Speziell für Unternehmen, die für die bereits bestehenden Förderprogramme keine Antragsberechtigung mitbringen.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Dies bedeutet, dass interessierte Unternehmen weder die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen noch an anderweitigen Finanzhilfen partizipieren können. Es handelt sich bei der Förderung um eine Einzelfallprüfung.

Antragsberechtigung besitzen demnach alle Corona-betroffenen Unternehmen, einschließlich Sozialunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb. Wichtig ist ebenfalls, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist.

Die Höhe der Härtefallhilfe NRW orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen und den übrigen Regelungen zur Berechnung der Förderhöhe nach der Überbrückungshilfe III, das heißt nach den jeweils erstattungsfähigen Fixkosten. Sie ist jedoch auf 100.000 EUR begrenzt, zudem besteht eine Bagatellgrenze von 5.000 EUR.

Die Härtefallhilfe kann rückwirkend ab März 2020 gewährt werden. Ein Antrag muss jedoch von einem prüfenden Dritten (wie beispielsweise einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt etc.) eingereicht werden.

Die Antragsfrist endet am 31.10.2021.

Kontakt
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Martin Hinzmann
Tel.: 0208 85036-28
martin.hinzmann@owtgmbh.de