Mittelstand Innovativ & Digital (MID) ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen, konkrete Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Unternehmerinnen und Unternehmer können mithilfe des Gutscheins einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten können bei einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Unternehmen beauftragt werden.

Am Anfang des Projekts kann ein Analyseschritt stehen. So kann beispielsweise in einer Potenzial- oder Status-quo-Analyse untersucht werden, in welchem Ausmaß das neue oder zu optimierende Produkt, Produktionsverfahren oder die Dienstleistung bereits digitalisiert ist. Im Fokus des Projekts muss aber der zweite, obligatorische Schritt stehen: die Umsetzung der geplanten Entwicklung.

Förderschwerpunkte

Das Projekt kann in allen Branchen und Themenfeldern angesiedelt sein. Schwerpunktmäßig sollen mit der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung die Entwicklung und der Einsatz intelligenter Applikationen sowie die digitale Vernetzung von Maschinen gefördert werden.

Hierfür soll vor allem auf den bereits in den vergangenen Jahren geschaffenen Möglichkeiten, große Datenmengen zu erfassen, aufgebaut werden: KMU werden nun dazu ermutigt, Daten nicht nur zu erheben, sondern auch mit Methoden des maschinellen Lernens auszuwerten. Auf diese Weise können basierend auf Algorithmen neue Wege der Automatisierung und Vorhersage generiert werden.

In der Produktion können so Ausschusszahlen oder Nachrüstzeiten reduziert werden, wenn miteinander vernetzte Maschinen selbstständig Probleme erkennen. Im Baugewerbe eröffnen sich Möglichkeiten, digitale Werkzeuge zu entwickeln und mittels Augmented Reality zu erproben. Und im Gesundheitswesen können beispielsweise altersgerechte Assistenzsysteme trainiert werden. Idealerweise sollte bei den Projekten auch die IT-Sicherheit berücksichtigt werden – reine/allgemeine Maßnahmen aus diesem Bereich werden jedoch nicht gefördert.

Antragstellung

Anträge stellen die KMU selbst. Dabei wird der Antrag online über das Antragsmodul generiert und durch den Versand der Anlage „Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein“ rechtskräftig. Sobald ein Unternehmen eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) erhalten hat, kann es eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der freien Wirtschaft (Start-up, Ingenieurbüro, IT-Beratung, etc.) mit Sitz in der Europäischen Union beauftragen.

Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, bei dem die Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen und nach dem Projektabschluss den Förderanteil zurückerstattet bekommen. Der Anteil der Rückerstattung (Förderquote) liegt für kleine Unternehmen bei 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 30 Prozent. Um digital gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen zu können, werden die Förderquoten für alle Anträge, die bis zum Stichtag 31.12.2020 eingehen, für kleine Unternehmen auf 80 Prozent erhöht. Für mittlere Unternehmen gilt entsprechend eine höhere Förderquote von 60 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro.