Teilnehmen und Chancen nutzen – Antragsfrist bis zum 15.9.2020 verlängert
Die Einzelhändler brauchen (neue) Werkzeuge, um sich mit Unterstützung von Bund und Land aus dieser Existenzkrise zu befreien.
Eines davon ist die vierte Auflage des coronabedingt vorgezogenen NRW-Förderprojektes „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“. Es zielt ab auf ein Mehr an „ökonomischer Resilienz“, was so viel heißt wie: ein Zugewinn an wirtschaftlicher Robustheit in Krisen gepaart mit der Fähigkeit, sich schnell und innovativ auf neue Rahmenbedingungen einzustellen und bestmöglich darauf zu reagieren, um nachteilige Auswirkungen auf den eigenen Betrieb abzufedern.
Wer sich und sein Einzelhandels-Unternehmen ergänzend digital aufstellt, zum Beispiel durch die zusätzliche Installation eines Web-Shops, der hat jetzt die Möglichkeit, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen, bis zu 12.000 Euro Fördersumme als Zuschuss zu erhalten. Aus Landesmitteln und ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Antragstellung
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Forschungszentrum Jülich als Projektträger. Wer sich um Förderung bewerben will, der findet unter www.digihandel.nrw das auszufüllende Antragsformular. Dieses ist per E-Mail zu senden an: antragseingang_etn@fz-juelich.de und mit dem Stichwort: DIGIHANDEL zu versehen. Die Anträge (maximal 25 MB) können ab sofort bis einschließlich 15. September 2020 (diese wurde verlängert) gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von einer bis 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Das Handelsunternehmen existiert bereits (mindestens seit dem 1. Januar 2020), weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).
Was wird gefördert?
Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.
Der Aufruf wendet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistung (einschließlich Schulungen) sowie der Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.
Wie wird gefördert?
Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.
Kontakt
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusfördrung GmbH
Martin Hinzmann
martin.hinzmann@owtgmbh.de
Tel.: 0208 85036-28