„Ladeinfrastruktur vor Ort“ für attraktive Zielorte

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Antragsphase für das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat begonnen. Der Förderaufruf bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kleinen Stadtwerken und kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels, des Hotel- und Gastgewerbes und Weiteren eine Zuschussförderung für den Aufbau und die Inbetriebnahme eigener Ladepunkte an. Mit der Förderung soll somit der Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags beschleunigt werden. Förderanträge können hier nur bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

  • Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort).
  • Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die Ökostromabgabe ist verpflichtet.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 realisiert werden

Kontakt EnergieAgentur.NRW:

Rüdiger Brechler
Energieanwendung, Klimaschutz in Industrie und Gewerbe
EnergieAgentur.NRW
0202 24552-155
brechler@energieagentur.nrw

Ewald Schäfer
EnergieAgentur.NRW
0202 24552-157
ewald.schaefer@energieagentur.nrw

Hotline unter 0211 – 8371930.