, Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlichem Gesellschafterhintergrund, zum Beispiel Flughäfen und Verkehrsgesellschaften, sowie gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren, zum Beispiel ambulante Pflegedienste und Betreiber von Kitas.
Die Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent.
Das Förderdarlehen ist bis Ende 2020 befristet.
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