Wettbewerb gestartet

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Der TalentAward Ruhr 2021-Sonderpreis wird im kommenden Herbst verliehen. (Foto: TalentMetropole Ruhr)

Die Coronakrise verstärkt die Bildungsungerechtigkeit. Aber sie zeigt auch, wie beispielhaft sich einzelne Personen einsetzen, um Kinder und Jugendliche unter besonderen Bedingungen zu fördern.

Mit dem TalentAward Ruhr 2021-Sonderpreis zeichnet die TalentMetropole Ruhr dieses Jahr eine herausragende Idee, innovatives Handeln und motivierten Einsatz in der Talentförderung während der Coronakrise aus. Potenzielle PreisträgerInnen können ab dem 1. März bis zum 31. März 2021 vorgeschlagen werden.

Der Preis ist mit einer Fördersumme von 5.000 Euro dotiert, die das ausgewählte Projekt finanziell unterstützen soll. Die PreisträgerInnnen des TalentAward Ruhr 2021-Sonderpreises werden gemeinsam mit den PreisträgerInnen des TalentAward Ruhr 2020 am 11. November 2021 im besonderen Rahmen ausgezeichnet.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Potenzielle PreisträgerInnen können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen für die Auszeichnung mit dem TalentAward Ruhr 2021-Sonderpreis vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist, dass ihre Bildungsangebote generell kostenfrei sind und aktuell stattfinden. Sie wurden entweder während der Coronazeit entwickelt oder bereits davor und gegebenenfalls unter den Umständen der Krise angepasst – ob die Angebote auf Distanz, vor Ort oder digital angeboten werden, spielt keine Rolle.