Photovoltaik auf den Dächern der Gebäude von Unternehmen

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Mit der Einführung des Erneuerbare Energien Gesetzes 2000 hat sich die dezentrale Stromproduktion mehr und mehr zu einem starken Pfeiler unserer Energiegewinnung entwickelt.

Neben den Landwirten finden sich auch Privatpersonen in selbstverwalteten Bürgerinitiativen zusammen, um sowohl von der Energiewende zu partizipieren, als auch ihre regionale Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen. Aufgrund ihrer Grundprinzipien hat sich die Gründung in Form einer Genossenschaft durchgesetzt, da hier unabhängig von seiner Einlagehöhe jedes Mitglied gleich stimmberechtigt ist und die Gesamtausrichtung neben einer Gewinnmaximierung auch soziale Ziele verfolgt.

Auch wenn der Zenit der Genossenschaftsbildungen (2009 – 2013) derzeit überschritten scheint, hat sich hier im Laufe der Zeit umfassendes Know-How gebildet, dass in verschiedenen Geschäftsmodellen auch Nichtmitgliedern angeboten wird – sowohl privaten Haushalten und Unternehmen als auch kommunalen Betrieben.

Hohes Potential für eine kooperative Zusammenarbeit von Energiegenossenschaften und Wirtschaftsunternehmen ergibt sich durch eine Neuregelung der Bauordnung des Landes NRW. Seit Anang 2022 müssen neu beantragte Parkflächen von Gewerbeeinheiten mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden, sofern sie dafür geeignet sind. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung möglich.

Als besonderer Themenschwerpunkt der Energiegenossenschaften hat sich die Stromgewinnung durch Photovoltaik-Anlagen herauskristallisiert. Folgende drei Geschäftsmodelle bieten sie an:

1. Dachpachtmodell:
die Energiegenossenschaft pachtet das Dach des Unternehmens, speist den gewonnenen Strom zu 100% ins öffentliche Netz ein und erhält dafür einen Festpreis des Netzbetreibers. – Anmerkung: derzeit eher rückläufiges Modell, da der Festpreis ständig sinkt

2. Kombiniertes Dachpacht- und Stromliefermodell:
die Energiegenossenschaft pachtet das Dach des Unternehmens und liefert den gewonnen Strom zu einem individuell vereinbarten Strompreis an das Unternehmen. – Anmerkung: EEG-Umlage ist zu 100% zu entrichten

3. PV-Anlagenpachtmodell:
die Energiegenossenschaft verpachtet die PV-Anlage an das Unternehmen, das seinen Strom selbst nutzt (oder einspeist); die Verpachtung kann mit oder ohne Wartungspaket erfolgen. – Anmerkung: bei diesem Modell liegt die EEG-Umlage zwischen 0 – 40%.

Weiterführende Informationen und Kontaktdaten unter:
https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/beitraege/fachbeitrag-aus-der-perspektive-der-energiegenossenschaften-aktuelle-und-zukuenftige-taetigkeitsbereiche-von-energiegenossenschaften-in-nordrhein-westfalen/

http://www.enegiegenossenschaft-handwerk.de/

http://www.begrw.de/

Kontakt
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Marion Dunke
Tel.: 0208 85036-29
marion.dunke@owtgmbh.de