Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW veröffentlicht einen neuen Förderaufruf, der die Einarbeitung neuer Mitarbeiter mit 1.500 EUR fördert.

Der Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen

Ziel ist es, dass die negativen Folgen der Pandemie abgemildert werden und langzeitarbeitslose Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt auf dem Weg in Arbeit gefördert und eine Perspektive für diese Menschen geschaffen wird.

Neueinstellende Betriebe erhalten eine einmalige Einarbeitungspauschale von 1.500 EUR pro sozialver¬sicherungspflichtig neu eingestellter Person, die zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos war. Die Einarbeitungspauschale kann sechs Monate nach einer Neueinstellung beantragt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesell¬schaften mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Die Neueinstellung der Person darf jedoch erst ab dem 01.09.2021 erfolgt sein. Dabei muss es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln.