Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurden mit Beschluss der Parlamentarier bis Ende 2021 verlängert.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Auch der Bundesrat hat bereits angekündigt, diese Entscheidung mittragen zu wollen. Damit können Beschäftigte, die länger als drei Monate in die Kurzarbeit gehen müssen, auch im kommenden Jahr finanziell stärker entlastet werden.

Ab dem vierten Monat, in dem Betroffene die Hilfe erhalten, steigt die Höhe des Kurzarbeitergeldes von normalerweise 60 Prozent des Lohns auf 70 Prozent. Berufstätige mit Kindern sollen dann 77 Prozent statt 67 Prozent ihres Gehalts erhalten.

Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Die Regelung soll für alle Beschäftigten gelten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden.