Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes und gewährt aus Mitteln des Landes zusätzliche Unterstützung

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Da der Bund auch bei der Überbrückungshilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes und gewährt aus Mitteln des Landes zusätzliche Unterstützung.

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, erhalten – über die Überbrückungshilfe hinaus – eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn). Es gelten die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe. Das Programm “NRW Überbrückungshilfe Plus” soll zusammen mit der Überbrückungshilfe starten – ein genaues Datum ist bisher nicht bekannt.

WICHTIGE INFORMATION

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um vorläufige Informationen handelt. Die Bundesregierung hat derzeit noch keine rechtsverbindlichen Richtlinien zum Programm erlassen. Eine Antragstellung ist somit noch nicht möglich und wird ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer möglich sein. Die Vorbereitungen hierzu laufen derzeit.

 

//

Lie­be Nut­ze­rin­nen und Nut­zer, auf­grund der dyna­mi­schen Situa­ti­on ändern und ergän­zen wir die Inhal­te. Wir recher­chie­ren die­se Anga­ben nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen. Den­noch kön­nen wir für die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit keine Gewähr über­neh­men.