Am 8.7.2020 wurde die bundesweit geltende Antragsplattform für die Überbrückungshilfe freigeschaltet.
Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler können den Antrag nicht selbst beim Land stellen, sondern nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Das soll zum einen vor Betrug bei der Antragstellung schützen und zum anderen dem Land die Prüfung und Gewährung der Hilfen erleichtern.
Die Kosten für die Antragstellung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer könnten die Betroffenen als Fixkosten geltend machen, sie würden erstattet, so Pinkwart.
Ab dem 10. Juli können dort online Anträge gestellt w erden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Spätestmögliches Datum für einen Antrag ist der 31. August 2020.
Die Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe übernehmen in NRW wieder die Bezirksregierungen. Auch die Antragstellung für das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt auf dem selben Weg.
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