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Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Der GRÜNDERPREIS NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW und der NRW.BANK wird in diesem Jahr zum zehnten Mal vergeben.

Der Preis zählt mittlerweile zu den bundesweit höchstdotierten Wettbewerben für junge Unternehmen und Unternehmensnachfolgen. Die Teilnahmefrist läuft noch bis zum 17. September 2021. Bewerben können sich nicht nur digitale IT-Gründungen, sondern einfach alle Unternehmen aus NRW. Egal ob im Bereich Soziales, Handel oder Handwerk.

Folgende Teilnahmebedingungen müssen erfüllt sein:

Ihr Unternehmen

  • hat seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen,
  • ging zwischen 2016 und 2019 an den Start,
  • hat weniger als 250 Beschäftigte und
  • erzielt einen Umsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro im Jahr.

Sie sind

  • Gründerin oder Gründer eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens aus Industrie, Handwerk oder Dienstleistung oder
  • Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger oder
  • Freiberuflerin oder Freiberufler.

Teilnahmebedingungen und Anmeldung zum Gründerpreis NRW 2021 finden Sie hier