Derzeit werden die genauen Förderdetails für die Nothilfen zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium verhandelt.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Das Handelsblatt hat neben den öffentlichen Ankündigungen von Altmaier und Scholz bereits weitere Details zu der neuen Unterstützung erfahren.

Wer bekommt die Nothilfen?
Die neuen Nothilfen bekommen die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen (auch Theater), wenn sie entsprechende Einbußen nachweisen können. Angekündigt ist ebenfalls Unterstützung für Betriebe, die zwar nicht schließen müssen, aber trotzdem vom Lockdown massiv betroffen sind.

Wie hoch ist die Unterstützung?
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und Soloselbstständige sollen 75 Prozent ihres Umsatzes ersetzt bekommen, den sie im vergangenen Jahr im November erzielt haben. Bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern werde die Unterstützung „nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt“, heißt es im Beschluss. Das bedeute effektiv knapp 60 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat, heißt es in Regierungskreisen. Die Nothilfe ist bei einem Maximalbetrag von drei Millionen Euro gedeckelt.
Unternehmen, die erst nach November 2019 ihren Geschäftsbetrieb begonnen haben, können als Basis für die Berechnung der Hilfe den Umsatz aus dem vergangenen Oktober heranziehen. Soloselbstständige und kleine Firmen, die ihren Umsatz nicht einzeln nach Monaten ausweisen, haben zudem eine zweite Möglichkeit: Sie können den Jahresumsatz 2019 umrechnen auf eine Durchschnittswoche. Diese pauschale Berechnung können auch Soloselbstständige nutzen, die etwa im vergangenen Jahr im November wegen besonderer Umstände wie Urlaub einen außergewöhnlich geringen Umsatz hatten.

Was wird von den Nothilfen abgezogen?
Andere staatliche Unterstützung wie etwa Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld sollen mit den Nothilfen verrechnet werden. So soll verhindert werden, dass der Shutdown für Unternehmen ein Geschäft wird. Noch diskutiert wird in der Bundesregierung, wie mit Umsätzen umgegangen wird, die Unternehmen trotz Shutdown im November erzielen. Das kann etwa der Fall sein, wenn Restaurants Speisen außer Haus verkaufen. Vermutlich wird dieser Umsatz zumindest teilweise abgezogen von den Hilfen.

Wo werden die Hilfen beantragt?
Die Anträge sollen über die Webseite gestellt werden, die bereits für die Überbrückungshilfen genutzt wird (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die Abwicklung und Auszahlung soll über die Förderbanken der Länder laufen. Für die Anträge sind unter anderem Nachweise über die jeweiligen Umsätze notwendig, beispielsweise für den November 2019. Dies soll anhand von Steuerbescheiden überprüft werden.

Wann eine Antragstellung möglich ist, ist noch nicht bekannt. Vermutet wird Mitte November.

 

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