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Qualifizierungschancengesetz: Förderung der Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden

Sie planen In Ihrem Unternehmen vorausschauend, zukunftsorientiert und langfristig? Konkret haben Sie Ihre Mitarbeitenden im Blick um auf den demografischen und technologischen Wandel sowie die einhergehenden Änderungen der Jobprofile reagieren zu können? Sie wollen Mitarbeitende langfristig ans Unternehmen binden und vor drohender Arbeitslosigkeit durch Stellenänderungen oder sogar Stellenwegfall schützen?

Dann haben wir beim kommenden Förder-Freitag Ruhr spannende Informationen für Sie zum Thema Förderung der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden durch das Qualifizierungschancengesetz.

Abhängig von der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme und der Unternehmensgröße trägt die Agentur für Arbeit Weiterbildungskosten von Mitarbeitenden ganz oder anteilig und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100 % der Gehaltskosten. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Qualifizierungschancengesetz. Mit seiner Änderung im April 2024 wurde nicht nur das sogenannte Qualifizierungsgeld eingeführt, sondern auch höhere Zuschüsse, feste Fördersätze sowie vereinfachte Förderkonditionen, die mehr Transparenz für Unternehmen ermöglichen.

Martin Vogelberg vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen berät Unternehmen schon lange zum Thema Mitarbeiterqualifizierung und Weiterbildungsförderung. Er erläutert wichtige Fördermöglichkeiten und die aktuellen Verbesserungen.
Das Qualifizierungschancengesetz, 2019 ein geführt, unterstützt Unternehmen und Beschäftigte aktiv beim Wandel der Arbeitswelt.

Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Nutzen Sie dafür den untenstehenden Button „Registrieren“.

Kontakt
OWT GmbH
Martin Hinzmann
martin.hinzmann@owtgmbh.de
Tel. 0208 85036-28