Das Zuschussförderprogramm „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm“ der NRW.Bank erhält bis zum 31.12.2021 eine neue Richtlinie.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Beim RWP erhalten Unternehmen direkte Zuschüsse für Investitionsvorhaben in Modernisierung und Erweiterung, sofern damit die Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist.

Mit der neuen Richtlinie genügt ein geringerer Arbeitsplatzzuwachs (5 statt 10%) und ein geringeres Übersteigen der Investitionskosten gegenüber den durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre (25 statt 50%). Zudem wurden die Förderquoten und Förderhöchstbeträge temporär angehoben.

Im Anwendungsbereich der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2021 oder der De-minimis-Verordnung in allen Fördergebieten:

  • 50 % für kleine Unternehmen
  • 40 % für mittlere Unternehmen
  • 30 % für große Unternehmen

Als Förderhöchstsätze wurden nun 500.000 EUR (statt 250.000 EUR bei Arbeitsplatz schaffenden Vorhaben) und 300.000 EUR (statt 100.000 EUR bei Arbeitsplatz sichernden Vorhaben) festgesetzt.

WICHTIG
Die Anträge müssen zwingend bis zum 30.09.2021 eingereicht werden.

Kontakt und Informationen
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusfördrung GmbH
Heinz Wisnitzer
Tel.: 0208 85036-13
heinz.wisnitzer@owtgmbh.de