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Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen im Unternehmen können gefördert werden.

Investiert Ihr Unternehmen in Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Dann könnte ein Rechtsanspruch auf eine unbürokratische Förderung bestehen.

Das Besondere ist: die Förderung kann auch für bereits begonnene und auch abgeschlossene Vorhaben beansprucht werden. Durch die aktuell beschlossene Erhöhung der Förderquote wird die sogenannte Forschungs- und Entwicklungszulage besonders für KMUs attraktiv.

In diesem Förder-Freitag Online-Termin zur Forschungszulage wird Sergej Paveliev von der Zenit GmbH (Zentrum für Innovation und Technik in NRW) die Bedingungen für den Erhalt der Förderung und das Antragsverfahren vorstellen. Mario Göbel wird an einem Praxisbeispiel beschreiben, wie das Essener Startup VREEDA die Förderung erfolgreich in Anspruch genommen hat.

Kontakt und Infos
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Martin Hinzmann
martin.hinzmann@owtgmbh.de