Überblick über die wichtigsten Maßnahmen

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Freizeit und Gastronomie

Bars, Clubs, Kneipen und Restaurants müssen bis Ende November schließen. Restaurants dürfen aber Essen ausliefern oder abholen lassen. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen wie Kinos, Theater, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen – ebenso wie Spielhallen und Bordelle. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Schulen

Schulen und Kitas sind von den Schließungen ausgenommen. Damit sollen Ausbildung gesichert und Familien nicht erneut belastet werden. Die Länder entscheiden selbst über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Kontaktbeschränkungen

Die Bürger sind aufgefordert, private Kontakte auf „ein absolut nötiges Minimum“ zu begrenzen. Zu Hause und auch im öffentlichen Raum sollen sich nur Mitglieder zweier Haushalte, maximal aber zehn Personen treffen.

Einschränkungen bei Reisen

Bund und Länder bitten die Bürger dringend, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Dazu zählen auch touristische Reisen. Kommerzielle Übernachtungsmöglichkeiten soll es nur noch für notwendige, explizit nicht touristische Reisen geben, zum Beispiel für unabdingliche Dienstreisen.

Handel und Dienstleistungen

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet. Dabei darf sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege, beispielsweise Kosmetiksalons, werden ebenfalls geschlossen. Friseure dürfen aber offen bleiben. Erlaubt bleiben außerdem medizinisch notwendige Dienstleistungen und Behandlungen, etwa Physiotherapie.

Aufruf zur Heimarbeit

Unternehmen sind „eindringlich“ aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen Firmen dabei beraten, aber auch kontrollieren.

Sport

Neben den Schließungen von Schwimmbädern und Fitnessstudios (siehe auch den Punkt Freizeit und Gastronomie) gibt es weitere Einschränkungen. Amateursport ist nur allein oder mit den Mitgliedern insgesamt zweier Hausstände erlaubt. Das bedeutet, dass etliche Mannschaftssportarten nicht ausgeübt werden können. Beispielsweise Joggen geht aber weiterhin. Der Profisport kann weitergehen, allerdings ohne Zuschauer in den Stadien oder auf den Sportanlagen. Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.

Gottesdienste und Demonstrationen

Auch Gottesdienste bleiben weiterhin möglich, solange die Hygieneauflagen beachtet werden. Kanzlerin Merkel sagte, diese zu verbieten, wäre ihr nicht verhältnismäßig erschienen. Bayerns Ministerpräsident Söder verwies auf das „hohe Gut“ der Religionsfreiheit. Ähnliches gilt für Demonstrationen, die ebenfalls einen hohen rechtlichen Schutz genießen. Sie bleiben unter Einhaltung der Abstandsregeln weiterhin möglich.

Entschädigungen

Unternehmen und Selbständige, die von den Schließungen betroffen sind, sollen entschädigt werden. Kleinere Betriebe sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent.