Programmlaufzeit: 1. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Förderregion: Bundesweit
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Der Einsatz von Lastenfahrrädern kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel, dem Dienstleistungssektor sowie in Kommunen erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dabei bestehen in städtischen Gebieten besondere Potenziale. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen, können die Lebensqualität vor Ort zudem maßgeblich verbessern.
Das Bundesumweltministerium fördert daher die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern sowie Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen),
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Bewilligungsbehörde (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- ein unverbindliches Angebot aus dem die beantragte Maßnahme und die angesetzten Ausgaben hervorgehen und
- gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Antragstellende tätig sind.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das Team der BAFA.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel: 06196 – 908 1016
elr@bafa.bund.de
www.bafa.de