Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen ist von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung während der Corona-Krise und für eine anschließende wirtschaftliche Erholung.
Für die Unterstützung von Unternehmen der Umweltwirtschaft, zum Beispiel zur Entwicklung von energieeinsparenden und ressourcenschonenden Produkten und Dienstleistungen, stellt das Land jetzt zusätzlich fünf Millionen Euro bereit.
Das Sofortprogramm Umweltwirtschaft wurde vom Umweltministerium im Rahmen des Landeskonjunkturprogramms erarbeitet und adressiert zwei Programmteile. Der Programmteil „Forschung, Entwicklung und Innovation“ ermöglicht es Unternehmen, sich trotz der derzeit teils widrigen Marktsituation innovativ zu positionieren und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Vom zweiten Programmteil „Maßnahmen im Bereich Grüne Gründungen“ profitieren ausschließlich neugegründete Unternehmen der Umweltwirtschaft, die bei der Entwicklung von Prototypen gefördert und bei der Erschließung der Märkte unterstützt werden.
Die Förderung erfolgt auf Basis von Zuschüssen und kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Es kommen vereinfachte Förderbedingungen zur Anwendung. Projektanträge können ab sofort beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Die Antragsfrist für Programmteil 1 endet am 26. November 2020, für Programmteil 2 am 31. Dezember 2020.