Antragstellung für Abschlagszahlung zur Novemberhilfe am 25.11.2020 gestartet
Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
- In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.
- Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform.
- Soloselbstständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen prüfenden Dritten, das heißt über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
- Die Abschlagszahlung wird einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe findet soweit möglich ein automatisierter Abgleich mit Daten der Finanzverwaltung statt.
- Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen. So ist für die Authentifizierung im Direktantrag insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.
Die Auszahlungen der Abschlagszahlung sollen kurz nach Einreichung des Antrags starten, das heißt noch im November.
Die Einzelheiten hat das Handelsblatt in FAQs noch einmal zusammengefasst.
Informationen und Kontakt
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Heinz Wisnitzer, Tel.: 0208 85036-13, heinz.wisnitzer@owtgmbh.de