So kommen die Unternehmer an die Fördergelder

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Die vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen sollen in Kürze erste Abschlagszahlungen aus der „Novemberhilfe“ erhalten. Auf diese Verfahrensweise haben sich die Ministerien geeinigt. Die beiden Häuser haben sich auf folgende Verfahrensweise verständigt:

  • Soloselbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich am 25. November 2020).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

Die Antragstellung soll „einfach und unbürokratisch“ erfolgen. „Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen“, teilen die beiden Ministerien mit.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen werde parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Infos und Kontakt zu den verschiedenen Förderprogrammen
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung
Martin Hinzmann, martin.hinzmann@owtgmbh.de, Tel. 0208 85036-28
Heinz Wisnitzer, heinz.wisnitzer@owtgmbh.de, Tel. 0208 85036-13