Ab sofort erfolgt die Berechnung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Über 23.000 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben durch die Umsetzung der Soforthilfe NRW einen finanziellen Zuschuss erhalten, um das Überleben in den ersten Wochen des vollständigen Lock Downs zu sichern. Unter anderem hat die  Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) Unternehmen bei der Antragstellung beraten und insbesondere Gespräche zum Soforthilfeprogramm geführt.

Nun folgt die von Bund und Land vorgesehene Berechnung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses. Die Soforthilfeempfänger werden in den nächsten Tagen vom Wirtschaftsministerium NRW (MWIDE) per E-Mail aufgefordert, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass – in einem rein digitalen Verfahren – zu berechnen und eine mögliche Überkompensation zurückzuüberweisen.

„Wir gehen von einem hohen Beratungsbedarf aus. Einige Solo-Selbständige und Kleinunternehmen werden zumindest einen Teil des Betrags zurückzahlen müssen“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerald Püchel. „Der Zuschuss aus der Soforthilfe muss in der Steuererklärung 2020 angegeben und als Betriebseinnahme versteuert werden. Wir empfehlen unseren Unternehmen hier einen Steuerberater hinzuzuziehen.“

 

Die Experten der IHK unterstützen die Soforthilfeempfänger und geben Antworten auf allgemeine Fragen rund um die Abrechnung. Die Corona-Hotline der IHK ist weiterhin von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr unter 0201 1892-333 zu erreichen. Das Angebot richtet sich an alle Mitgliedsunternehmen der IHK.