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Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit.

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt:

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben.

Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.

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Antrag auf Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger (pdf)

Richtlinien für die Gewährung der Soforthilfen (pdf)

Das Unwetter hat auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden.

Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

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Antrag auf Soforthilfe für betroffene gewerbliche Betriebe und freue Berufe (pdf)

Richtlinien für die Gewährung der Soforthilfen (pdf)

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen.

Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

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Antrag auf Soforthilfe für betroffene Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe (pdf)

Richtlinien für die Gewährung der Soforthilfen (pdf)

Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt.

Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden – beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der betroffenen Gebiete.

Die Kreise werden die Mittel in eigener Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verteilen.

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Richtlinien für die Gewährung der Soforthilfen (pdf)

Anlage betroffene Kommunen (pdf)

Bürgertelefon Fluthilfe

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung das Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann.

0211 / 4684-4994

Montag–Freitag, 8–18 Uhr
Samstag und Sonntag, 10–16 Uhr