Eigentümerinnen und Eigentümern leerstehender Ladenlokale in der Innenstadt soll es erleichtert werden, eine Folgenutzung für ihre Flächen zu finden.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Eine win-win-Situation für Vermieter und Mieter von Geschäftsflächen in den Innenstädten

In der gemeinsamen Erklärung der Ministerien für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Innenstadtoffensive NRW heißt es:

„Innenstädten, Zentren und Ortskernen kommen in jeder Stadt und Gemeinde eine Schlüsselrolle zu. Ziel ist es, die Innenstädte zu Marktplätzen des 21. Jahrhunderts zu entwickeln. Handel, Gastgewerbe, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung, Digitalisierung und vieles mehr prägen diese. […] Starke Innenstädte und Ortskerne erhöhen die Lebensqualität, steigern die Identifikationskraft, stärken die Stadt als Wirtschaftsraum für vielfältige Nutzungen und erhöhen die Widerstandsfähigkeit, mit Veränderungen umzugehen.“

und weiter:

„Innenstädte […] sind Kristallisationsorte des sozialen Austausches: Sie sind die Wohnzimmer unserer Stadtgesellschaften.“
Ein Baustein dieser Innenstadtoffensive ist das Sofortprogramm Innenstadt, dass es Eigentümerinnen und Eigentümern leerstehender Ladenlokale erleichtern soll, eine Folgenutzung ihrer Flächen zu finden, indem sie zu reduzierter, aber garantierter Miete ihre Ladenlokale für zwei Jahre an die Stadt vermieten. Diese vermietet die Fläche zu wiederum reduzierter Miete an kreative Nachnutzungen weiter, bevorzugt an Start-ups, die ihre Geschäftsmodelle somit mit reduziertem Geschäftsrisiko ausprobieren können.

Wer künftig ein Ladenlokal in Oberhausen anmieten möchte, kann auf eine Förderung durch das Land NRW hoffen. Die drei Zentrumsbereiche von Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade sind in das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgenommen worden. Die Laufzeit des Förderprogramms geht bis zum 31. Dezember 2023.

Durch das Sofortprogramm werden Eigentümer und Eigentümerinnen von leerstehenden Immobilien bei der Etablierung von neuen Nutzungen unterstützt. Hierfür stehen Fördergelder für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren durch die Stadt Oberhausen bereit. Gefördert werden kann die Anmietung von Ladenlokalen in den drei Programmgebieten der Städtebauförderung in Alt-Oberhausen (Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag), Osterfeld (Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld) und Sterkrade (Lebendige Zentren Oberhausen Sterkrade).

Das Förderprogramm unterstützt Vermieter und Vermieterinnen bei der Wiedervermietung ihrer Ladenlokale und bietet zukünftigen Nutzern und Nutzerinnen die Möglichkeit, eine Neugründung mit einer stark reduzierten Miete zu wagen. Durch eine damit einhergehende Belebung sollen darüber hinaus die gesamten Stadtteilzentren profitieren. Bei der neuen Nutzung der Ladenlokale sind Ideen keine Grenzen gesetzt: Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen ist alles möglich. Wichtig ist der Stadt Oberhausen, bei der Weitervermietung auf Qualität zu setzen und so die jeweiligen Handelslagen zu stärken.

Kontakt
Die Vermittlung zwischen interessierten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern und potenziellen Mieterinnen bzw. Mietern übernimmt das jeweilige Stadtteilbüro in den drei Oberhausener Fördergebieten.

Alt-Oberhausen
Robert Witter
info@brueckenschlag-ob.de
Tel.: 0208 82849086

Oberhausen-Osterfeld
info@stadtteilmanagement-osterfeld.de
Tel.: 0208 81069120

Oberhausen-Sterkrade
Dr. Sven Wörmer und Philipp Dreger
citymanagement@stadtteilbuero-sterkrade.de
Tel: 0208 63580600