Ziel: Schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm, verhindern, vorbeugen oder mindern

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BlmSchG

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 3. Runde (Ergänzung des Lärmaktionsplans 2017) in der Zeit vom 15. November bis zum 13. Dezember 2021 auf dieser Seite oder direkt im Technischen Rathaus Sterkrade (Raum B607) nach Anmeldung unter Tel.: 825 3576 eingesehen und Anregungen können abgegeben werden. Die Hinweise können entweder direkt vor Ort, per Mail (laerm@oberhausen.de) oder per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung, Bahnhofstraße 66, 46042 Oberhausen) eingereicht werden.