Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Unterstützung nun auch für Einzelhändler im November und Dezember
Das Bundeswirtschaftsministerium ist dem Vorschlag des NRW-Wirtschaftsministeriums gefolgt und hat den Kreis der Antragsberechtigten erweitert: Zugang zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 haben nun auch Einzelhändler, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und bisher keinen Zugang zur Novemberhilfe oder zur Dezemberhilfe hatten.
Für die Novemberhilfe gingen bisher 7.700 Anträge im Umfang von 195 Millionen Euro aus NRW ein (Stand: 30.11.2020).

Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe
Alle 430.000 Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten in den nächsten Tagen eine E-Mail. Diese enthält einen Link, mit dem sie das Abrechnungsverfahren freiwillig starten können. In einem – wie bei der Antragstellung – rein digitalen Verfahren wird die persönliche Förderhöhe ermittelt. Sollte sich dabei herausstellen, dass mit der Pauschale zu viel Fördermittel ausgezahlt wurden, kann die freiwillige Rückzahlung vor Jahresende erfolgen, damit sie im laufenden Jahr noch steuerwirksam werden können. Andernfalls muss die Rückzahlung bis zum Herbst 2021 erfolgen.

Corona-Gelder drohen massiv verspätet zu fließen
Die Bundesregierung kämpft bei den Coronahilfen für die vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen mit Problemen. Ob die Unterstützung noch in diesem Jahr fließen kann, ist unsicher, wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bei einer Konferenz mit seinen Länderkollegen einräumen musste. In der Bundesregierung schließt man nicht aus, dass es 2020 nur die Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro pro Betrieb geben wird.
Offenbar haben Finanz- und Wirtschaftsministerium die Prozesse für die Bearbeitung der Hilfsanträge unterschätzt. Aber nicht nur die Technik macht Probleme, es gibt auch noch juristische Hürden. Die Bundesregierung verhandelt mit der EU-Kommission über beihilferechtliche Genehmigungen. Vor allem bei höheren Summen für Firmen gibt es nach wie vor Konfliktpotenzial.

Völlig unproblematisch sind nur Hilfen bis zu einer Million Euro – wobei bereits im Frühjahr und Sommer geleistete staatliche Unterstützung mitgerechnet wird. Damit können mittlere und größere Unternehmen schnell an diese Grenze stoßen. Für Zahlungen von mehr als vier Millionen gibt es hingegen noch keine Genehmigung. Für alles dazwischen arbeitet die Regierung an einem Hilfskonstrukt.