Die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ mit einem Fördervolumen von bis zu 410 Millionen Euro ist am 1. August 2020 in Kraft getreten.
Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
Folgende Regelungen sind vorgesehen:
- 2.000 Euro je abgeschlossenem Ausbildungsvertrag für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten.
- 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenem Ausbildungsvertrag.
- Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
- Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
- Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen ab dieser Woche auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.