Gut zu wissen: sie wird auch gefördert.
Wenn sich die Technik weiterentwickelt, kann der Mensch nicht stillstehen.
Das Schlagwort vom lebenslangen Lernen ist mehr als ein Gemeinplatz: In Zeiten rasanten technischen Fortschritts und zunehmender Globalisierung wird von Arbeitnehmern erwartet, dass sie sich fortbilden und sich neuen Anforderungen anpassen – beispielsweise, wenn sich die Rahmenbedingungen in ihrem Fachgebiet geändert haben. Es entwickeln sich immer wieder neue Berufsfelder oder Spezialisierungen, für die es nicht gleich eine mehrjährige Ausbildung braucht, die man sich aber über eine Weiterbildung erschließen kann.
Die Hälfte aller Deutschen zwischen 18 und 65 Jahren hat der Statistik zufolge im letzten Jahr an einer Weiterbildung teilgenommen. Weil es heute einen Job auf Lebenszeit nur noch in den seltensten Fällen gibt, gehört sie für viele bereits zum beruflichen Alltag. Das Ziel von beruflicher Weiterbildung ist es bestehendes Wissen aufzufrischen, neue Qualifikationen zu vermitteln, die Beschäftigung sicherzustellen
Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.
Allein bei der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung wurden in den zurückliegenden Monaten über 70 „Bildungsschecks“ ausgestellt und an Unternehmen ausgegeben. Tendenz weiter steigend. Immer mehr nutzen diese finanzielle Unterstützung des Landes für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen. Auch neue Formen der Weiterbildung, wie zum Beispiel onlinebasierte Fortbildungen und E-Learning, sind ebenso wie innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) förderfähig. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch 500 Euro.
Wie kann man den Bildungsscheck beantragen?
In ganz NRW gibt es autorisierte Beratungsstellen, die in einem persönlichen Gespräch den Bildungsscheck ausstellen. Zwingend zu beachten ist: die Ausgabe des Bildungsschecks muss vor Beginn der jeweiligen Weiterbildung erfolgen.
Die OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH ist eine dieser Beratungsstellen in Oberhausen. Sie berät und informiert kostenfrei zum Bildungsscheck NRW.
Kontakt:
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Julia Pietrasch, julia.pietrasch@owtgmbh.de, Tel.: 0208 85036-19
Heinz Wisnitzer, heinz.wisnitzer@owtgmbh.de, Tel.: 0208 85036-13
ALLGEMEINE INFOS
Wer bekommt einen Bildungsscheck?
Einzelpersonen im sogenannten „individuellen Zugang“
Ein individueller beruflicher Zusammenhang ist ausschlaggebend, d.h. die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung für die aktuelle oder die zukünftige Tätigkeit muss gegeben sein. Alle weiteren Angebote wie sportliche oder künstlerische Betätigung werden in der Regel nicht gefördert. Weitere Voraussetzungen sind: der Wohnsitz des Bildungsscheckempfängers muss in NRW sein, jede Person kann pro Jahr einen Bildungsscheck erhalten. Einkommensgrenzen sind zu beachten.
Unternehmen (Beschäftigte) erhalten einen „betrieblichen Bildungsscheck“
Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung ermöglichen, erhalten finanzielle Unterstützung bei den Ausgaben. Ausgeschlossen von der Kostenübernahme sind Fortbildungen, die per gesetzlicher Verpflichtung vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens musss NRW sein und das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte haben. Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks beantragen, jedoch nur einen pro Mitarbeiter.